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.."Umparzellierung"??? - neue Wortschöpfung..
Offensichtlich wird ganz einfach die Grenze zwischen zwei Grundstücken neu angeordnet (und zwar im Ergebnis so, dass das eine Grundstück um 10m² kleiner und das andere größer wird) Dazu brauchts zunächst einen Teilungsplan eines Geometers. Allfällige baurechtliche Konsequenzen daraus wie z.B. Ergänzungsabgabe, Straßengrundabtretung oder ähnliches kommen meines Erachtens hier nicht zur Anwendung, weil es sich bei dieser Teilung um eine "Abschreibung geringwertiger Trennstücke" im Sinne des § 13 Liegenschaftsteilungsgesetzes handelt, welche KEINER Anzeigepflicht nach § 10 der NÖ Bauordnung unterliegt. Dazu hätt ich aber gern noch die eine oder andere EXPERTENmeinung gehört.... Wenn das so ist, wie ich anneheme, dann sinds im Wesentlichen die Geometerkosten - ganz einfach bei einem solchen anfragen.... Ansonsten: was verstehst unter aufgeschlossen?? Wenn, dann geht´s hier um die Frage "Bauplatz" oder nicht (falls die Teilung überhaupt baurechtlich relevant ist - siehe oben). Ob dort Kanal oder Wasser liegt oder nicht (was sehr oft landläufig als "aufgeschlossen" bezeichnet wird) hat hier keine Bedeutung... PS:Wenn nur die Grenze zwischen den beiden Grundstücken neu gezogen wird, dann hat das mit allen anderen Grundstücksanrainern nichts zu tun Noch was: wär auch interessant zu wissen, was der Grund und Zweck dieser Teilung ist? Skizze oder Lageplan? |