müsste sich spätestens ab 01.01,.2013 erledigen, da dann - nach §17 abs 2 e-govg die behörde infos für vorfragen durch registerabfragen zu erledigen hätte...
@creator:
schade, daß es erst ab 2013 so ist. Iss ja a Wahnsinn, was man da alles an Unterlagen zusammentragen muß für die Förderung. Wär gestern beim Suchen fast durchgezuckt - hab aber letztendlich alles gefunden ^^
btw... hoffentlich sind die Dokumente noch gültig, denn bei manchen Behördenwegen, dürfen die Dokumente ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht haben...
ein staatsbürgerschaftsnachweis hat kein - ablaufdatum, das ist ja kein gesundheitsakt, der sich jeden tag ändern kann. de facto nur die überprüfung, ob der registerstand stimmt.
so leicht ist das abfragen verchiedener register für behörden ned. kaum willst/machst das, schreit jeder nach datenschutz und glaubt, es wird für alles die rasterfahndung eingesetzt... auch glaubt der gesetzgeber ja, dass e-mails soo unsicher sind, ein papierbrief aber so toll sicher... hab' noch keine e-mail nass werden sehen, aber egal... da geht's einfach um gewinne der post.
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