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der geräteschuppen ist nicht möglich - auch wenn die gemeinde das sagt, verstößt es gegen OÖ Bauordnung...weil im Grünland nur gebäude stehen dürfen die für einen landwirtschaftlichen betrieb notwendig sind...somit bleibt es ein illegaler bau...
geld wirst keines mehr zurückbekommen...rechtsanspruch diesbezüglich kenn ich ned mal... wie groß ist die parzelle denn? ist wirklich so viel unterschied bei den grundsteuern? so long sheep |
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Danke - für deine Antwort,
die Parzelle hat ca. 950m² alleine bei den Kanal und Straßenerhaltungsgebüren würde ich mir ca. €200 im Jahr sparen. bei der Grundsteuer muss ich noch schauen wieviel ich für das Grünland zahlen muss. Der Vorschlag ist ja von der Gemeinde gekommen, ich weiß nur nicht was die Gemeinde für einen Vorteil dadurch hat. lg Lanzi125 |
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Umwidmung - Na ja, eine Umwidmung von Grün- in Bauland ist immer mit einer Wertminderung des Grundstückes verbunden.
Die zusätzlichen Gebühren für den Kanal und die Grundsteuer sind wohl ein Klacks dagegen. Die "Zusicherung" der Gemeinde kann Gesetze nicht ändern. Wahrscheinlich auch nur mündlich so gesagt. Ist gleich viel wert wie nichts. fg |
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Wenn du das später mal wieder in Bauland umwidmen möchtest, fällt dann nicht diese lustige neue Umwidmungssteuer an?
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