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habe nun einen Text gefunden.. - jedoch kann ihn wer ausdeutschen?
§ 3 Bewertungspunktesystem Für die Berechnung der variablen Gebühr nach Bewertungspunkten gelten folgende Werte, die je nach Zutreffen – einzeln oder nebeneinander – anzuwenden sind: 1) Bei häuslichen Abwässern: a) Je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage 1 BP Die Bemessungsgrundlage bildet bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschosse jener Bauwerke, die einen unmittelbaren oder mittelbaren Anschluss an das öffentliche Kanalnetz aufweisen. Bei der Berechnung ist auf die volle Quadratmeterzahl aufzurunden. 5 Kellergeschosse werden, unabhängig von der Art der Benützung, nur im Ausmaß von 50 % ihrer Gesamtfläche berücksichtigt. Sämtliche Einstellräume und Garagen, auch Freistehende, werden ebenfalls nur im Ausmaß von 50 % ihrer Gesamtfläche berücksichtigt. Wintergärten, Saunas, Hallen- und Freibäder werden der Bemessungsgrundlage voll zugeschlagen, egal in welchem Geschoss sie sich befinden. Balkone, Loggia´s und Terrassen werden zur Bemessungsgrundlage nicht hinzugerechnet. |