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Wann du die Solaranlage raufstellst, ist komplett wurscht. (Hat mir mein Gemeindehawi gesagt.) Steht die Fertigstellungsmeldung halt noch aus, ja und? Benützungsbewilligung solltest normalerweise problemlos kriegen. Ich machs auch so, dass ich die PV erst aufs Dachl knall, wenn ich unseren Verbrauch ein paar Jahre lang beobachtet hab. |
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@samoth - Brauchst du die Solaranlage für die Baugenehmigung oder für eine Förderung?
Wenn Förderung, dann könnte es sein, dass du damit gegen die Förderungsrichtlinien verstößt, mit den darin verankerten Folgen... |
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@gloitom - nehme keine Förderung in Anspruch...
Vorrichten möcht ich zumindest schon mal alles lassen - man weiß ja nie... @ ambia, wann hat denn das dein Gemeindehawi gesagt? Voriges Jahr oder schon heuer? lg tom |
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@samoth - Bin kein Jurist, aber bis zur Benützungsbewilligung hast du sowieso Zeit.
Ansonsten § 118 Strafbestimmungen: (2) Eine Verwaltungsübertretung, die mit Geldstrafe bis zu EUR 7.267,- zu bestrafen ist, begeht, wer ... 4. die bauliche Anlage nicht fachtechnisch, bewilligungsgemäß und den Bauvorschriften entsprechend ausführt ;-( |
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@ Samoth: vor 14 Tagen! ![]() |
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hallo - du wartest mit der Fertigstellungsmelden halt ein paar Jahre? dann dürftest aber auch nicht drin wohnen? die Gemeinde schreibt eine Solaranlage vor? oder wird das nur mit der Förderung verwechselt? lg johannes |
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@ johro - nicht die Gemeinde schreibt eine Solaranlage vor, sondern das Land Steiermark. Für Heizungen ohne erneuerbare Energie ist in der Steiermark für die Erlangung einer Baugenehmigung seit 2012 der Einbau einer Solaranlage verpflichtend vorgeschrieben - das hat absolut nichts mit einer Förderung zu tun.
Erdwärme gilt nicht als erneuerbare Energie, daher Solaranlage Pflicht. Pellets und Holz gelten als erneuerbar und brauchen daher keine Solaranlage, verursachen dafür aber wieder den bösen Feinstaub den die Stmk. ja vor allem im Großraum Graz bekämpfen will - dafür soll es dann ja ein Heizverbot für Zusatzöfen geben. Einerseits fördert man Holzheizungen andererseits soll´s dann für Holzheizungen Verbote geben - also ich versteh´s nimmer. Ich muss jetzt wegen meiner Erdwärmeheizung eine Solaranlage für´s WW WW [Warmwasser] machen, obwohl die Ausrichtung des Hauses dafür ned wirklich optimal ist weil durch Bebauungsplan so vorgeschrieben. Ich hätte halt noch gerne gewartet und in ein paar Jahren dann eine Photovoltaikanlage auf´s Carport gestellt - dann dafür mit optimaler Ausrichtung. lg tom |
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@samoth - Na dann passt ja eh alles
Wenn die Ausrichtung nicht passt, dann gibts dafür eh einen Passus. Versuch denen mal vor zurechnen, dass sich die Anlage nicht in einer vertretbaren Zeit rentiert... |
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Dachneigung? - In Nö ists erst ab 25° Pflicht aber auch nur bei Förderungsansuchen.... |
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@ gloitom - danke, ein Hoffnungsschimmer ![]() Hast vielleicht auch einen link zum angeführten Zitat? Steht das irgendwo in der Bauordnung? lg tom |
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Also, dass das Baugesetz bei Planungsbeginn bekannt war, davon war ich ausgegangen?
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=LrStmk&Dokumentnummer=LRST_8200_003 § 80 Allgemeine Anforderungen (6) Unabhängig von der Regelung gemäß Abs. 5 hat bei der Errichtung neuer Wohnbauten die Warmwasserbereitung unter Verwendung thermischer Solaranlagen oder direkt aus anderen erneuerbaren Energieträgern, sofern deren Einsatz jeweils nicht wirtschaftlich unzweckmäßig ist, oder über eine Fernwärmeversorgung aus erneuerbaren Energieträgern oder hocheffizienter Kraft Wärme Kopplung, wenn diese ganzjährig verfügbar ist, zu erfolgen. Der Verwendung thermischer Solaranlagen dürfen in Schutzgebieten nach dem Ortsbildgesetz 1977 und dem Grazer Altstadterhaltungsgesetz 2008 Gründe des Straßen , Orts und Landschaftsbildes im Sinne des § 43 Abs. 4 nicht entgegenstehen. |