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Sickerschacht der WW-WP f. Regenwasser

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  •  boby82
23.2. - 28.2.2012
14 Antworten 14
14
Guten Abend

da ich mir gerade Gedanken zum Heizsystem mache. Hätte ich da eine Frage bezüglich des Schluckbrunnens der Grundwasserwärmepumpe.

Ist es möglich in NÖ den Schluckbrunnen als Sickerschacht auszuführen und dann auch gleich die Dachentwässerung einzuleiten?

Grundwasser wäre bei 5m. Kiesiger Boden ab 1,5m.
Meine Idee wäre ein Sickerschacht d150 mit evtl. Sickerringen bis 4m tiefe. Müsste halt noch berechnet werden.
Wäre noch 1m bis zum GW.
Hat das so jemand ausgeführt?

danke

  •  bautech
24.2.2012  (#1)
@bobybin in der gleichen Ausgangslage: WW-WP braucht (in WN) einen EIGENEN Schluckbrunnen, welcher tagwasserdicht (verriegelbarer Deckel mit Dichtung, Ringe mit Brunnenschaum geschäumt) ausgeführt sein muss.

Also bekomm ich 2 Gruben im Vorgarten: eine tagwasserdichte fürs Grundwasser (t ca. 3,60m), 10 m ebtfernt eine "normale" (t ca. 3,00) fürs Dachwasser.

Einleitung in Rückgabebrunnen hängt aber (glaube ich) auch viel vom Amtssachverständigen ab...

Nette Grüße

Bautech

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
24.2.2012  (#2)
http://www.energiesparhaus.at/forum/24099

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  •  boby82
24.2.2012  (#3)
@gloitom - danke für den link, der behandelt aber die Dachentwässerung direkt in das Grundwasser.


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  •  gloitom
  •   Gold-Award
24.2.2012  (#4)
JA

zitat..
Ist es möglich in NÖ den Schluckbrunnen als Sickerschacht auszuführen und dann auch gleich die Dachentwässerung einzuleiten?


Glaubst du wohin der Schluckbrunnen führen MUSS!

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  •  bautech
24.2.2012  (#5)
@gloitom - Es ist mMn nicht so einfach.
Regenwasser ist verunreinigt - Grundwasser nicht. Also unbedingt eine getrennte Ableitung (Regenwasser benötigt mehr Filterschichten als Grundwasser, welches nicht verunreinigt wurde).
Ergo 2 Schächte - einen tieferen fürs Grundwasser (der muss ja auch immense Mengen schaffen), und einen seichteren fürs Regenwasser (zwecks Filterwirkung des Erdreichs).

So zumindest die Aussage unseres ASV.

NG

Bautech

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
24.2.2012  (#6)
@bautech - wollte damit nur sagen, dass der von boby82 geplante Sickerschacht auch bis ins Grundwasser führen müsste.
Weil das entnommene Wasser auch wieder in die selbe Grundwasserschicht eingebracht werden muss.

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  •  bautech
24.2.2012  (#7)
sorry... hab ich wohl falsch verstanden :)

ng

Bautech

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  •  boby82
25.2.2012  (#8)
@gloitom

zitat..
wollte damit nur sagen, dass der von boby82 geplante Sickerschacht auch bis ins Grundwasser führen müsste.
Weil das entnommene Wasser auch wieder in die selbe Grundwasserschicht eingebracht werden muss.


Da bin ich aber anderer Meinung. Es ist Richtig, dass ich das Grundwasser wieder in diese Schicht einbringen muss. Ich entnehme das GW aus der 1. Schicht und bringe es in diese ja auch wieder zurück. Das da in die selbe Tiefe rückführen müsste wäre mir neu.

Entnahme des GW zB über Bohr- od. Schachtbrunnen und Rückgabe über Bohr- od. Schachtbrunnen od. Sickerschacht. So stehts in den Antragsunterlagen.
zB über Sickerschacht:
http://www.bachner-gruppe.at/bachner-gruppe/erdwaerme/vse_heizen_sicker.pdf

Letztendlich liegt es eh an der zuständigen BH. Mich hätte nur interessiert ob in NÖ schon jemand das so gemacht hat?

Den Schluckbrunnen als Sickerschacht ausgeführt und auch die Dachentwässerung in diesen eingeleitet?

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  •  bautech
25.2.2012  (#9)
@boby - vielleicht ist es an Dir vorübergegangen:
In NÖ darf man es meiner Meinung nicht! Die Erklärung dazu:

Du hast deine Frage quasi selbst beantwortet. Die Rückgabe erfolgt eventuell auch über einen Bohrbrunnen. So steht es in den Antragsunterlagen. Aber ausschließlich die Rückgabe von nicht verunreinigtem Grundwasser, nicht die von (durch Vogelkot, Flugsamen, Strassenstaub, evtl. rostige Dachrinnen etc.) verunreinigtem Dachwasser.

Deine Antragsunterlagen zur Wasserrechtsverhandlung betreffen ja auch explizit nur die Grundwasserentnahme und -rückgabe - nicht die anfallenden Oberflächenwasser auf deinem Eigengrund - die behandelt das Bauansuchen.

Hast schon mal bei eurem ASV für Wasserrecht nachgefragt? Der müßte so was eigentlich wissen :)

NG

Bautech

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  •  boby82
25.2.2012  (#10)
also irgendwie check ich es wirklich nicht.

ich check, dass ich das verunreinigte Wasser nicht direkt, ohne weiteres, in das GW einleiten darf! Das habe ich aber nicht vor, weil SICKERSCHACHT!

Aber soweit mir bekannt kann ich bei einer WW WW [Warmwasser]-WP die Wasserrückführung über einen Sickerschacht machen, oder!? siehe LINK darüber

Ein Sickerschacht geht ja nicht bis zum GW. Sondern ich habe noch 1-2m Sickerschicht welche ja auch filtert. Bei einem normalen Sickerschacht fürs Regenwasser kommt das Regenwasser ja auch schlussendlich ins Grundwasser od. nicht?

Eine Mail hab ich an die BH geschrieben, aber noch keine Antwort.
Wollte nur wissen ob es prinzipiell möglich wäre bei einem Sickerschacht als Schluckbrunnen (der ja nicht bis zum GW geht). Ich hoffe ich checks bald ....



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  •  bautech
25.2.2012  (#11)
@boby - sieh bitte mal in meinen ersten Post! - Mein ASV fürs Wasserrecht schreibt mir beim Sickerschacht eine andere Tiefe vor, als es im Einreichverfahren für den Sickerschacht von anfallendem Oberflächenwasser der Fall war.

Hintergrund sind die verschiedenen Ausgangssituationen:

Beim GW reicht Rollschotter zur raschen Versickerung, ist keine besondere Filterung notwendig - aber dafür hast mehr Wasser zum Versickern. Also tiefer graben...

Beim RW sind nicht die Regenmengen zu erwarten, um eine ähnliche Tiefe zu benötigen - aber das verunreinigte Wasser benötigt MEHR Filterschichten. Also weniger tief als der Rückgabeschacht.

Auch muss in meinem Fall der Rückgabeschacht mit einer "tagwasserdichten Abdeckung" (versperrbarer Deckel mit DICHTER Dämpfungseinlage) abgedeckt werden und die gesamte Schachtkonstruktion MUSS bis 1,50 Meter Tiefe ebenfalls dicht (geschäumt oder geflämmt o.Ä.) ausgeführt werden - oder wenn nicht tagwasserdicht abgedeckt, dann 30 cm über dem umliegenden Niveau in die Höhe gezogen - damit kein Oberflächenwasser (also Regenwasser o.ä.) direkt in den Rückgabeschacht kommt, um Verunreinigungen zu vermeiden.

Wie gesagt, bei mir darfs nicht sein...

NG

Bautech

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  •  uslala82
27.2.2012  (#12)
Wir haben die Erlaubnis dafür die letzte Woche erhalten!NÖ Bezirk Krems - kommt auf die Laune des Sachverständigen an!

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  •  boby82
28.2.2012  (#13)
... der ASV hat mir bis jetzt noch nicht geantwortet.

Anscheinend muss man bei denen "mit den Füßen an der Tür anlkopfen" um auf gute Laune zu treffen.
> War jetzt natürlich nicht ernstgemeint <

@uslala82
bei wieviel Metern ist dein GW und bis wohin geht der Sickerschacht, hast du Auflagen bez. Dach od. Spenglerbleche od. dergleichen?

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  •  sensai
  •   Gold-Award
28.2.2012  (#14)
-wie eh schon in dem Threat (link dazu von gloitom gepostet)
habe ich dafür, ohne grosse Probleme, eine Genehmigung erhalten.
(Achtung STMK)

Allerdings mit den Auflagen, nur Kupferdachrinne und ein EPDM Foliendach zwecks dem Einleiten von Schadstoffen ins Grundwasser.

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