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Technischer oder optischer Mangel?

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  •  Mi/Li
3.5. - 8.5.2012
7 Antworten 7
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Hallo,

unsere Außenwände sind überdurchschnittlich uneben, d.h. die ÖNORM Toleranzen werden überschritten. Die Putzfirma sagt es handelt sich nur um einen optischen Mangel, d.h. wir haben Anspruch auf eine Preisminderung von ca. € 200.-
Ich wäre der Meinung, dass solange die Toleranzen nicht eingehalten werden, handelt es sich um einen technischen Mangel (Nichteinhaltung der vereinbarten Beschaffenheit). Auf der anderen Seite - wenn die Toleranzen eingehalten werden, die Unebenheiten aber optisch störend sind, handelt es sich um einen optischen Mangel. Stimmt das?

  •  creator
  •   Gold-Award
3.5.2012  (#1)
hier wird auf seite 8 mal die seite der anbieter dargelegt. - http://www.bvfs.at/htm/pub/download/putz.PDF

und klar ist auch, für wen die schreiben.
geld folgt leistung - mängelrüge und tschüss... wenn die so lustige preisminderungen anbieten, kannst du denen auch mal zeigen, wer am längeren ast sitzt. die firma muss dann mittels sv - den du mitbestimmen kannst - die mängelfreiheit beweisen. wenn die önorm-toleranzen nicht eingehalten wurden, kann man mit der hier schon so oft beschriebenen vorgangsweise deutlich mehr an preisminderung, mangelfolgeschäden, verzugszinsen, etc. herausholen.

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  •  Mi/Li
3.5.2012  (#2)
Mängelrüge ist erfolgt, SV war da - Wir haben einen sv bezahlt um der Firma zu beweisen, dass es sich um einen Mangel handelt. Der sv schreibt in seinem Bericht es ist ein Mangel, entspricht nicht der Norm und soll gerichtet werden. Firma sagt die Unebenheiten sind ein optischer Mangel und bietet die Preisminderung an, da das Richten unwirtschaftlich wäre. Für einen optischen Mangel der keine Folgeschäden verursacht können wir laut ihn nicht mehr verlangen. Wir stehen da wollen keine Mehrkosten für einen sv wieder haben und finden 200 euro für Unebenheiten von mehr als 1cm auf 1m zu wenig.

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  •  creator
  •   Gold-Award
3.5.2012  (#3)
auweia... und es ist immer wieder dasselbe

zitat..
Wir haben einen sv bezahlt um der Firma zu beweisen, dass es sich um einen Mangel handelt.

völlig sinnlos - ihr braucht nur eine mängelrüge mit fristsetzung zur verbesserung - dann muss die firma die mängelfreiheit beweisen und kann kein geld fordern, solange nicht abgenommen ist. aber zumindest im gerichtsverfahren könnte man das als vorprozessuale kosten geltend machen.

http://www.energiesparhaus.at/forum/26188

wenn ihr jetzt auch schon bezahlt habt... aber das hoffe ich ja doch nicht.

setzt der firma eine frist binnen 14 tagen zur verbesserung, ansonsten kein geld - basta.


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  •  wastad
7.5.2012  (#4)
lass Dich nicht verschaukeln - Mängelrüge einbringen! - Der Verarbeiter ist bei Feststellung eines Mangels verpflichtet den vertragsgemäßen Zustand herzustellen - sofern dieser Aufwand "verhältnismäßig" ist - D.h. in einer vernünftigen Relation zwischen Mangel und Behebungskosten steht (entscheidet in der Regel der Richter).
Angesichts der tatsächlichen Sanierungskosten, wird sich Dein Verarbeiter die Sache mit den € 200,- noch überlegen.
Ich weiß natürlich nicht wie störend der Mangel ist, aber ich würde es mir herrichten lassen.
lg

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  •  Mi/Li
7.5.2012  (#5)
Lösung finden - Mängelrüge, Geld zurückbehalten - das haben wir alles gemacht.
Wir sagen - es geht um einen Mangel, da Unebenheiten >1cm auf 1m und optisch für einen Laien leicht ersichtlich.
Firma sagt - optischer Mangel ohne Folgeschäden, daher nur kleine Preisreduktion.
Wir haben ihm einen Sachverständigenbericht vorgelegt, seine Reaktion - alles ein Blödsinn, der SV hat einen falschen Beruf gelernt.
Nun kommt die Firma zum dritten Mal die Wände richten, können immer aber nur ca. 1mm-Schicht auftragen, d.h. sie werden das eh nie schaffen dass es den Toleranzen entspricht. Es geht um ein Fachwerkhaus mit Holzkonstruktion. Die Arbeiter sagen sie werden es mit dem Putz nie schaffen, da die Unterkomstruktion - Außenwände uneben sind, diese auszureissen wäre natürlich unwirtschaftlich.
Irgendwann will man zu einem Abschluss kommen...

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  •  chris464
8.5.2012  (#6)
das - halte ich für einen ausgemachten blödsinn, red mal mit einem maurer der schon länger im geschäft ist:

früher wurde z.T. windschief gemauert - der putz wirds scho richten. d.h auch wenn eure unterkonstruktion uneben ist, sollte das hinhauen ein annehmbares ergebnis zu erhalten.

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  •  creator
  •   Gold-Award
8.5.2012  (#7)
ich schreib's eh immer wieder: ein einziger - verbesserungsversuch ist zu gestatten, nicht mehr.

hier mal zur abwechslung die spruchsammlung: http://www.ris.bka.gv.at/JustizEntscheidung.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20070713_OGH0002_0060OB00143_07H0000_000&IncludeSelf=True

also schieß die dilettanten, zahl nix und schau' dich um ersatz um... soviel zum abschluss.

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