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Steiermark - Hier in der Steiermark ist eine positive Stellungnahme einer amtlich anerkannten Energieberatungsstelle notwendig um die Förderung beantragen zu können. Bevor diese positive Stellungnahme ausgestellt wird ist u.A. der Energieausweis von der Gemeinde anzuerkennen. Das geht entweder über das Online System ZEUS oder per Stempel auf den ersten Seiten des gedruckten Energieausweises.
Ergo: Hier musst du den EA EA [Energieausweis] nocheinmal der Gemeinde vorlegen. Wie das aber bei euch in NÖ ist kann ich nicht sagen. Lg, markus |
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Weiß nicht mehr genau, aber wir hatten bei der Bauverhandlung den EA EA [Energieausweis] in dreifacher Ausfertigung abgegeben und die wurden "markiert".
IMHO gehören bewilligter Bauplan und EA EA [Energieausweis] immer zusammen... |
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Ja, wir haben den EA EA [Energieausweis] auch in 3-facher ausführung abgegeben und einer davon wurde auch von der Gemeinde abgestempelt.
Jetzt ist nur die Frage ob es genügt den neuen EA EA [Energieausweis] "einfach" wieder von der Gemeinde stempeln zu lassen, oder ob der wieder beim Land mit den anderen Plänen genehmigt werden muss und somit eine neue Baubewilligung erstellt wird???? Weiß jemand genau wie hier der Ablauf ist? |
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Normal ist doch der Bürgermeister/ die Gemeinde Baubehörde erster Instanz. Somit braucht m.W.n. das Land gar nichts genehmigen. Die Baubewilligung wurde bei uns jedenfalls nur durch die Gemeinde behandelt - von einer Landesgenehmigung weiß ich nichts.
Ist das nicht in ganz Österreich der Fall? |
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AUSSER SPESEN NICHTS GEWESEN !!! - Wir haben einen Termin mit der Baubeauftragten der Gemeinde und mit dem amtlichen Sachverständigen, der für unsere Gemeinde zuständig ist, gemacht.
Da sich bei uns nur Fenster und Baumaterialen geändert haben, und die Maße des Gebäudes sich dadurch nicht ändern, gab der Sachverständige sein OK. Unser neuer EA EA [Energieausweis] wurde jetzt einfach von der Gemeinde gestempelt und unterschrieben. Wir mussten nur eine Gebür von ca. 25 € pro Exemplar entrichten. Lg zmaeck |
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@zmaeck - Baubehörde und Wohnbauförderung sind zwei paar Schuhe. Normalerweise musst du vor Baubeginn die Zustimmung der Wohnbauförderung über einen positiven Förderbescheid abwarten. Im nachhinein kann man keine Wöhnbauförderung beantragen.Dein neuer Energieausweis sollte unbedingt nicht nur die geänderten Baumaße enthalten,sondern auch die geänderten Baumaterialien. Für die Förderung rufst du am besten bei der zuständigen Förderstelle in NÖ an.
http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/Eigenheimfoerderung.wai.html Gruß ENB |
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@ ENB - Danke für Deinen Beitrag.
Ich hab mit Gott und der Welt telefoniert, nur konnte mir keine eine Auskunft geben, da sich niemand zuständig fühlte. Nachdem es in unserem Fall nur eine kleine Anpassung der Baugenehmigungspläne war, lag die Zuständigkeit bei der Gemeinde. Bei uns hat sich bzgl. Baumaße nichts geändert! Es werden lediglich andere Fenster und eine andere Dämmung und so verwendet. An den Grundrissen änderte sich also nichts. Hab jetzt noch mal auf der NÖ Homepage nachgelesen und man muss keinen Förderbescheid abwarten! Lediglich das Ansuchen um Förderung muss vor Baubeginn erfolgen. Und da wir erst nächstes Jahr starten, haben wir damit kein Problem. LG zmaeck |
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-ich habe eine ähnliche frage hier schon mal gestellt.
http://www.energiesparhaus.at/forum/24696 bei mir allerdings nicht wegen einer Förderung, sondern nur um meinen, möglicherweise, falschen EAW zu korregieren. Falls ich ihn tatsächlich nochmals brauchen sollte. |