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Bauplatzgenehmigung auf Aufschließungsko

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  •  aida
5.12. - 6.12.2011
13 Antworten 13
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Hallo, wir haben vor kurzerm ein Grundstück gekauft, bereits Bauland, Gemeinde hat gemeint, man muss die Aufschließungskosten nicht sofort bezahlen, erst bei Baugenehmigung. Plötzlich haben wir die Rechnung für die Aufschließungskosten vom Verkäufer (im GB noch Eingentümer) erhalten und daß er die Aufschl. kosten schon in der Zwischenzeit nachdem wir den Vertrag unterschrieben haben, bezahlt hat und die Gemeinde auf SEIN Ansuchen die Bauplatzgenehmigung schon erteilt hat. Kann der ALteigentümer das machen, hätten wir nicht darum ansuchen sollen, wir haben nämlich dem Makler ausdrücklich gesagt daß wir nicht sofort bauen wollen und haben uns darauf verlassen daß wir die Aufschl. kosten erst später bezahlen müssen?? Bitte um Info, ist in NÖ emoji) danke

  •  Ferlin
5.12.2011  (#1)
Für normal wird das Grundbuch in der Zeit der Übertragung gesperrt,und zwar aus dem Grund das der nochEigentümer keine neuen Lasten auf das Grundstück aufnimmt,oder ein 2 mal verkauft,usw!
Kommt mir ein bisschen komisch vor das Ganze,würde mal bei der Gemeinde nachfragen!
Lg

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  •  aida
5.12.2011  (#2)
Aber ist es eigentlich so daß man als Eigentümer dann um diese Bauplatzgenehmigung (die aber nicht sofort erfolgen muss) ansucht und dann selbst diese Aufschl.kosten an die Gemeinde leistet?

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  •  creator
  •   Gold-Award
5.12.2011  (#3)
ich hab' auch keine ahnung, was konkret vereinbart wurde, - aber da das der antrag des derzeitigen eigentümers (vor oder nach vertragsunterzeichnung?) war, darf der auch brav zahlen. sollte eigentlich schon im vertrag unter lastenfreiheit behandelt worden sein...
hab' natürlich auch keine ahnung, ob überhaupt (wenn nicht, wär's fahrlässig - regress an notar/ra) ein rangordnungsbeschluss gemacht wurde und was da konkret begehrt wurde (veräußerungs- und belastungsverbot) - hier die struktur:

http://www.advokat.at/WebErv-Grundbuch

hier mal zum anschauen: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/60/Seite.600400.html

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  •  Ferlin
5.12.2011  (#4)
Rangordnungsbeschluss da hab ich gemeint emoji

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  •  aida
5.12.2011  (#5)
Also Rangordnungsbeschluß und Eigentumsübertragung wurde alles vom Notar richtig gemacht, wir sollten diese Woche den Originalvertrag bekommen.. und im GB stehen... das Problem ist, daß der ALT EIgentüber diese verdammte Bauplatzerklärung verlangt hat, Gemeinde genehmigt hat und die Aufschlkosten eingehoben hat... nun müssen wir diese Kosten auch SOFORT zahlen und nicht wie wir dachten, wenn wir uns dazu entschließen... ich glaube ich lasse das mal von einem anderen Notar überprüfen ob wir auch sofort leisten müssen (zwar nicht an Gemeinde direkt sondern an Verkäufer) oder ob er (da eigenwillig gehandelt) nun auf die Zahlung warten muss... danke


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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.12.2011  (#6)
.Eine Bauplatzerklärung erfolgt auf "ANTRAG" des "EIGENTÜMERS" mit "BESCHEID".. she. § 11 Abs. NÖ BO ---
Diese Bauplatzerklärung löst sodann (zeitlich versetzt - NACH rechtskräftigem Bauplatzerklärungsbescheid) einen Abgabenbescheid aus - und zwar wieder an den "Grundstückseigentümer".
Dieser hat in eurem Fall auch tatsächlich selbst bezahlt, oder??
und will jetzt das Geld von euch zurück?? Dann ist das ausschließlich eine Frage des Vertrages bzw. der Vereinbarung, die ihr geschlossen habt.
Hätte er die von der Gemeinde vorgeschriebene Aufschließungsabgabe nicht bezahlt, dann wäre die Zahlungsverpflichtung ab der tatsächlichen Eigetumsübertragung an dich übergegangen, da die Aufschließlungsabgabe eine dingliche Bescheidwirkung hat - also auch auf den späteren Eigentümer bei zwischenzeitigem Eigetümerwechsel übergeht.
War aber bei euch offensichtlich nicht so.

Könnte mit anderen Worten bedeuten: wenn der Verkäufer das noch schnell in die Wege geleitet hat und auch bezahlt hat, dann kommts ausschließlich auf den Inhalt eures Vertrages an, ob er euch zur Bezahlung der Aufschließungsabgabe zwingen kann.

PS: ist nicht unbedingt mein Spezialgebiet - daher nur meine derzeitige persönliche Meinung...wär auch interessant, was creator zu diesen Überlegungen sagt

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  •  aida
5.12.2011  (#7)
aaaahh danke, ja genau so ist es, der alte Eigentümer hat das noch bezahlt. Im Kaufvertrag steht daß die Aufschl. Kosten der Käufer zahlt, weiß ich und haben wir auch so akzeptiert, aber sofort? Keiner hat uns von dieser sofortigen Zahlung und Bauplatzerklärung informiert, zudem wir uns versichert haben daß wir die AufschlKo nicht sofort zahlen müssen weil wir das Geld nicht haben... maaahh Weißt du ob jeder Verkäufer so handelt bzw. ob das typisch ist daß der noch die Bauplatzgenehmigung einholt? ist das immer so? Warum gibt dann die Gemeinde und der Makler die Info, diese Kosten müsse man erst später bezahlen??!

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  •  Karl10
  •   Gold-Award
5.12.2011  (#8)
ja wenn ihr im vertrag habt, dass ihr die Aufschließungsabgabe zahlt, dann wird´s wohl so sein (müssen).
Bezüglich Zeitpunkt ist ja offensichtlich nichts vereinbart worden. Die Klausel im Kaufvertrag, dass ihr die Aufschließungsabgabe zahlt, macht ja eigentlich nur Sinn, wenn es jetzt ums Zahlen geht. Wenn das Grundstück nämlich einmal in eurem Eigentum ist, dann stellt sich die Frage gar nicht mehr, wer zahlt: ihr natürlich (und zwar erst dann, wenn ihr die Bauplatzerklärung beantragt).
Man müsste den Inhalt des KAufvertrages genauer kennen: es hätte eigentlich nur festgehalten werden müssen, dass das Grundstück noch kein Bauplatz ist und dass noch keine Aufschließungsabgabe bezahlt wurde - und sonst nichts.

Übrigens: aus welcher Motivation hat der verkäufer da jetzt noch schnell so gehandelt?? hat er da irgendeinen Vorteil??
Zur Gemeinde: die weiß ja nicht was ihr vertraglich vereinbart habt und kann nur aus ihrer Sicht sagen, dass eine Aufschließungsabgabe erst später zu bezahlen ist, und zwar wenn ihr die Bauplatzerklärung beantragt (wozu ihr bis zur Erteilung der Baubewilligung Zeit gehabt hättet). Wenn aber schon früher beantragt wird, fällt die Abgabe halt schon früher an!? Daher nochmal: warum hat der verkäufer das noch selbst erledigt??



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  •  MajorDomus
  •   Bronze-Award
5.12.2011  (#9)
Einheitssatz - Mir ist klar, dass die Zahlungsaufforderung für euch unerwartet gekommen ist...

Falls ihr ziemlich sicher bauen wollt, dann finde ich es aber am Ende gar nicht so schlecht. Der Einheitssatz für die Aufschließungskosten steigt typischerweise über die Jahre.

Wir haben auf diese Weise ca. EUR 1.500,- "verloren", da wir auch länger zugewartet haben und der Einheitssatz zwischenzeitlich erhöht wurde. Und ab 1.1.2012 steigt er wieder einmal in unserer Gemeinde...



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  •  creator
  •   Gold-Award
5.12.2011  (#10)
@karl10: ich hab' genausowenig ahnung vom vetragsinhalt - wie du... was soll ich da rumspekulieren? deine überlegungen und fragen sind 100% richtig - und eben unbeantwortet.

zitat..
Im Kaufvertrag steht daß die Aufschl. Kosten der Käufer zahlt, weiß ich und haben wir auch so akzeptiert, aber sofort? Keiner hat uns von dieser sofortigen Zahlung und Bauplatzerklärung informiert, zudem wir uns versichert haben daß wir die AufschlKo nicht sofort zahlen müssen weil wir das Geld nicht haben...


keine ahnung, was akzepitiert wurde und ob und wenn ja, wie da jetzt über die fälligkeit informiert wurde. bis jetzt fehlt die info, wann was wie beantragt und vereinbart wurde. mir ist auch nicht klar, wie man was akzeptieren kann, was man offebar ned versteht...

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  •  aida
6.12.2011  (#11)
danke karl10 für die Infos, tja das Problem ist daß keiner das so genau weiß, warum der Verkäufer schnell noch eine Bauplatzerklärung eingeholt hat, der Makler meint, die wollten für uns was Gutes tun haha daß ich nicht lache, keiner macht heut zu tage was freiwillig und ohne Grund. schon gar nicht ein Unternehmen... schauma mal, nachtem wir uns jetzt geweigert haben die Summe einfach so an den Verkäufer zu zahlen, wollen die uns jetzt einen anderen Zahlungsvorschlag machen.. darauf warten wir jetzt... daß mit dem Einheitssatz habe ich mir auch schon überlegt, daß der steigen könnte, aber jetzt kommt das alles halt ein bißchen überraschend emoji) wir wissen eh daß wir zahlen müssen, den Vertrag haben wir ja so unterschrieben, nur dachten wir ..ok.. wenn wir wirklich wissen wie was wann, dann gibts auch die Baugenehmigung und die nächsten Kosten... na ja schauma mal was passiert... aber danke

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  •  Claud
  •   Gold-Award
6.12.2011  (#12)
Das in eurem Kaufvertrag steht das ihr die Aufschliessungskosten bezahlen müsst ist das eine, steht da aber auch an wen? Kommt die Forderung nämlich von der Gemeinde gibt's die Möglichkeit um Stundung anzusuchen (aus eurer Geldnot heraus) vielleicht hilft euch das ja?

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  •  aida
6.12.2011  (#13)
ja genau das haben wir auch erfahren aber der Verkäufer (der das schnell gezahlt hat) wollte das Geld sofort... jetzt warten wir auch von ihm auf ein "Stundungsangebot", am liebsten würde ich die Zahlung (wenn ich könnte) ein Jahr hinausschieben... aber wer weiß wie groß mein Spielraum ist...

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