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Maklergebühr

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  •  edison22
14.5. - 15.5.2012
9 Antworten 9
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hallo liebe leser

Mich würde interessieren was ihr für erfahrungen mit maklern gemacht habt.

wenn ich eine wohnung kaufe ( 200.000.- ) müsste ich ja 7200.-
fürs wohnung zeigen zahlen ( 3% + 20% MWst)
Habt ihr immer die volle Provision gezahlt oder weniger ?

Weiters noch eine Frage:
Im Internet werden ja Wohnungen angeboten ( zb. Willhaben ... )
Ich weiss wo die Wohnung ist - könnte mit dem Besitzer reden und sie kaufen.... Muss ich dann trotzdem den Makler zahlen?
Der Besitzer hat einen Vertrag mit dem Makler.
Was kann der Makler machen, wenn der Wohungsverkäufer einen "Kunden" bringt ?

Vielleicht könnt ihr mir ein paar erfahrungen schildern .

Danke

  •  atma
  •   Gold-Award
14.5.2012  (#1)
hi
wir haben unser grundstück über einen makler gekauft und unsre wohnung über einen makler verkauft. fazit: kaufen würden wir wieder über makler, er hat die abwicklung mit dem verkäufer und dem notar super organisiert und ohne ihn hätten wir den verkäufer nicht durchgestanden. ;)
beim verkaufen der wohnung haben wir uns im nachhinein geärgert, das wäre auch ohne makler gegangen. war ein anderer makler und der war absolut unfähig.
--> es kommt auf den makler drauf an, ob man mehr arbeit hat oder sich was erspart. ;)
bei 7.200 EUR ist es aber sicher einen versuch ohne makler wert. die frage ist aber auch, ob auf willhaben die kontaktdaten vom makler hinterlegt sind, oder vom eigentümer und was die für einen vertrag mit dem makler haben. aber das ist mm nach vom eigentümer zu klären und nicht dein problem.

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Hallo edison22,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Maklergebühr

  •  creator
  •   Gold-Award
14.5.2012  (#2)
abgesehen davon, dass die 3% zzgl. 20% ust die - gesetzlich geregelte HÖCHSTprovision sind, mus ein makler im konkreten fall VERDIENSTLICH werden, um einen provisionsanspruch zu rechtfertigen. wennst also den verkäufer direkt kontaktierst, ist der makler ned verdienstlich geworden... keine provision. kommt halt auch drauf an, welchen vertrag der verkäufer mit dem makler gemacht hat... alleinvermittlungaufträge sind da ned soo toll. probier's halt ohne makler. wenn's nur mit makler geht (oder der verkäufer ned anders will), heißt das ja ned, gleich die volle gage unhinterfragt zu löhnen... verhandeln ist auch eine option.

ich hab' mal ein grundstück mit makler verkauft, war ganz ok und ich hatte keine arbeit. ist aber wirklich glücksspiel, 2 andere makler waren bei einem anderen grundstück zwar bemüht, aber unfähig - und dann wird's blöd, weil überbeworben... das hab' ich dann privat ohne makler ganz schnell selbst verkaufen können. in einem preissegmant, wo scharf gerechnet wird, wirken makler eher abschreckend.



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  •  danillal
  •   Bronze-Award
14.5.2012  (#3)
ja, die maklerwenn der makler die wohnung auf willhaben.at gestellt hat, dann reicht es für seine tätigkeit als makler bereits, dass die provision fällig wird, wenn du die wohnung kaufst. müsstest halt beweisen können, wenn es anders wäre. aber allein dieses "zur kenntnis bringen" reicht schon aus. hab hier ein paar streitigkeiten mal mitverfolgtes wird damit argumentiert, dass ohne dieses zutun (auch wenn es nur eine kleinigkeit ist) der verkauf nicht zustande gekommen wär.
wenn der makler keinen alleinvermittlerauftrag hat, hast so gut wie keine chance. wenn der besitzer auch selber verkaufen kann, dann kommt es auf einen versuch drauf an...
viel glück!
lg, dani


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  •  creator
  •   Gold-Award
14.5.2012  (#4)
http://www.ovi.at/de/verband/Recht/Makler.php

alleiniges inserieren ist noch nicht ausreichend verdienstlich, weil hier nicht allen informations- und aufklärungspflichten genüge getan wurde - vgl. ansprüche zur minderung der provision.

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  •  danillal
  •   Bronze-Award
14.5.2012  (#5)
wohl nicht so einfachsiehe mal hier auf seite 6 - so gesehen, reicht die "namhanftmachung" schon aus, da braucht er nicht zwingend weiteren pflichten nachzukommen anscheinend...:
http://www.graz.at/cms/dokumente/10126887_2611441/f1356723/Info%202%20-%20Immobilienmakler.pdf


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  •  creator
  •   Gold-Award
14.5.2012  (#6)
doch

zitat..
Der/die Auftraggeber/in ist zur Zahlung einer Provision verpflichtet


der link spricht ja nur vom auftraggeber - der ist ja vertraglich bekannt. da gilt selbstverständlich die namhaftmachung als ausreichend für die begründung des provisionsanspruchs.
edison22 ist aber nicht auftraggeber, sondern dem makler unbekannter kunde...

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  •  edison22
15.5.2012  (#7)
danke für die antworten

was ist dann eine vernünftige provision, die ich dem makler bezahle - die nicht unverschämt, aber trotzdem für mich fair ist ?

3% + 20 % ist ja das höchste was er verlangen kann .....

gibt es da erfahrungswerte ?

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  •  creator
  •   Gold-Award
15.5.2012  (#8)
ich würde vorerst mal mit den verkäufer reden und - ggf. - wennst das willst - nachfragen, was er mit dem makler vereinabrt hat bzw. ob der makler als doppelmakler auftreten soll/kann, also von dir UND dem verkäufer kassiert.
viele makler arbeiten auch für den verkäufer provisionsfrei und versuchen halt, mindestpreise zu erzielen oder halt dem käufer was abzuknöpfen. das wäre ein ansatzpunkt - er kriegt mehr provision, wenn der kaufpreis geringer wird...

im prnzip bleibt es ein bazar... ich würde - wenn das mit dem verkäufer scheitert und du trotzdem kaufen willst - dem makler 1% pauschal anbieten, bei entsprechend vermindertem kaufpreis mehr.

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  •  sensai
  •   Gold-Award
15.5.2012  (#9)
Meine Erfahrung - Ich habe meine Wohnung als Privatverkauf auf willhaben inseriert
innerhalb der ersten Stunden nach der Freischaltung haben bereits
die ersten 4 Makler angerufen.

Mit drei habe ich mich dann getroffen.
Alleinvermittlungsvertrag habe ich schon telefonisch abgelehnt.
Seine Provision musste der Makler zu meinem Kaufpreis aufschlagen.
Einer wollte selber den VK Preis bestimmen und Besichtigung
nur ohne meinem Beisein durchführen (5 min später war er draussen)

Zwei hatten dann selber Inserate auf Willhaben gestellt, jedoch
mit etwas veränderten Bildern.......

Jedenfalls hatte ich die Wohnung innerhalb von 8 Tagen nach
der Freischaltung vom Inserat privat verkauft.

@edisson22
wenn du diese Wohnung ohne der Hilfe eines Maklers gefunden
hast und die Kontaktdaten hast, dann direkt anrufen und mit
dem Verkäufer selber verhandeln. Solange der Verkäufer keinen
Alleinvermittlungsvertrag unterschrieben hat, ist der Makler
draussen und du kannst die Provision bereits runterhandeln.

Zusätzlich
Makler können max 3% Provision + 20% MWST vom Käufer sowie
vom Verkäufer verlangen. (somit ca. 6 %)
Und natürlich ist diese verhandelbar.

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