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nachträgliche Strassenerschliessungskost

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  •  woifi9055
30.1. - 31.1.2012
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Hallo Forum,
bei uns wurde nach einem Umbau - Haus aus 50er 60er Jahren - nun ein Bescheid der Gemeinde zugestellt dass wir Strassenerschliessungskosten zu zahlen hätten. Auf Nachfrage bei der Gemeinde wurde mir gesagt, dass dies bei Zubauten über 100m² so gehandhabt werde da vor 1996 keine Kosten erhoben wurden. Wir hatten aber eine bestehende Zufahrt und ich sehe nicht ein da nachträglich diese Erschliessungskosten zahlen zu müssen.
Weiss da jemand rechtlich bescheid oder hatte da wer ähnliche Erfahrungen. Für Hilfe bin ich dankbar.
lg Wolfgang

  •  hiddenmaxx
30.1.2012  (#1)
bundesland? - wird bei uns in oö/bezirk schärding auch so gehandhabt.

rechtlich wirst du da keine chance haben, wenn noch nix gezahlt wurde.

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  •  woifi9055
31.1.2012  (#2)
oö/ll
aber da muss es doch eine rechtliche grundlage geben, weiss da wer was.

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  •  hiddenmaxx
31.1.2012  (#3)
rechtliche grundlage ist das raumordnungsgesetz - schau dir mal § 27 an, da werden die ausnahmen behandelt.

ein einfaches "will nicht" steht da halt nicht drinnen. emoji

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