jetzt liegt eine neue "bombe" zu möglichen gesetzwidrigen praktiken der banken bei der kreditvergabe in form des ergebnisses einer bmask-auftragsstudie vor.
in der studie werden die "beratungsmängel" aus rechtlicher vorsicht als frage dargestellt und auch ich möchte mich dem mal so anschließen - kann sich eh jeder seinen eigenen reim darauf machen... imho eine bezeichnende enthüllung, wenn auch keine wirkliche überraschung.
offiziell gaaanz überraschend sind die banken nur bei den bonitätsprüfungen "übergenau", bei der wahrnehmung der aufklärungspflichten oder der gesetzeskonformen rückabwicklung ned so sehr... warum erinnert das so an awd&co...?
http://help.orf.at/stories/1692410/
http://www.konsumentenfragen.at/konsumentenfragen/Mein_Geld/Aktuelles/Erhebung_zur_Vergabe_von_Privatkrediten
ich kann nur jedem raten, sich die studie gaaanz genau zu gemüte zu führen. ist ja irre genug, dass man bei einer bank 5 weitere verträge zur überprüfung der verdachtsmomente abschließt...
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