Nebengebäude
Hallo!
Habe eine Frage zur Ausstattung von einem Nebengebäude.
1. Darf sich in einem Nebengebäude (befindet sich neben einem Pool, wird also als Poolhaus deklariert) ein WC und eine Dusche befinden? Habe leider nirgends Hinweise darauf gefunden.
Ach ja, das soll in Niederösterreich errichtet werden.
2. Es dürfen ja mittlerweile bis zu 10m² auf einem Gundstück bewilligungsfrei errichtet werden (zusätzlich zur max. Verbaubarkeit, wenn's als Gartenhaus, Geräteschuppen etc. gilt). Nun meine Frage:
kann ich auch bevor ich noch die max. Verbaubarkeit erreicht habe diese 10m² ausnützen, um dann in Folge direkt an dieses Gebäude ein weiteres bewilligungspflichtiges Nebengebäude dranzubauen - eben das oben besagte Poolhaus. Natürlich würden diese beiden Gebäude keine Verbindungstür haben und so durch eine Wand voneinander getrennt sein.
Vielen Dank jetzt schon für eure Mühe, mir Antworten zu liefern!
Zup
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