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hi
da du ja auch einen energieausweis abgeben musst, kann ich mir nicht vorstellen, dass sich die daten dann nicht verändern... 50er ziegel und 30er mit vws haben nunmal verschiedene werte... auch bei fenstergrößen bzw himmelsrichtung fenster ändert sich was... |
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Streng genommen muss jede baurechtliche relevante Änderung bei der Baubehörde angezeigt werden. In der Praxis wird es nicht ganz so gelebt. Die Baubehörden drücken auch schon mal ein Auge zu.
Kleinere Änderungen können am Ende im Zuge der Bauführebestätigungen angezeigt werden. Wenn sich jedoch bewilligungsrelevante Punkte merkbar ändern ist auf alle Fälle einzureichen. Dazu gehören zB: - Lage und Größe der Gebäude - Größere optische Änderungen - Änderung der Bauweise - Größere Geländeänderungen - usw. So lange man im Rahmen der Bauordnung bleibt kann eigentlich nichts passieren. Am "Schlimmsten" wäre eine Nachreichung. |
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Hi!
Also aus der Praxis weiß ich dass man schon viel verändern kann, vorallem im inneren kann man meist die wände nach belieben verändern. wenn du ein fenster um ein paar cm. verschiebst wird es keinem stören oder sogar auffallen, oder wenn du sie etwas größer machst. wenn du den gesammten wandaufbau änderst musst vielleicht eher wegen "brandschutz" oder solcher sachen rücksprache halten - also als BSP wennst eine doppelhaushälfte vorher massiv geplant war und dann ein holzriegel hinkommt, dann musst ja meist eine feuermauer aus ziegel oder beton dazwischen stellen, dass nur als BSP. in deinem fall würde ich persönlich nicht neu einreichen, da ja auch die wände nicht dicker werden und es somit nur unnötig geld kostet. ps wenn du mit den leuten auf der gemeinde "gut bist" kannst ja einmal anklingen lassen ob sie es ändern würden... pps rein rechtlich müsstest natürlich neu einrichen, aber dass würd ich dann machen wenn die hütte steht, damit dann auch alles passt. lg! |
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Uns wurde von der Gemeinde gesagt, dass neu einzureichen ist, wenn sich die Außenmaße des Gebäudes verändern bzw. sich das Gebäude außen ändert (z.B. Walmdach statt Pultdach oder andere Position am Grundstück). Wenn ein Fenster größer/kleiner wird ist das kein Problem, weil Fenster wäre ja sowieso eines dort gewesen (außer es ergibt sich durch die geänderte Fensterfläche ein Widerspruch zu einem Bebauungsplan o.Ä.). Anders ist es wieder, wenn ein Fenster dazukommt, da muss laut Gemeinde neu eingereicht werden. Innenmauern können geändert werden wie man lustig ist. Beim Wandaufbau bin ich, wie schon oben erwähnt, auch der Meinung das neu eingereicht werden sollte (vorher und nicht im nachhinein!) Irgendwann muss man sich sowieso für eine Variante entscheiden, warum also nicht schon vor der Einreichung? Es hängt ja der Energieausweis dran und daran wieder die Förderung und da kann's vielleicht sein, dass das Geld wieder zurücküberwiesen werden muss.
Aber am einfachsten wäre mal auf der Gemeinde nachfragen. mfg Gerhard |
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Hallo!
Vielen Dank für eure Antworten. LG Matty |
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Förderung - Eine Änderung des Wandaufbaues hat massive Auswirkungen auf den Energieausweis. Da dieser (zumindest bei uns in NÖ war es so) fester Bestandteil des Baugenehmigungsverfahrens ist, muss die Veränderung zumindest bei der Baubehörde angezeigt werden. in unserem Fall - verbesserung der Energiekennzahl um etwa 2kWh/m2a hatten wir sogar eine Nacheinreichung und einen Neuantrag der Förderung gebraucht. War aber wurscht, weil wir dann auch noch andere Änderungen am Einreichplan hatten die damit gleich mitliefen ![]() Unser Hausbau-Blog unter http://www.coolweb.at |