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neue Immobiliensteuer

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  •  paulianlage
10.4. - 12.4.2012
9 Antworten 9
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Hallo. Wer kennt sich mit der neuen Imostuer aus. Wir möchten unser altes Haus um 360000 verkaufen und dann neu bauen. Wohnen schon seint 1990 im Haus als Hauptwohnsitz. Laut meinen Infos müßte ich 3,5% zahlen. Stimmt das?

  •  solo
10.4.2012  (#1)
Ja leider.
Egal wie lange ihr die Immobilie im Besitz hattet, die 3,5% sind fällig.
Gültig seit 1.4.2012.

Ein interessanter Umweg wäre über Vermietung. Also das Haus nicht verkaufen sondern nur vermieten und damit die Kreditrate für das neue Haus finanzieren.
Miete wird bei manchen Banken zu 100% als Einkommen gerechnet.
Wäre ein interessantes Rechenbeispiel.


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Hallo paulianlage,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: neue Immobiliensteuer

  •  JAB
  •   Silber-Award
11.4.2012  (#2)
nach meinen erfahrungen - beim hausvermieten, würde ich mir die mieter genauestens anschauen - wir hatten am schluß nebst mietausfällen 2,5 tonnen müll zu entsorgen - von österreichern!

miete muss auch wie einkommen versteuert werden, also um mehr als 3,5 %!

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  •  paulianlage
11.4.2012  (#3)
danke aber - vermieten kommt nicht in Frage.

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  •  Patrick
  •   Gold-Award
11.4.2012  (#4)
Immosteuer - Die Aussage von solo stimmt nicht. Es greift die Hauptwohnsitzbefreiung, es fällt also keine Steuer an.

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  •  solo
11.4.2012  (#5)
Ist doch seit 1. April alles neu.

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  •  chris5020
11.4.2012  (#6)
Hauptwohnsitz ist immer noch Steuerfrei -
Siehe z.B.
http://www.kleinezeitung.at/allgemein/ombudsmann/2947484/neue-steuer-liegenschaften.story

zitat..
Wie bisher bleibt der Verkauf eines Hauptwohnsitzes nach zwei Jahren ab der Anschaffung steuerfrei. Dies gilt auch für weitere Gebäude, die jemand selbst als Bauherr errichtet.



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  •  creator
  •   Gold-Award
11.4.2012  (#7)
aber eben nur unter den bedingungen des §30 estg - http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10004570

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  •  chris5020
12.4.2012  (#8)
sag ich doch - Von der Besteuerung ausgenommen sind die Einkünfte:

zitat..

1. Aus der Veräußerung von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden (§ 18 Abs. 1 Z 3 lit. b), wenn sie dem Veräußerer

a) ab der Anschaffung bis zur Veräußerung für mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird oder

b) innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient haben und der Hauptwohnsitz aufgegeben wird.

2. Aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden, soweit sie innerhalb der letzten zehn Jahre nicht zur Erzielung von Einkünften gedient haben.


oder hab ich da was übersehen?

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  •  paulianlage
12.4.2012  (#9)
sollte so passen - hab mich jetzt auch bei einem Steuerberater erkundigt. Da fällt mir ein Stein vom Herzen. Wäre ein Haufen Geld gewesen.
Danke für eure Infos.

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