Hallo Forum,
bei uns wurde nach einem Umbau - Haus aus 50er 60er Jahren - nun ein Bescheid der Gemeinde zugestellt dass wir Strassenerschliessungskosten zu zahlen hätten. Auf Nachfrage bei der Gemeinde wurde mir gesagt, dass dies bei Zubauten über 100m² so gehandhabt werde da vor 1996 keine Kosten erhoben wurden. Wir hatten aber eine bestehende Zufahrt und ich sehe nicht ein da nachträglich diese Erschliessungskosten zahlen zu müssen.
Weiss da jemand rechtlich bescheid oder hatte da wer ähnliche Erfahrungen. Für Hilfe bin ich dankbar.
lg Wolfgang
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