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würde ich mal als ein wenig intransparent einstufen...
sowas ähnliches wurde hier im forum auch schon mal diskutiert: http://www.energiesparhaus.at/forum/27441 |
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alfa2 war schnellernein, darf sie nicht. ist gesetzwidrig, außer du hättest auch ein recht zur senkung des aufschlags drin. üblichkeit ist kein kriterium. üblicherweise sind in jedem bankvertrag zig gesetzwidrige und benachteiligende klauseln drin... |
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@creator: ich habe gestern abend noch den anderen, gleichartigen, Thread entdeckt, wo Du den Gesetzestext zitierst. Das habe ich meiner Bankberaterin gleich zukommen lassen. Ich bin schon auf ihre Reaktion gespannt.
Danke für Deine tolle Unterstützung hier im Forum - ich denke Du hast schon vielen Leuten eine Menge Ärger & Geld gespart. Ein großes Kompliment! Martin |
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Bitte erzähl uns dann auch von der Reaktion der Bank :) |
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denke, es ist dies hier gemeint: - |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man Kredite auf durchblicker.at vergleichen, das hilft auch das Angebot der Hausbank besser einschätzen zu können. | ||
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Hallo,
also selbst wenn es rechtens wäre den Aufschlag einfach so zu erhöhen (und das ist es ja anscheinend gar nicht), sind 2,5% bei bester Bonität schon sehr frech. Ich hatte erst kürzlich einen Termin mit einer Bank wegen einer Finanzierung und da wurde mir erklärt, dass vielleicht (!) 2013 die Aufschläge eine 2 vor dem Komma stehen haben könnten. Wenn man jetzt noch dazurechnet, dass ein Bankberater noch versucht den Druck durch Angstmacherei ("wenn du jetzt nicht abschließt wirds nur noch teurer!") zu erhöhen wirds so einen Aufschlag noch länger nicht geben. LG Roland |
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das schöne dran: je mehr man sich die bankenlandschaft - anschaut, desto mehr erkennt man die "strategien" der teilnehmer.
die erste sollte jetzt mal nach ihrem tollen "gewinnausweis" mit den aufschlägen für ösis wieder runterkommen und lieber die rumänen abcashen : http://www.orf.at/#/stories/2133507/ dafür, dass da gemessen an ihren boni so super-fähige manager am ruder sind, performt die ziemlich mies. dagegen war der khg als finanzminister mit seinem nulldefizit ja gold... nur so nebenbei: 453,6+42,7=455,9 - toll, dass da ein gewinn von 453,6 rauskommt... |
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@creator: Dieser Thread war gemeint http://www.energiesparhaus.at/forum/27441
mit dem Zitat "Gemäß § 6 Abs 1 Z 5 KSchG sind Vereinbarungen, nach welchen dem Unternehmer auf sein Verlangen für seine Leistung ein höheres als das bei der Vertragschließung bestimmte Entgelt zusteht, unzulässig, es sei denn, dass der Vertrag bei Vorliegen der vereinbarten Voraussetzungen für eine Entgeltänderung auch eine Entgeltsenkung vorsieht und dass die für die Entgeltänderung maßgebenden Umstände im Vertrag umschrieben und sachlich gerechtfertigt sind sowie dass ihr Eintritt nicht vom Willen des Unternehmers abhängt. Die gegenständliche Klausel lässt den Kreditnehmer ein Entgelt zahlen, wenn sich die für die Bank anfallenden Refinanzierungskosten ändern. Diese Refinanzierungskosten sind unbestimmt. Für den Kreditnehmer ist es nicht nachvollziehbar welche Einflüsse sich auf dieses Entgelt auswirken können und in welcher Weise. Ebenso ist denkbar dass die Bank selbst Einfluss auf die Refinanzierungskosten hat. Die Klausel verstößt daher gegen § 6 Abs 1 Z 5 KSchG. Die Klausel ist auch gemäß § 6 Abs 3 KSchG intransparent." Die Schlüssligkeit ergibt sich für mich aus der Begründung mit der nicht Nachvollziehbarkeit welche Einflüsse sich auf dieses Entgelt auswirken können und in welcher Weise. Wie auch immer - ich habe inzwischen eine erste Reaktion, die sich nur auf meinen E-Mail-Betreff "Die Zinssatzbindungsklausel ist gesetzeswidrig" bezieht - das Zitat im Mailtext (siehe oben) wurde offensichtlich von meiner Bankberaterin erst gar nicht gelesen (bzw. verstanden). Stattdessen schreibt sie davon, "dass diese Änderung nicht willkürlich sei, weil sich die Refinanzierungskosten geändert hätten und ich mich mit meiner Unterschrift schließlich mit allen Bedinungen des Kreditvertrages einverstanden erklärt habe. Wir hätten in den letzten drei Jahren einen äußerst niedrigen Zinssatz genossen ... eine Erhöhung des Aufschlags ist natürlich unerfreulich. Verständlich." @creator: was würdest Du mir nun empfehlen? Scheint noch nicht ausgestanden zu sein ... Martin |
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ab zum vki bzw. zur rechtsschutzversicherung und dich - unter vorlage der urteile hier beraten lassen. das kann man auch per telefon/e-mail machen, nur würde ich das jetzt schnell in die wege leiten. ich weiß nicht, ob die berater es nicht wissen oder einfach so vorgehen müssen - was ist wahrscheinlicher? das abwälzen der refinanzierungskosten ist eben schon lange gesetzwidrig. wenn das - wie im mail als grund genannt(!-spricht für nicht-wissen, so dämlich dürfte man als verkäuferin ned sein, cooles beweisstück) - das motiv ist, hat die bank pech... http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2729&tx_ttnews%5BbackPid%5D=124&cHash=c4cc9d617c6f0f3c43e3f5ddb6cacd07 gilt für jedes refinanzierungsrisiko der bank. wie barclays zeigt, hat die bank es sehr wohl in der hand, die refinanzierungskosten zu beeinflussen. daher muss sie mal die art und weise der refinanzierungskosten für den kunden transparent darlegen, damit der überprüfen kann, ob die erhöhung so nachvollziehbar ist... |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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ich würde empfehlen: - der Bank nochmals mitteilen, dass es sich deiner Meinung nach um eine gesetzeswidrige klausel handelt und deshalb nicht anwendbar ist. die §§ im KSchG zitieren, bitte die bank um ein statement warum sie das nicht so sehen und weise darauf hin, dass selbst durch beiderseitige zustimmung gesetzeswidrige klauseln keine gültigkeit besitzen (geltendes recht kann man nicht aushebeln).
Füge hinzu dass du rechtsberatung bei ak und vki einholen wirst und mach das, dann hast bald eine klare antwort, ggf wenn du rechtsschutzversicherung hast: prüfen ob in diesem fall deckung besteht. edit: viel spaß! und creator war diesemal schneller... |
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mein E-Mail - Von: ************************
Gesendet: Dienstag, 31. Juli 2012 18:45 An: ************************ Betreff: AW: Die Zinssatzbindungsklausel ist gesetzeswidrig Hallo ********! Ich habe in meinem E-Mail das Konsumentenschutzgesetz § 6 Abs 1 Z 5 zitiert, welches nach den Hintergrundinformationen aus dem energiesparhaus Forum offensichtlich genau deshalb gemacht wurde, um diese offensichtlich branchenübliche Vorgangsweise im Sinne der Konsumenten zu unterbinden. Die Begründung des Richterentscheids im angeführten Musterprozess ist für mich auch schlüssig: was habe ich als Bankkunde mit den Refinanzierungskosten der Bank zu tun? Man vereinbart bestimmte Kreditkonditionen und fertig. Ich möchte Dich daher bitten Eure Rechtsabteilung mit diesem Konsumentenschutzgesetz zu befassen, um diese Klausel auf Gesetzeskonformität zu prüfen. 2008 wurde dieses Gesetz bzw. Novelle erlassen. Seither gilt diese Klausel als gesetzeswidrig und ist damit unwirksam. Martin |
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ich würde formrichtig widersprechen... und daher ned nur die vertragsklausel zum widerspruch zitieren, sondern auch die paragrafen des abgb (§864a ivm §879 abs 3 abgb) vor dem hintergrund des §6 kschg.
die kenntnis der rechtslage wird bei banken vorausgesetzt, da brauchst niemanden bitten, dass er sich das anschaut. so unbekannt ist die ogh-judikatur ned. wette um eine pizza (oder eine sos-kinderdorf-spende, das ist figurschonender), dass die das alles ganz genau gecheckt haben und irgendein controlling-heini schon die quote von widersprüchen festgelegt hat, bis zu der sich die sauerei rechnet. http://www.jusline.at/6_Unzul%C3%A4ssige_Vertragsbestandteile_KSchG.html http://www.jusline.at/864a_ABGB.html http://www.jusline.at/879_ABGB.html ein aktuelles urteil zur direktanlage, wo die grundsätze zu den §§ schön ausgeführt werden: http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20110607_OGH0002_0050OB00042_11D0000_000 |
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AK hilft mit - Ich habe ja auf Empfehlung von creator an die Arbeiterkammer geschrieben. Heute hat sich ein AK-Mitarbeiter telefonisch gemeldet und die Forumsmeinung bestätigt. Er wird einen eingeschriebenen Brief an die Bank schreiben und eine Sachverhaltsdarstellung oder sowas ähnliches einfordern.
Unglaublich was sich die Banken erlauben - das schockiert mich schon sehr! Martin |
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Jetzt hat sich der Mitarbeiter von der Arbeiterkammer nochmals gemeldet und wollte genau wissen, was die Bank ändern will: die Bank möchte ja den Aufschlag auf den 3M-Euribor von derzeit 1,1% auf 2,5% anheben.
Nur in dieser Zinssatzbindungsklausel (siehe oben) geht es ja gar nicht darum den Aufschlag zu ändern, sondern den Indikator! Also das was die Bank will, hat mit dieser Klausel schon mal gar nix zu tun. Dennoch ist diese Klausel nicht in Ordnung, weil man als Kunde ja mit nichts kalkulieren kann - es fehlt dadurch die berechenbare Kontinuität. Martin |
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@me68 - bitte weiter berichten!
danke sehr. |
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na gut, jetzt bist halt einer, der die quote ein bissl verhagelt und sich ein bissl geld spart - das braucht ned schockieren... |
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Bin auch gespannt wie es weiter geht. Kannst du vielleicht einen hinweis geben welche bank das ist? |
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@creator: Mich schockiert ernsthaft wie die Banken offensichtlich wirklich agieren - die kümmern sich scheinbar nicht um die Gesetzeslage sondern probieren "was geht" - und das finde ich schon heftig. Wenn ich Bankmitarbeiter wäre, ich hätte damit ein moralisches Problem - ernsthaft.
@alfa2: das möchte ich nicht - was soll das bringen? Martin |
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@me68: ich will dich nicht desillusionieren, aber es ist - der branchenunabhängige normalzustand, dass kommerziell betrogen wird, wurscht ob mit agb oder falschen versprechen. da sind banken, pensionskassen und versicherungen wahrlich ned allein:
http://www.preistipp.at/?p=3015 blöd, wenn man dann auch noch buchstäblich dreck fressen soll: http://www.lebensmittelwarnung.de/bvl-lmw-de/app/process/warnung/start/bvllmwde.p_oeffentlicher_bereich.ss_aktuelle_warnungen http://www.bmg.gv.at/home/Startseite/aktuelle_Meldungen/lebensmittel_check_at_Neues_Konsumentenportal_praesentiert da kann man sich nur mit information schützen... |
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mich hätts interessiert ob es wieder dieselbe bank wie aus dem urteil ist?
und weil es dann für die leser verständlicher wird und das risiko leichter wahrgenommen wird, wenn sie erfahren, dass vielleicht die hausbank bei einem anderen kunden so einen sch*** sich erlaubt? wenn du es nicht öffentlich nennen willst dann vielleicht per PM? |
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@alfa2: ich denke mittlerweile, dass das jede Bank probiert, wenn das Sittenbild von creator so stimmt. Damit ist es unerheblich welche Bank das ist. Dieser Fred soll darauf hinweisen sich seinen Kreditvertrag vor Unterschrift bezüglich solcher Klauseln anzusehen und diese zu hinterfragen. Martin |