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Erhaltenswertes Gebäude im Grünland

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  •  Gast
14.11. - 15.11.2011
3 Antworten 3
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Hallo,
Ich will mit meinem Freund unser Haus um- und zubauen!
Bundesland: Niederösterreich
altes Haus (ca.1960erbaut): 60m²
Das Haus steht im Grünland und ist ein “erhaltenswertes Gebäude“.

Da mein letzter Beitrag schon ein bisschen her ist und keine weiteren Antworten kommen, eröffne ich einen neuen! =)

Hier zu meinen Fragen:
1:
Laut Gesetz muss eine Erweiterung über 130m² erforderlich sein.
Was genau heißt das?
Wir wollen wenn es geht 3 Kinderzimmer da wir einmal 3 Kinder haben wollen (im jetzigen Haus ist gar keines) und ein größeres Wohnzimmer da unser jetziges mit ich glaube 12m² für 2 Erwachsene, unsere 2 Katzen und 1 Hund und später mal 3 Kindern zu klein ist und ein Arbeitszimmer weil wir später vielleicht mal Selbstständig sein wollen.

Ist die Erweiterung dann erforderlich?
2:
Wie ist das mit dem Dach? darf ich jedes Dach auf mein Haus oder wird das auch per Gesetzt geregelt?

Danke und LG

  •  ritchie23
14.11.2011  (#1)
Forum ist hier wenig hilfreich...weil mit dieser Situation wenige hier praktische Erfahrung haben, daher kommt außer dem Verweis auf den Euch bekannten Gesetzestext vermutlich nicht viel.
In unserer Gemeinde ist die Situation so:
zu 1. ein Freund von mir hatte ein solches Gebäude, ca 70qm groß, geerbt. Hat ungefähr 90qm dazugebaut. Er hat davor auch einen Entwurf über insgesamt 230 qm vorgelegt, wäre auch genehmigt worden. Die Gemeinde hat hier (siehe auch Gesetz, das kann man da gut rauslesen) viel Spielraum.
zu 2. die Dachform ist ohnehin Gemeindesache und nicht im NÖ Gesetz geregelt. Mein Freund hat Satteldach machen müssen, hat das aber um 90 Grad zum originalen Dach gedreht. Flachdach wäre nicht erlaubt worden, weil's dem Bauamtsleiter nicht gefällt.

Im Großen und Ganzen ist man in dieser Situation gut beraten, auf die Kooperation mit dem Bauamt zu setzen. Ich persönlich würde einen Entwurf zeichnen und damit zum Bauamtsleiter gehen auf ein unverbindliches GEspräch. Ist zumindest in unserer Gemeinde ungemein pragmatisch und zielführend.
Wünsche Euch natürlich trotzdem brauchbare Tipps hier!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
14.11.2011  (#2)
..warum neu beginnen und nicht fortsetzen?? deswegen wirst auch keine besseren Antworten bekommen!

Es wurde ja schon (fast) alles gesagt. Auf kurzen Nenner gebracht: nicht uns musst deinen Wohnbedarf erklären, sondern der BAubehörde bzw. dem Sachverständigen. Also mach ein Projekt mit 160 m² und leg deinem Bauansuchen eine entsprechende Begründung bei. Da muss der Bürgermeister erst einmal begründen, dass es nicht erforderlich sei.
Manche Dinge sind halt nicht immer 100% eindeutig geregelt. Ein gewisses "Risiko" wirst da schon eingehen müssen und es ganz einfach versuchen.

Meinst beim Dach die Deckung oder die Dachform??
Bei der Dachform könnte § 56 (Ortsbild) zu beachten sein, allerdings nur, wenn du relativ nahe zu einem verbauten gebiet bist. Ein Geb ist sehr oft weit draußen, dann geht der Ortsbildparagraf ins Leere, weil er sich auf einen Vergleich in einem "Bezugsbereich" stützt. Außerdem ist die Dachform nur eines von vielen Beurteilungskriterien bei der Ortsbildbegutachtung und es geht letztelich um das "Gesamtbild".


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  •  Janii
15.11.2011  (#3)
ich habe hier auch schon viele hilfreiche Antworten bekommen daher noch mal ein großes DANKE!

Ich hab nur Angst dass ich mit zu wenigen Augmenten zum Bauamt gehe…
Ich bekomm das öfters mit – wenn ich als 19 Jähriges Mädl wo hin gehe bekomm ich nie gescheite Antworten und das wird immer alles schnell abgetan. Und ich glaube wenn ich dort hingehe und nicht viel weiß wird der einfach sagen höchstens 130m² und das wars.
- so wie beim ersten Gespräch vor einen halbe Jahr, wo ich wissen wollte ob man das Grundstück umwidmen darf.

zitat..
Meinst beim Dach die Deckung oder die Dachform??


Beides =)
Ok dann werd ich mich mal über die Ortsbildbegutachtung schlau machen. Wir sind schon relativ nah an einem verbauten Gebiet… dann wird ich mir mal die Häuser in der Umgebung genauer anschauen.
Lg


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