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Glasdach

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  •  Gast
20.4. - 23.4.2012
3 Antworten 3
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Hallo zusammen!
Wir wollen in NÖ neben dem Pool eine Art Freiluftwohnraum schaffen, also drei Seiten Mauer, Pergola drüber und ev. darüber ein Glasdach. Nun meine Frage: Zählt das dann zur verbauten Fläche und muss daher bewilligt werden? - Es ist über 10m² groß.
Danke für die Info,
Frank

  •  kreuzenstein
20.4.2012  (#1)
Um sicher zu gehen, frag das Gemeindeamt, - aber ich würde sagen JA. Bei uns muss jede Mauer höher als 80 cm in den Plan.

Aber wegen des Glasdachs: Are you sure? Wir haben eines. Würde ich nie wieder machen. Wer hat schon lust, ein Glasdach zu putzen?

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  •  Ulrike69
20.4.2012  (#2)
alles über 80 cm bewilligungspflichtig? - Bist du sicher was die 80cm+ betrifft? Eine Gartenhütte bis 10m² ist doch auch bewilligungsfrei, und die darf bis 3m Höhe haben ...
Bezüglich des Glasdaches wäre ich allerdings auch skeptisch, allerdings gäbe es da die Variante mattes Glas, aber ob's gefällt???

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  •  kreuzenstein
23.4.2012  (#3)
Eine Gartenhütte ist aber auch nicht aus Beton. - Jede Mauer mit mehr als 80 cm ist bei uns im Plan einzuzeichnen. War übrigens auch die Auskunft vom Gebietsbauamt Korneuburg. Da habe ich extra nachgefragt, weil ich dachte, unsere Gemeinde will uns frozzeln.

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