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Fälligstellung von Darlehen

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  •  LPrider
12.7.2012
5 Antworten 5
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Stimmt es, dass Banken Kredite jederzeit fällig stellen können, wenn sich die Bonität des Kreditnehmers ändert (z.B. neuer Job mit weniger Gehalt,..), dies bei Bauspardarlehen allerdings nicht möglich ist?

Das wäre ja auch ein tolles Druckmittel von Banken, wenn sie etwa Konditionen "anpassen" wollen.

Danke,
LPrider

  •  creator
  •   Gold-Award
12.7.2012  (#1)
wo hast denn das her? - nein - vgl. §14 vkrg: http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006780&ShowPrintPreview=True

die änderungsmöglichkeiten hatten wir hier schon öfters - vgl. z.b. http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20110706_OGH0002_0030OB00107_11Y0000_000 - müssen vereinbart werden.

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  •  LPrider
12.7.2012  (#2)
Also -
siehe dazu:

http://diepresse.com/home/recht/rechtallgemein/437925/Wenn-Banken-Kredite-vorzeitig-faellig-stellen

Zitat daraus:
"Die Fälligstellung von Krediten wird meist in den AGB geregelt. Diese können etwa vorsehen, dass Banken bei einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden den Kredit fällig stellen können, sofern die Erfüllung von Verbindlichkeiten gefährdet ist. Diese Klausel lässt freilich einen großen Interpretationsspielraum."

Auch wenn es nicht gesetzlich sattelfest ist, läuft es wieder auf ein Spiel mit der Angst des Kreditnehmers hinaus.

LG LPrider



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  •  creator
  •   Gold-Award
12.7.2012  (#3)
dass es nicht immer zulässig war, steht ja schon im artikel, - der übrigens

zitat..
("Die Presse", Print-Ausgabe, 16.12.2008)

schon ziemlich angestaubt und zwischenzeitlich von einigen gesetzen wie eben dem vkrg und zadig sowie ogh-judikaten überholt worden ist...

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  •  LPrider
12.7.2012  (#4)
creator.. - ja da geb ich dir recht, der Artikel ist doch schon älter. Auch wenn es nicht mehr zulässig ist, heißt das nicht, dass die Bank das nicht probiert.

LG

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  •  creator
  •   Gold-Award
12.7.2012  (#5)
probieren werden sie es immer wieder... und auch scheitern, zuletzt die volksbank vorm OLG Innsbruck 25.11.2011, 3 R 183/11b
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Klagevertreter: Kanzlei Kosesnik-Wehrle & Langer, Rechtsanwälte-KG in Wien




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