Rechnung oder nicht? - Eine Rechnung kann kaum gestellt werden, da ja für diese Art der Arbeit kein Gewerbeschein vorliegt und sich damit eine Menge Fragen ergeben würden (betriebliche Haftpflichtversicherung, fehlende Gewerbeberechtigung, Gewährleistung...).
Warum kann das nicht ohne Rechnung gemacht werden, kostenlose Hilfe ist ja immer noch erlaubt, oder? Pfusch wäre es ja wenn Geld fließt ohne dass eine Rechnung gelegt wird.
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Hallo TiM, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen,
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als arbeitgeber sollte man die grenzen des direktionsrechts - kennen, wenn man nicht zukünftiges opfer der arbeitnehmer werden möchte. grundsätzlich kann man arbeitnehmern nur das anschaffen, was vom arbeitsvertrag (und ggf. betriebsvereinbarung) gedeckt ist - und nichts anderes! zudem müssten arbeitnehmer durch den arbeitgeber über sämtliche risken aufgeklärt werden (fürsorgepflicht - hier unterschreibst die erpressungsgründe bei entlassungen/kündigungen)... gibt's das ned nachweislich und es passiert was, schaut's finster aus. der rattenschwanz an verfahren ist recht eindrucksvoll, da sind der gewerbe- und finanzrechtliche teil http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?AngID=1&StID=453704&DstID=838 noch harmlos, strafrechtlich wird's schon lustiger, regress der sozialversicherung auch.
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