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Vielen lieben Dank,
du schreibst in dem anderen Thread: "Meistens geht man von der fertigen Parapethhöhe (auf Plänen FPH bezeichnet) aus, diese reicht von der fertigen Fußbodenoberkante F(B)OK bis zur Oberkante der Fensterbank bzw. hier der Arbeitsplatte." D.h. bei FPH 90 darf meine Küche auch maximal 90cm hoch sein. Stimmt das so? Vielen Dank, Michael |
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Hallo Michael - Wenn du die Arbeitsplatte in den daführ vorgesehenen Falz bzw. das dafür angebrachte Basisprofil bringen willst, liegt die Arbeitsplatte wie die Fensterbank (es sei denn, du setzt das Küchenfenster höher). Wegen der Stärke der Arbeitsplatt aupfassen (siehe anderer thread).
LG Franz |
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Hiwir haben das küchenfenster "nicht so hoch" wie die anderen fenster gemacht, also die fensteroberkannte bzw der sturz ist bei allen fenstern gleich.
in der küche haben wir das fenster auf 1,3m ca. (müsste nachmessen) sitzen dass man sachen darunter stehen lassen kann wenn man das fenster auffmacht. lg |