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Wenn ich mich nicht täusche, gibt es im Burgenland - keine Landesbauordnung. Ergo: Du brauchst ja auch einen Plan. Das Bauamt der Gemeinde muss Dir also sagen, was genau Sie zur "bebauten Fläche" rechnen. Aber in NÖ zählen Garagen, Carports... ebenfalls dazu. Geräteschuppen ist die Frage: Mit Fundament oder ohne? Wie gesagt: Fragen bei der Gemeinde kostet nichts. |
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.Kreuzenstein hat Recht, der Bürgermeister als Baubehörde 1. Instanz ist in eurem Fall der massgebliche Ansprechpartner.
Ich kann´s zwar nicht mit Sicherheit sagen, aber ich nehme an, dass auch alle Nebengebäude zur bebauten Fläche zählen, Garage sowieso. Bei uns wurde bei der Vorberechnung für die Kanalanschlussgebühr auch die verbaute Fläche herangezogen, und da war die Garage inkludiert. Die ist bei uns direkt angebaut und auch in Ziegelmassivbauweise. Aufpassen: Nicht von der Wohnfläche ausgehen!!! Bei 130 m2 Wohnfläche ergibt sich bei einem Aussenwandaufbau von 45cm locker eine bebaute Fläche von 150 m2 und mehr, je nach Bauform! Da bleiben dann für die Garage keine 40 m2 mehr (Wandaufbau wieder abziehen!). Gruss mikee |
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ich kenn die bauordnung für burgenland nicht.
es gibt aber auch die möglichkeit nur einen teil zu unterkellnern. war früher sehr gängig. |
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..Meines wissens wird für die bebaute fläche immer die außenmaße vom haus, carport etc. angenommen. Dabei ist es aber egal ob du einen keller baust oder nicht. Und bebaute fläche ist alles was mit fundament ist. Punktfundament ist aber ausgenommen. So wars bei mir in der stmk. |
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Häufung von Fehlinformationen...@kreuzenstein
Tut mir leid, aber das ist alles ziemlicher Unsinn: - Natürlich gibts im Burgenland auch eine Bauordnung - in NÖ zählen Carports NICHT zur Bebauungsdichte (um die es hier geht) - Aufs Fundament beim Geräteschuppen kommts überhaupt nicht an.... @humi: Der Einleitungssatz ist schon witzig. Es geht um eine konkrete Frage aus dem Burgenland und du beginnst mit "ich kenn die bauordnung für burgenland nicht" Machen solche Beiträge irgendeinen Sinn (es sei denn, dieses Forum soll überwiegend Unterhaltungswert haben)?? |
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lieber Karl!
es geht ja auch darum das bei Unterkellerung des ganzen Grundrisses der Keller sehr groß sein würde, daher mein Tipp, das man auch teilunterkellern kann. Aber wenn ich mir deinen Beitrag ansehe, ist auch dieser nicht sehr konstruktiv. Außer rundum haun tust ja ned viel. |
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.die Frage von clarice war: was alles wird auf die bebaute Fläche angerechnet und was kann man daher auf den verfügbaren 195m² alles unterbringen?? Das wär erst mal zu beantworten!
Erst wenn man das weiß lässt sich beurteilen und entscheiden, ob das reicht, oder ob man vielleicht doch einen Keller braucht. Wenn dann zu allererst ein Hinweis auf ein anderes Bundesland und noch dazu mit völlig falschem Inhalt kommt (kreuzenstein), dann scheint es mir schon konstruktiv, das aufzuzeigen, um zu verhindern, dass der Fragesteller in eine völlig falsche Richtung geleitet wird. Zu deinem Hinweis auf die Teilunterkellerung hab ich gar nichts (negatives) gesagt, sondern nur gemeint, man sollte vorerst auf die gestellte Frage eingehen, was im Burgenland zur bebauten Fläche zählt. Dann erst ergibt sich alles weitere...... |