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Also technisch ist viel möglich, - wo das Bauamt mitspielt, kann man bei Hangebebauungen schwer sagen.
Auch wir haben 8 Meter Gefälle auf ca. 35 Meter. Hast Du schon mal überlegt (falls umsetzbar) eben ins Haus zu gehen, und eben in den Garten? Sprich, dass ein Teil des Kellers im Freien steht, der andere Teil in der Erde verschüttet ist? Erspart die teuren Stützmauern. |
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Keller ist schon berücksichtigt :) - Es gibt ganz oben in Richtung Süden eine Fläche, nach ca 15 Metern fällt diese 3 m ab (rassant) und dort sind dann weitere 14 Meter.
Wir würden uns das so vorstellen dass wir auf diese 14 Meter "Terasse" den Keller stellen (komplett frei) und darauf dann ein Erdgeschoss mit einem Nicht-Vollgeschoss oben drauf. Somit würde das Erdgeschoss an die Südfläche praktisch "eben" hinauslaufen. Was wir wollen ist diese 14 Meter Terasse auf ca. 18 Meter erweitern. Und dafür benötigen wir eine Stützmauer. Keller ist sowieso schon freistehend ;) lG |
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Das sollte imho... kein größeres Problem sein, wenn dadurch
# die vorgeschriebene Bauhöhe nicht überschritten wird # keine Nachbarn Lichteinbußen haben # du deine Steinschlichtung niemandem vors Wohnzimmerfenster stellst (manche ASV haben ein Problem damit) Sonst darfst normal machen, was Du willst... ng bautech |
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:(uns hat man heute im Rathaus erklärt dass Änderungen am Grund nur 1m auf oder ab gemacht werden dürfen, sprich, 1 Meter vom Ursprungsgrund abgebraben oder 1 Meter vom Ursprungsgrund erhöht.
Somit hat sich jegliche Art von Stützmauer über 1 Meter erledigt, auch Terassenförmig dürfe nicht mehr aufgeschüttet werden. Grausam für uns, aber somit ist der Grund für uns gestorben, da von der ebenen Fläche ziemlich rasant bergab geht und wir mit einer Stützmauer die diesen Meter einhält kaum Fläche gewinnen. Und das obwohls keinen der Nachbarn auch nur irgendwie beeinträchtigen würde :( |
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Echt?!? - Wo ist das bitte?
Wäre interessant... |
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:)Sag ich dir dann wenn wir fix davon absehen.
Ein kleiner Hoffnungsschimmer lebt noch ;) |
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als erstes solltet ihr den bebaungsplan und evtl. weitere vorschreibungen der gemeinde ausheben.
hier ist oft nicht die bauklasse sondern die max. in erscheinung tretende geschoßansicht ausschlaggebend wie gebaut werden darf. kann man sich in etwa so vorstellen, dass eine garage, die in den hang gebaut wird, von der gemeinde bereits als vollgeschoß deklariert wird obwohl dies nach bauordnung nicht der fall wäre. sind diese möglichkeiten ausgelotet, ist eine hangbebauung durch geschickte planung äußerst reizvoll und kann sehr schöne wohnsituationen bieten. schöne grüße wolfgang |
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@bautech: Grundstrück ist in Riedenthal - Für uns ists am Ende ein wenig zu viel Abseits der Norm ;)
http://www.willhaben.at/iad/immobilien/grundstuecke/niederoesterreich/mistelbach/ruhiger-baugrund-in-riedenthal-37767812/?adId=37767812& |
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Grundstück - @gizmo
Falls Bezirk Korneuburg für Dich interessant ist... Unser Nachbargrundstück wird demnächst versteigert. 2000qm Baugrund, Süd-Ausrichtung, leichte Hanglage, Ortsrand. Diverse Makler versuchen immer noch, den Grund um über 300.000 zu vermitteln, das Schätzgutachten sagt 255.000, Versteigerung startet angeblich mit dem halben Schätzwert. Bei Interesse einfach PN senden und ich sende Details. Wäre mir sehr recht, wenn jemand das Grundstück für ein EFH kauft, meine Befürchtung ist, dass ein Bauträger kauft und einen Wohnblock hinstellt. |
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@ritchie23 - Offensichtlich kann ich keine PN`s schicken oder finde die funktion einfach nicht ;)
Vielleicht kannst du mir ja infos an meine Mailadresse schicken. divedeep@gmx.at DANKE schon mal |