« Hausbau-, Sanierung  |

nachforderung bezirksgericht

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  magic
  •   Bronze-Award
14.5.2012 1
1
hallo leute,

heute traf mich der schlag, als ich ein einschreiben vom postamt abgeholt hab ...

das bezirksgericht verlangt vom land (oö) die einholung der gerichtsgebühren für mein landesdarlehen (vor 3 jahren) - rund 1.000 Euro. begründung: im einreichplan wäre eine grössere nutzfläche angegeben als 130 m2. und jetzt das lächerliche: das begründet sich aufgrund dessen, dass am einreichplan im keller ein raum mit waschküche bezeichnet wurde (rund 8 m2) und der dazugehörige vorraum mit 22 m2 automatisch auch nutzbereich wird.
im eigentlichen wohnraum hab ich rund 128 m2.

somit komme ich also über die 130m2 und mir werden die gerichtsgebühren angelastet. bis 21. hab ich noch zeit zum einspruch. hat jemand einen tipp oder eine idee, was ich hier noch tun könnte? die 1000 euro will ich eigentlich nicht so einfach in den wind schreiben ... :(

thx

  •  chris5020
14.5.2012  (#1)
such mal bei der wko - da gibt es ein schreiben für Salzburg, dass klar deklariert, dass Keller hier nicht zählt. Hilft aber wenig, weil das Gericht ignoriert dieses Schreiben, mein Bruder musste glaub ich auch die erlassenen Eintragungsgebühren nachzahlen, war deutlich mehr als bei dir.

Link ist:
http://www.google.at/url?sa=t&rct=j&q=wohnbauf%C3%B6rderung%20salzburg%20keller&source=web&cd=6&ved=0CEcQFjAF&url=http%3A%2F%2Fportal.wko.at%2Fwk%2Fdok_detail_file.wk%3Fangid%3D1%26docid%3D1659699%26conid%3D578003%26stid%3D628722&ei=jZy9TojuJdDFtAa5hIiJAw&usg=AFQjCNHwvVRuuPVcxfm9N4FBA2FEPGt7Eg&cad=rja

lg, chris

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Randdämmstreifen angetackert