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Haftungsfrage

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  •  just_me
17.6. - 19.6.2012
5 Antworten 5
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Wir beginnen nächste Woche mit der Aufstockung eines bestehenden EFH. Da im Zuge dessen auch das Dach abgetragen wird stellt sich mir die Frage wer für eventuell entstehende Schäden durch Wassereintritt nach Regenfällen im bestehenden Erdgeschoss haftet. Bevor das Dach abgetragen wird, wird natürlich alles von der Baufirma isoliert (geflämmt) und zusätzlich noch abgedeckt.

Ist in diesem Fall eine zusätzliche Bauwesenversicherung sinnvoll oder würde für entstehende Schäden am Altbestand ohnehin der Bauunternehmer mit seiner Betriebshaftpflichtversicherung haften? Hauptsächlich geht es mir wie oben erwähnt vor allem darum, mich gegen einen eventuellen Wassereintritt und die Schäden die daraus entstehen könnten, abzusichern.


  •  creator
  •   Gold-Award
17.6.2012  (#1)
darüber müsste der auftragnehmer aufklären - - und sollte das bei seiner baustelle ja berücksichtigen. sofern ned dritte durch wassereintritt ansprüche geltend machen können (eg vermietet), ist das die sorgfaltspflicht des werkunternehmers.

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  •  kreuzenstein
18.6.2012  (#2)
@creator: - Bist Dir sicher? Was kann ein Unternehmer dafür, wenn urplötzlich ein Gewitter kommt. So schnell bekommt er das ganze gar nicht mit Planen dicht. Ich weiss es nicht, aber ich schätze, dass der Unternehmer sicher nicht für alles haftet.

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  •  alfa2
18.6.2012  (#3)
@kreuzenstein - creator hat auch nicht geschrieben, dass der unternehmer haftet, sondern, dass der unternehmer aufklären muss ob er oder ich für einen schaden aus seinen tätigkeiten haftbar zu machen ist.

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  •  creator
  •   Gold-Award
18.6.2012  (#4)
nix - ist aber uninteressant, weil werkvertrag gesetzlich so - geregelt - vgl. §1168a abgb. ein umsichtiger werkunternehmer klärt auf, was wie zu tun ist. ist ja bei restaurationen ned anders, wurscht, ob parlament oder stephansdom...

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  •  just_me
19.6.2012  (#5)
Die ausführende Firma hat mich ja aufgeklärt und mir geraten eine solche Bauwesenversicherung abzuschließen. Ich wollte mich nur dahingehend versichern ob das für mich wirklich notwendig ist oder ob ohnehin der Unternehmer dafür haften würde.



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