Wir möchten bei unserem Haus ein Carport bauen.
Dieses darf max. 35m² haben. Weiß von euch jemand, ob bei den 35m² der Dachüberstand mitzählt oder nicht?
Interessant wäre noch die Info welches Bundesland und auf welcher Regelung diese Anforderungen beruht.
Wenn es sich um einen Bebauungsplan handelt muss man einen Blick darin werfen. Wäre zwar ungewöhnlich wenn der Dachvorsprung inkludiert wäre - ich habe aber schon so manche Überraschung in Bebauungsplänen gefunden.
Um ganz sicher zu sein, immer beim Bauamt fragen. - Die sind letztendlich diejenigen, die genehmigen. Also warum zum Schmiedl und nicht gleich zum Schmied?
@kreuzenstein - Vorweg: natürlich ist der Kontakt mit der Baubehörde wichtig und richtig.
Aber: Man bräuchte hier keine Fragen zu stellen und könnte ja immer gleich zur Baubehörde gehen; bloß: die haben dort oft keine Ahnung (insbeosndere bei Spezialfragen) bzw. haben sie sich im Laufe der Zeit zu bestimmten Themen Vorgaben zurecht gelegt, die nichts mit dem Gesetz zu tun haben (um nicht zu sagen reine Willkür sind). Es ist die Frage, wer da Schmied und Schmiedl ist??
Dem sollte man sich nicht unwissend ausliefern....schließlich sind wir ja in einem Rechtsstaat, oder...
ich - wär vorsichtig mit dem dachvorstand...den der begriff carport ist in der oö bauordnung (von der ich eben ausgehe - ist mein bundesland) noch nicht definiert. (wird grad novelliert)
somit redet man von einem schutzdach (zum unterstellen von kfz) und ein schutzdach mit vordach...ich denk das ist sehr dünnes eis wenn man so argumentiert...
sollte es anerkannt werden, dann gilt bezüglich der größe die ortsüblichkeit...
aber ich kanns mir ned vorstellen, denn dann hätten wir alle 50m² carports auf einer zentralen säule und dass ganze ist dann in alle vier seiten ein vordach...imho glaub ich ned, dass ein vordach heraussen ist...
.so hat sich alles erledigt. War heute beim Bauamt. wir dürfen nur ein Carport mit max. 35m² erstellen. :/)
UND Dachüberstand zählt mittlerweile dazu, früher war das eher so ein "grau"-Bereich.