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Bezugspunkt für Bauhöhe

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  •  samoth
13.4.2012
3 Antworten 3
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Hallo,

lt. Bebauungsplan ist eine max. Gebäudehöhe von 8,5m zulässig.

Frage: Von wo werden die 8,5m gemessen? Vom ursprünglichen Gelände, oder ist damit die tatsächliche Gebäudehöhe die aus dem Erdreich herausragt gemeint? Falls von Bedeutung: Bundeslnd ist Steiermark.

lg
tom

  •  haubilance
13.4.2012  (#1)
hi,
bei uns (NÖ) gibt es am Grund einen eingemessenen Höhenmesspunkt und der gilt als BAsis für die Höhenangaben.
Hat den Sinn dass man sich nicht zb zwei Meter Erde aufschüttet und dann drauf baut und von dort wegmisst.

lg mike

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
13.4.2012  (#2)
Steiermärkisches Baugesetz - Ich nehme einmal an dafür gelten die Begriffsbestimmungen von Steiermärkisches Baugesetz
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrStmk&Dokumentnummer=LRST_8200_003&ResultFunctionToken=3ac18b9b-4635-4590-bb9f-9d923f9c6277&Position=1&Titel=Baugesetz&Typ=&Index=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=

31. Gebäudehöhe: der jeweilige vertikale Abstand zwischen einem Punkt auf der Geländeverschneidung (natürliches Gelände) mit der Außenwandfläche und dem darüberliegenden Dachsaum;
33. Gesamthöhe eines Gebäudes: der vertikale Abstand zwischen dem tiefsten Punkt der Geländeverschneidung (natürliches Gelände) mit den Außenwandflächen und der höchsten Stelle des Gebäudes, wobei kleinvolumige Bauteile, wie Rauchfänge, Rohraufsätze u. dgl., unberücksichtigt bleiben;

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  •  creator
  •   Gold-Award
13.4.2012  (#3)
ich würde mir das mit dem zuständigen baureferenten - ausschnapsen, da ist recht oft ein ermessensspielraum drin...

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