|
|
||
also in OÖ darfst du 1 1/2 meter ohne bewilligung aufschütten.
wird bei euch wohl anders sein. um deine nachbarn beneide ich dich nicht, pfff. die gartenmauer haben sie auf einem grund errichtet wo sie vorher auch nicht durften. das stellt klar eine wertminderung des grundstückes da. der verkäufer wird wohl auch nichts davon gewusst haben. also sollens die mauer schön auf ihre kosten versetzen. nur nicht selbst machen und schon garnicht den grund verkaufen. die haben wohl wohlwissend die mauer so errichtet. wenn die euch so blöd kommen, dann weg mit der mauer. ganz einfach! ich nehme mal an das die mauer nicht im grundbuch steht und es auch keine schriftliche vereinbarung mit dem vorbesitzer gibt. |
||
|
||
Hallo Ulrike69, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Bauverhandlung wegen Geländeveränderung |
||
|
||
Nein, im GB steht nichts von der Mauer, Vereinbarung mit dem Vorbesitzer gab's auch keine. Bei uns musst du leider jeden Maulwurfshügel an Geländeveränderung genehmigen lassen... |
||
|
||
..In Relation zum Text war da aber nicht viel Frage drinnen!
Die Entscheidungsfrist für die Baubehörde I. Instanz ist 3 Monate (für die Bauverhandlung gibt es keine eigene Frist). Wie lange es bis zu einer rechtskräftigen Baubewilligung dauert, kann niemand im Falle einer Berufung exakt sagen. Verzögern ist mit einer Berufung immer möglich, auch wenn´s in der Sache eindeutig aussehen sollte. Zur Mauer lässt sich mit diesen Angaben (noch) nicht viel sagen. Bitte mehr Fakten liefern (ob irgendwer irgendwann irgenwen gegrüßt hat oder nicht und wo der Spielball landete udgl. interessiert hier wenig). Hat die Mauer eine Baubewilligung? Wie sah der LAgeplan im Projekt aus? War die Grundgrenze eindeutig festgelegt? Gibts eine Fertigsstellungsanzeige für die Mauer? Wann wurde die MAuer überhaupt errichtet? usw. Das wären Punkte die für eine Antwort weiterhelfen könnten..... |
||
|
||
|
||
ich gehe davon aus, dass das bewilligungspflichtig gem. §14 ivm §67 nö. bauordnung http://www.noe.gv.at/Bauen-Wohnen/Bauen-Neubau/NOe-Bauordnung/Bauordnung1996.wai.html ist.
nach §73 avg muss mal binnen 6 monaten ein bescheid erlassen werden - http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10005768 . das mit der grundstücksgrenze ist natürlich lustig - de facto wird das wohl zivilrechtlich enden: wenn die nachbarn wirklich auf eurem grund sind, gibt's besitzstörungsklagen und eigentunsfreiheitsklagen. dagegen kann der nachbar auch seinerseits einwenden, dass das wasser ode die erdbewegungen trotz versetzter grenze irgendeinen besitz stören oder gefährden, einstürzen oder unsterspülen lassen könnten. wie schon öfter ausgeführt, reichen vorerst mal behauptungen und gerichtsverfahren dauern ca. 1 jahr, mit einstweiligen verfügungen. deshalb rate ich mal, die lage jetzt zu dokumentieren, fotos machen, messpunkte laut plan festlegen und kennzeichnen (salbach, kanalanschluss oder so) und schauen, wie's wirklich sein soll und vorab sowohl mit dem baureferenten wie auch dem zuständigen richter am bezirksgericht in kontakt zu treten udn die situation zu checken. dann hat der nachbar wenig chancen, kann zwar verzögern, wird aber auch schadenersatzpflichtig... besonders, wenn er im bauverfahren abblitzt und dann das zivilrechtliche verfahren einläutet... um eben hier die chancen zu verringern - kontaktz mit richter am amtstag des bezirksgerichts. |
||
|
||
Sorry für den vielen Text, musste mir offensichtlich Luft machen ...
Bewilligung für die Mauer gibt's keine, da für Zaunmauer dieser Höhe nicht nötig. Aber es ist definitiv hier so festgesetzt, dass der, der eine Zaunmauer bauen möchte, diese zur Gänze am eigenen Grund errichten muss. Grenzen sind auf Lageplan eindeutig festgelegt und werden dann normalerweise aufgrund des Vermessungsplans - anhand dessen ist das Grundstück auch im Grundbuch eingetragen - in der Natur ausgesteckt. Da für die Mauer keine Bewilligung nötig ist - erst ab einer Höhe über 25cm - gibt's sicher auch keine Fertigstellungsmeldung dafür. Das Haus steht aber schon 15 Jahre - wir sind erst seit 3 Jahren hier. |
||
|
||
Super danke Leute für die bisherigen Reaktionen, hilft mir schon ein wenig weiter! |
||
|
||
..Wenn man von einer "Mauer" spricht, stellt sich ein Techniker halt schon mehr als ein paar Zentimeter Sockel vor (nur nebenbei: das mit der Bewilligungspflicht ab 25 cm Höhe fällt max. in die Kategorie Gerücht). Dein "Sockerl" ist also offensichtlich kein Thema für die Baubehörde und somit reines Zivilrecht, wenn da was auf deinem Grund stehen sollte.
Das ist nicht nur "hier" so, sondern immer und überall. Niemand darf ohne ausdrückliche Zustimmung etwas auf Nachbargrund errichten. Bezüglich Grenze: Das Grundstück ist im Grenzkataster??? @creator: muss ergänzen, dass die Entscheidungspflicht für die I. Instanz abweichend vom AVG gem. § 5 Abs. 3 NÖ Bauordnung 3 Monate ist und nicht 6!! |
||
|
||
Dass die "Mauer"höhe ab über 25 cm bewilligungspflichtig ist wurde mir so auf der Gemeinde gesagt als wir unser altes Grundstück einzäunten, daher die Aussage diesbezüglich von mir. |
||
|
||
karl10 hat natürlich recht... 3 monate nach §5 abs. 3 nö bauordnung - da ist mir der satz "abgerissen", wollte noch über die bewilligungspflicht spekulieren, wurscht... mea culpa. wenn der nachbar "erst" 13 jahre dort ist, hat er noch keinesfalls ersessen, damit hat er die einfassung/mauer zu entfernen - und 3 jahre rückwirkend könnte man ein entgelt für benützung fordern. das nur als verhandlungsargument... für ein hübsches nachweislich versandtes schreiben, doch bitte das geplante zu genehmigen und die mauer auf eigengrund rückzuversetzen... nachdem man sich bei richter + baureferenten schlau gemacht hat. kommt immer gut im prozess, wenn man sich höflich, aber mit fristsetzung verhandlungsbereit gibt... |
||
|
||
Danke für die Tipps, unangenehm ist mir die Sache trotzdem ... |
||
|
||
klar ist es unangenehm, aber gute freunde wirst mit den nachbarn nicht mehr!
ich bin froh das es sich bei uns damals gleich wieder ins positive umgewälzt hat, aber da wars auch schon fast zum streiten wegen nichts. |
||
|
||
willst solche nachbarn wirklich zu freunden haben? - ... weil die ja ned gewusst haben, was sie machen, als sie mal kurz ihr grundstück "vergrößerten"...? bei solchen freunden brauchst keine feinde mehr...
ned umsonst gibt's dazu zig sagen mit der androhung von strafen im jenseits: http://www.sagen.at/texte/sagen/oesterreich/oberoesterreich/allgemein/grenzfrevler.html aber auch heutzutage ist das ned so ohne: das kann man zivilrechtlich (§§850ff abgb http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001622) regeln oder - viel lustiger - strafrechtlich anzeigen: schwerer betrug (§147 stgb) oder versetzung von grenzzeichen (§230 stgb) - http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10002296 - was man im zuge einer bauverhandlung (wenn man vorab die grenzen penibel gecheckt und alles dokumentiert hat) mal ansprechen kann... wie gesagt, keine pemmerl - und sicher keine freunde. wer da den "bosheitsakt" gesetzt hat, ist auch klar... und das würde ich den typen mal klar machen. bin sicher, die sind dann erst mal böse und wenn sie checken, in welcher lage sie sich befinden, sch...freundlich. ist der übliche realisationsprozess, dauert üblicherweise ca. 2 wochen... und mit geld kann man ja gnädig gestimmt werden... |
||
|
||
Ich schein tatsächlich viel zu nett zu sein, hätte ihnen - abgesehen davon, dass wir die Grenze aufgrund ihres Zaun einfach so geglaubt hätten ohne Überprüfung - den zu weit heraußen gesetzten Zaun sogar einfach so gelassen ohne was, wenn sie uns nicht durch Bauverhandlung wegen Einspruchs doch einige Mehrkosten und Zeitverlust verursachen würden. Außerdem ärgere ich mich einfach über die Art. Da ists dann bei mir auch aus mit Lustig. |
||
|
||
Hab' mir die Links mal angesehen - na bum!
Jetzt weiß ich, warum sie gleich gemeint hat "... aber da können wir nix dafür, wir haben den Zaun samt Mauer von einer Firma machen lassen und die haben's zu weit draußen gemacht ..." |
||
|
||
nix nett sein mit solchen zeitgenossen.
kurz zu meiner geschichte. unsere nachbarn haben den einreichplan unterschrieben, wir haben fast 1 1/2 meter aufgeschüttet und sie liegen nun das ganze darunter. wir haben das so gemacht da in diesem bereich das wasser sonst ein problem ist. es ist ein bach daneben und auch von oben ist immer ziemlich viel wasser über unseren grund gelaufen. daher haben wir aufgeschüttet und zum nachbarn eine böschung gemacht. eh schon aus rücksicht keine mauer hin gestellt. ja und dann sind diese nach 3 monaten vom urlaub zurück gekommen und meinte wir sind viel zu hoch usw. ich hab dann den plan geholt und ihnen das alles gezeigt was sie unterschrieben haben. dann hatte ich das gefühl das es passen würde. hinter unserem rücken haben sie jedoch den bürgermeister und einem vom bauamt kommen lassen und haben das ohne unseres wissens besichtigt. ich habe alles nochmal vermessen lassen hat dann eh gepasst. wie wenn das noch nicht genug gewesen wäre, haben sie dann gemeint aufgrund unserer bauarbeiten ist ihr carport jetzt windschief. wir haben da was schweres angelehnt. tja ich habe aber alles fotografiert undd dokumentiert das es vor dem baubeginn schon genauso da gestanden ist. dieses carport steht genau an der grundgrenze und ist 3,6m hoch. erlaubt sind nur 3m. außerdem gibt es dafür keine bewilligung, das haben sie einfach mal selbst errichtet (OÖ). ich musste wegen diesem gebäude eine brandschutzmauer errichten. war mir aber egal bis zu diesem zeitpunkt. ich hab ihnen dann einfach die bilder vor baubeginn gezeigt mit dem freundlichen satz, "wir sind versichert, ich brauch ein foto, datum, zeit und die firma die das war", dann wird die versicherung auch bezahlen. übrigens, dem bürgemeister wär fast das unbewilligte carport mit über 3m an der grundgrenze garnicht aufgefallen. whoop große augen und seither wird freundlich gegrüßt, äpfel über den zaun ausgetauscht und sogar bei gartenarbeiten zusammen geholfen. ab und zu muss man leute einfach zeigen das es so nicht geht. ich habe das carport auch nicht wirklich angezeigt, ich hab mir das einfach als jocker behalten. |
||
|
||
Hallo humi, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
|
||
Na um die beneid ich dich auch nicht, ist sicher eine ganz entspannte Atmosphäre, wenn ihr aufeinandertrefft ...
Nicht falsch verstehen, aber es beruhigt irgendwie, wenn man hört, dass es offensichtlich normal ist, einen solchen Nachbarn dabei zu haben. Dachte echt schon, es liegt irgendwie an uns ... Habe aber das Gefühl, dass da viel Neid mitspielt, schade. Das Problem ist nur, dass solche Nachbarn völlig emotionsgesteuert agieren und es somit faktisch unmöglich ist, mit ihnen vernünftig zu reden, das das mit Vernunft ja nix zu tun hat. Aber danke für die vielen Reaktionen und Tipps!!! |
||
|
||
emotionalisieren ist die simpelste taktik, wenn man weiß, - ... dass man mit sachargumenten auf basis des geltenden rechts ned weiterkommt. spielt uns doch die politik tagtäglich vor: gegen raucher, beamte, "das böse", "schurkenstaaten",... und auch in führungsetagen wird das spielen mit emotionen gelehrt - ned nur in verkäufertrainings. hat schon scott adams im "dilbert-prinzip" (einer simplifizierung des "peter-prinzips" in comics) verewigt... das tolle dran: die meisten fallen auf den schwachsinn rein oder lassen sich zumindest beeindrucken. im fall von solchen nachbarn, weil man ja lieber "freunde sein" will und sonst die nachbarn so bös schauen... cool auch, wenn man die schuld bei sich sucht... |
||
|
||
wobei ich sagen muss es hat sich wirklich zum besseren entwickelt.
ich war immer korrekt und sachlich zu ihnen und sogar dann noch immer hilfsbereit. ich habe lang hin und her gehadert und hab mir dann gedacht, einmal probier ichs, einfach für die lebensqualität. so kams das er seinen kirschbaum umschnitt und drei tage lang an der wurzel herumgrub (war schön zum ansehen wie nichts weiter geht). da ich auch mitglied bei der feuerwehr bin, habe ich ihm angeboten mit einem jungen kameraden eine seilwindenschulung zu machen und ihm den stock ausreiß. hat 20 min. gedauert, sie sind seither wie ausgewechselt und es passt jetzt wirklich gut. nachbarn müssen nicht deine besten freunde sein, es ist aber nett wenn man sich versteht. 1 |
||
|
||
Ob der Nachbar jetzt freundlich gesinnt ist oder nicht, ist eher egal...man muss mit ihm nix zu tun haben, wenn man nicht will.
Ich würd bezüglich des Zauns trotzdem auf mein Recht bestehen, die 3 m2 sind nach weiteren 15 Jahren hergeschenkt, weil ersessen...und dann wirds noch blöder (beim Wiederverkauf oder was auch immer). Du kannst ihm ja anbieten, die Fläche abzukaufen (inkl. der Gebühren, Vermessung usw.), wenn ihm das Neumachen des Zaunes zu teuer/aufwändig ist...im Gegenzug natürlich, dass er eurem Bauvorhaben zustimmt. |
||
|
||
|
||
ohne Baubewilligung 1,5m, j - Jedoch muss man bei STrassen innerhalb von 8 m anfragen oder so.
Wir haben auch nur 1,5 m aufgeschüttet, aber nun hat sich das Oberflächenwasser von der öffentlichen Strasse einen anderen Weg gesucht und fließt nun direkt zum Nachbar in die Garage. Da wurde uns gesagt besser geschrieben, das innerhalb von der Strasse 8 m man nicht grob aufschütten darf oder so.. Bin auch aus OÖ und hätte mich auch auf die Baubewilligung verlassen..Naja, nun werden wir mal vor ORt mit der Gemeinde (als Chef der öffentlichen Strasse) diskutieren... |