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Bebauungsplan - Falls es einen Bebauungsplan gibt, der die Übermauerung regelt, musst du dich ganz genau innerhalb der vorgeschriebenen Höhe bewegen. Du würdest einen Abbruch riskieren, wenn die Höhenüberschreitung letztlich nicht als geringfügig eingestuft würde.
Falls es keinen Bebauungsplan gibt, gelten die Baugesetze in deinem Bundesland, die du jedenfalls einhalten musst. Konsequenzen siehe oben. An deiner Stelle würde ich mich jedenfalls noch vorher bei der Baubehörde absichern, wenn Bedenken bestehen. mfg Kech |
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@Gast - Die drei Häuser die ich kenne bei denen mindestens ein Geschoss übermauert ist stehen noch, Bebauungsplan hin oder her |
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Bebauungsplan hin oder her - @ Gawan
Was verstehst du unter "Geschoß übermauern"? Wenn das heißen sollte, dass im Widerspruch zum Bebauungsplan ein Geschoß mehr errichtet wurde, handelt es sich um Schwarzbauten mit allen rechtlichen Konsequenzen. Das sollte jedem klar sein, der sich nicht an den Bebauungsplan hält. Bausünden verjähren auch nicht. Wer hat schon die Garantie, dass der Nachfolger des Bürgermeisters nicht durchgreift oder betroffene Nachbarn doch anzeigen? Anders sieht es aus, wenn die von dir beschriebene Übermauerung durch den Bebauungsplan gedeckt ist, gegenüber dem Einreichplan also noch Spielraum wäre. In diesem Fall ist die ärgste Konsequenz eine Verwaltungsstrafe und das Beantragen einer nachträglichen Bewilligung. mfg Kech |
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@kech - Nein, ich mein damit dass das Geschoss eine Schar Ziegel höher ist als im Plan angegeben.
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