« Hausbau-, Sanierung  |

Kanalanschluss vom Nachbar

Teilen: facebook    whatsapp    email
Zusammenfassung anzeigen (Beta)
  •  laublian
14.6.2012
6 Antworten 6
6
Hallo zusammen, ich habe ein paar Fragen bezüglich Kanal, Bebauungsdichte, Zaun, Baustrom, Wasseranschluss.

Der Kanal läuft genau entlang der Grundstücksgrenze. Mein Anschluss, also der Kanaldeckel vom mir liegt auf meinem Grund. Nun hat der Nachbar gebaut und zwar mit genau 3m Abstand von der Grundstücksgrenze. Nun hat der Abwasserverband den Kanaldeckel von dem Anschluss des Nachbarn auf meinem Grund gesetzt. Um auf meinem Grund überhaupt die Arbeiten durchführen zu können, hat der Nachbar ohne meines Wissens die Grundstücksinanspruchnahme für Kanalbauarbeiten unterschrieben.
Ich möchte diesen Kanaldeckel nicht auf meinem Grundstück, aber der Abwasserverband behauptet, es muss so sein, da es keine andere Möglichkeit gibt. Muss ich das als gegeben hinnehmen?

Andere Frage: Wer ist verpflichtet einen Zaun zu setzen? Es besteht ein Zaun von mir, aber der ist ca 0,5-1,5m innerhalb meines Grundstückes gesetzt.

Noch eine Frage: Kann mir jemand erklären, wie man die Grösse des Hauses berechnet, wenn man z. B. 999m² Grund hat und die Bebauungsdichte bei 0,2-0,4 liegt?

Ist man verpflichtet eine Stromquelle oder Wasserquelle zu installieren wenn man baut?

Freue mich schon auf Ihre Meinung(en)

Danke Tonja

  •  kreuzenstein
14.6.2012  (#1)
Serwus! - Also ich würde mir auf gar keinen Fall den Kanalanschluss vom Nachbarn auf meinen Grund legen lassen. Wie das rechtlich ist, weiss ich nicht, aber bei uns geht jedes Haus mit dem Kanal in den Kanalstrang in der Strasse, und nicht über "fremde" Gründstücke.

Wegen Wasser und Strom: Verpflichtet bist nicht, aber es hilft ungemein. Den Wasseranschluss brauchst ja ohnehin. Der "hing" bei uns aus dem Baggerloch und wurde dann im Keller richtig installiert. Und beim Strom war es ähnlich. Unser Installateur stellte uns sogar gratis diesen Baustromanschlussbock zur Verfügung.

Mit Grösse des Hauses meinst Du was? Maximale verbaute Fläche? Wohnnutzfläche? Umbauter Raum in Kubikmetern?

2
  •  Sebastian_wien
14.6.2012  (#2)
Ohne ein Servitut sicher nicht! - Wir haben unserem Nachbarn erlaubt den gemeinsamen Strombock auf unser Grundstück zu setzen damit die Einfahrt seiner Fahne um 30cm breiter wird.
Dafür war es notwendig beim Notar ein Servitut einrichten zu lassen, damit es Rechtssicherheit gibt da der Bock ja nun zur Gänze auf meinem Grundstück steht und unser Nachbar letztendlich voll von uns abhängig wäre. Also erhielt er von uns die Genehmigung den halben Quadratmeter unserer Grundes für seinen Strombock-Teil zu nützen.

@laublian Wie sind die Eigentumsverhältnisse bei dir. Ist es ein Eigengrund, oder ein Grundanteil. Denn soweit ich weiß kannst du bei einem Grundanteil nicht viel ausrichten, da du den Grund ja mit ein oder mehreren Nachbarn gemeinsam besitzt und selten spezifiziert ist welcher Teil der Gesamtfläche wem gehört. Beim Eigengrund würde ich den Putzschacht des Nachbarn niemals auf meinem Grund akzeptieren. Der Nachbar kann auch nichts unterschreiben was deinen Grund betrifft. Wär ja noch schöner!



1
  •  samoth
14.6.2012  (#3)
Bebauungsdichte - http://www.gutefrage.net/frage/was-ist-der-unterschied-zwischen-bebauungsgrad-und-bebauungsdichte

lg
tom

2


  •  ma2412
14.6.2012  (#4)
liab zwecks Verständnis: der erwähnte auf deinem Grund verlaufende Kanal ist dein Anschluss und da will sich der Nachbar dranhängen und damit ein bisserl kostengünstiger fahren?

Da kann der liebe Nachbar samt Abwasserverband eine sprichwörtliche heiße Brause nehmen. Nehme einmal nicht an, dass einer der beiden im Grundbuch eingetragen ist (Servitut, Eigentümer oder Ähnliches) - oder?

Gegenfrage betreffend Zaun - digital Vermessen (im Kataster des BEVBEV [Battery Electric Vehicle, Elektroauto]) ist das Grundstück? Wäre wichtig für die korrekte Platzierung ... Betreffend Verpflichtung zur Errichtung - würde sagen Bauordnung ...

Verpflichtet zur Installation von Strom- und / oder Wasser bist zwar nicht, aber das wirst brauchen (für den Bau selbst und dann wohl auch emoji und bezahlen müssen (Anschlusskosten)

Betreffend bereits installiertem Kanalschacht & -deckel auf deinem Grund. Da wirst du wohl umgehend Schritte unternehmen müssen, auch wenn es böses Blut gibt, aber da hat allerdings der Nachbar angefangen. Ev. können dir dazu Experten hier im Forum mehr sagen ...


1
  •  bautech
14.6.2012  (#5)
@laublian - Das find ich etwas befremdlich - die vom AWV lassen Grundinanspruchnahmeunterlagen (heißt das so?) von einem Nicht-Eigentümer unterschreiben?
Haben die einen V*g*l? So was ist grob fahrlässig, wenns so was machen, müssens einen GB-Auszug haben und nachweisen können, dass dies der Eigentümer unterfertigt hat... nur so am Rande.

Wenns das wirklich gemacht haben, waren Sie in vollem Bewußtsein, Fremdgrund zu benutzen und haben fahrlässig gehandelt -> Grundbesitzstörung würd ich das nennen (evtl kann creator hier helfen?).

Also ich würd mal dem AWV die Hölle heiß machen und dem Nachbarn gleich dazu... am besten im Beisein eines Rechtskundigen.

ng

bautech

1
  •  laublian
14.6.2012  (#6)
Kanalanschluss vom Nachbar - Hallo liebe Leute,

vielen, vielen Dank für Eure Meinungen und die prompte Reaktion. Ich habe heute erfahren, dass sowieso eine Sitzung im Gemeindeamt bezüglich dieses Nachbarn stattfindet. Scheint, als ob da einiges nicht stimmt.
liebe Grüsse und nochmals vielen Dank
tonja

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Estrich - Restfeuchte