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wir bauen passiv in nö u hätten keinen gebraucht... ist meines wissens nach nicht mehr pflicht. |
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Ist unabhängig von Passivhaus oder nicht wir mussten anno 2010 eine "Kaminverzichtserklärung" unterzeichnen und mit den Einreichunterlagen abgeben (Nö). |
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in NÖ kannst du auf einen Notkamin verzichten, haben wir auch gemacht. |
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konkret steht´s in .....§ 57 Abs. 2 NÖ Bauordnung 1996:
"Über ausdrückliches Verlangen des Bauwerbers ist bei der Errichtung oder Abänderung eines Einfamilien-, Zweifamilien- oder Reihenhauses von der Verpflichtung nach Abs. 1 vierter Satz (= Verpflichtung für einen Schornsteinanschluss) Abstand zu nehmen." Hat also nichts mit Passivhaus zu tun. |
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verzichtserklärung - Heist das nun für mich, ich muss noch eine Verzichtserklärung bei der Gemeinde einbringen, oder nicht? Mein Problem ist, wir haben schon eingereicht, geht das dann |
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GELÖST - hy forum
also ich kann neu berichten. wir haben eine verzichtserklärung unterschreiben müßen, und das wurde zum einreichplan dazugehängt. sollte man aber bevor man einreicht mit der gemeinde vereinbaren. gruß michl |
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hallo - und jetzt hast für immer den Verzicht auf einen gemütlichen Kamin unterschrieben....
lg johannes |
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@johro - hallo
also ich kann nur sagen, das ich in einem haus aufgewachsen bin, wo ich um ca 7 uhr einheizen musste und ständig nachlegen musste damit es warm ist. ich habe mir geschworen, nie wieder sowas. ich bin kein fan von feuer, geschweige von der arbeit damit. ich will keinen kachelofen oder einen schwedenofen. und die argumente, wenn einmal für 2 tage der strom ausfällt, bekomme ich in 2 tagen auch keinen kleinen ofen, damit ich die bude warm kriege. wie gesagt ich brauche keinen und will keinen ofen. vielleicht kann man das so verstehen wie ich es gechrieben habe. Ps. wenn sich meine meinung mal ändern sollte, gibts noch immer die lösung mit einem edelstahl rauchfang!!! mfg michl |