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Stmk - Bau ohne Solaranlage?

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  •  samoth
19.4. - 20.4.2012
11 Antworten 11
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Hi,

wir haben diese Woche bei der Gemeinde eingereicht und im letzten Moment ist der Planer dann draufgekommen, dass siet heuer auch bei Erdwärme eine Solaranlage zwingend vorgeschrieben ist. Ursprünglich sind wir alle davon ausgegangen, dass Erdwärme auch als "erneuerbare" Energiequelle gilt - dem ist aber leider nicht so.
Gut haben wir halt eine Solaranlage eingezeichnet und miteingereicht.

Frage: Wie schaut´s aus wenn ich diese dann aber nicht, oder erst später einbaue? Kann die Gemeinde da dann die Benützungsbewilligung verweigern? Gibt´s eine deadline bis wann die Solaranlage eingebaut werden muss?

Bin ja nicht prinzipiell dagegen, tendiere aber eher zu einer Photovoltaikanlage - aber erst in ein paar Jahren wenn´s vielleicht günstiger wird.

Was kann ich da machen um der Solaranlage zu entgehen bzw. den Einbau aufzuschieben.?

lg
tom

  •  ambia
19.4.2012  (#1)
Wann du die Solaranlage raufstellst, ist komplett wurscht. (Hat mir mein Gemeindehawi gesagt.) Steht die Fertigstellungsmeldung halt noch aus, ja und? Benützungsbewilligung solltest normalerweise problemlos kriegen. Ich machs auch so, dass ich die PV erst aufs Dachl knall, wenn ich unseren Verbrauch ein paar Jahre lang beobachtet hab.

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
19.4.2012  (#2)
@samoth - Brauchst du die Solaranlage für die Baugenehmigung oder für eine Förderung?
Wenn Förderung, dann könnte es sein, dass du damit gegen die Förderungsrichtlinien verstößt, mit den darin verankerten Folgen...

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  •  samoth
19.4.2012  (#3)
@gloitom - nehme keine Förderung in Anspruch...

Vorrichten möcht ich zumindest schon mal alles lassen - man weiß ja nie...

@ ambia, wann hat denn das dein Gemeindehawi gesagt? Voriges Jahr oder schon heuer?

lg
tom

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
19.4.2012  (#4)
@samoth - Bin kein Jurist, aber bis zur Benützungsbewilligung hast du sowieso Zeit.
Ansonsten § 118 Strafbestimmungen:
(2) Eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu EUR 7.267,- zu bestrafen ist, begeht, wer ... 4. die bauliche Anlage nicht fachtechnisch, bewilligungsgemäß und den Bauvorschriften entsprechend ausführt
;-(

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  •  ambia
19.4.2012  (#5)
@ Samoth: vor 14 Tagen! emoji wir sind auch grad beim Einreichen, nächste Woche soll alles fertig sein.


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  •  johro
  •   Gold-Award
19.4.2012  (#6)
hallo - du wartest mit der Fertigstellungsmelden halt ein paar Jahre? dann dürftest aber auch nicht drin wohnen?

die Gemeinde schreibt eine Solaranlage vor? oder wird das nur mit der Förderung verwechselt?

lg
johannes

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  •  samoth
20.4.2012  (#7)
@ johro - nicht die Gemeinde schreibt eine Solaranlage vor, sondern das Land Steiermark. Für Heizungen ohne erneuerbare Energie ist in der Steiermark für die Erlangung einer Baugenehmigung seit 2012 der Einbau einer Solaranlage verpflichtend vorgeschrieben - das hat absolut nichts mit einer Förderung zu tun.

Erdwärme gilt nicht als erneuerbare Energie, daher Solaranlage Pflicht. Pellets und Holz gelten als erneuerbar und brauchen daher keine Solaranlage, verursachen dafür aber wieder den bösen Feinstaub den die Stmk. ja vor allem im Großraum Graz bekämpfen will - dafür soll es dann ja ein Heizverbot für Zusatzöfen geben. Einerseits fördert man Holzheizungen andererseits soll´s dann für Holzheizungen Verbote geben - also ich versteh´s nimmer.

Ich muss jetzt wegen meiner Erdwärmeheizung eine Solaranlage für´s WW WW [Warmwasser] machen, obwohl die Ausrichtung des Hauses dafür ned wirklich optimal ist weil durch Bebauungsplan so vorgeschrieben.

Ich hätte halt noch gerne gewartet und in ein paar Jahren dann eine Photovoltaikanlage auf´s Carport gestellt - dann dafür mit optimaler Ausrichtung.

lg
tom

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
20.4.2012  (#8)
@samoth - Na dann passt ja eh alles

zitat..
sofern deren Einsatz jeweils nicht wirtschaftlich unzweckmäßig ist


Wenn die Ausrichtung nicht passt, dann gibts dafür eh einen Passus.
Versuch denen mal vor zurechnen, dass sich die Anlage nicht in einer vertretbaren Zeit rentiert...


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  •  Haasi3013
20.4.2012  (#9)
Dachneigung? - In Nö ists erst ab 25° Pflicht aber auch nur bei Förderungsansuchen....

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  •  samoth
20.4.2012  (#10)
@ gloitom - danke, ein Hoffnungsschimmer emoji

Hast vielleicht auch einen link zum angeführten Zitat? Steht das irgendwo in der Bauordnung?

lg
tom

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  •  gloitom
  •   Gold-Award
20.4.2012  (#11)
Also, dass das Baugesetz bei Planungsbeginn bekannt war, davon war ich ausgegangen?
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrStmk&Dokumentnummer=LRST_8200_003
§ 80 Allgemeine Anforderungen
(6) Unabhängig von der Regelung gemäß Abs. 5 hat bei der Errichtung neuer Wohnbauten die Warmwasserbereitung unter Verwendung thermischer Solaranlagen oder direkt aus anderen erneuerbaren Energieträgern, sofern deren Einsatz jeweils nicht wirtschaftlich unzweckmäßig ist, oder über eine Fernwärmeversorgung aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienter Kraft Wärme Kopplung, wenn diese ganzjährig verfügbar ist, zu erfolgen. Der Verwendung thermischer Solaranlagen dürfen in Schutzgebieten nach dem Ortsbildgesetz 1977 und dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 Gründe des Straßen , Orts und Landschaftsbildes im Sinne des § 43 Abs. 4 nicht entgegenstehen.



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