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In meiner Grundstück-Suchphase hatte ich auch ein paar "komplizierte" Grundstücke dabei (Fahnengrundstück, Grundstück dass über Privatbrücke erreichbar ist und ähnliche Problemfälle). Wenn es trotzdem noch interessante Grundstücke waren, habe ich mich diesbezüglich an die jeweiligen Versorger gewandt. Bei Kanal war es bei UNS die Gemeinde, bei Gas+Strom die EVN (je nach Gemeinde/Bundesland halt unterschiedlich). Für Telefon/Internet/KabelTV halt Telekom und/oder Alternative und/oder Kabelfernsehbetreiber. Da die Telekommunikation das kleinere Problem ist, bin ich zu denen dann aber nicht mehr gekommen, da schon andere Gründe gegen die Grundstücke sprachen (bei der Fahne hat uns z.B. die fehlende Schneeräumung bald abgeschreckt). Bei der EVN bin ich zum nächsten lokalen Kundenzentrum gefahren bei denen wirklich die Praktiker mit Ortskenntnis (Bautrupp etc.) saßen (die zentrale Telefonhotline war zu vergessen und eher witzlos). Mit denen gemeinsam hat man dann deren eigene Pläne durchforstet, dort ist alles extrem genau eingezeichnet (bestehende aktive und nicht mehr aktive Leitungen, Verteiler etc.). Auf Basis dessen hat man mal grob die Kosten geschätzt und evtl. Einschränkungen (z.B. nötige Aufgraberlaubnis von der Gemeinde) mitgeteilt. Für's Gas waren das z.B. "wenige tausend Euro" Pauschal-Anschlußgebühr bis zur Grundgrenze inkl. 5 (?) weiterer Meter (jeder weitere Meter war kostenmäßig relativ christlich). Egal ob der Anschluß ohnehin 1 Meter vom Grund vorbeiführt, oder ob der ganze Straßenbelag aufgegraben werden muß. Auch bei den Gemeinden gab es relativ unkompliziert detailierte Auskünfte. Wobei, wenn es ernst geworden wäre, hätte ich mir hier schon schriftliche Auskünfte nachgeholt. Nicht dass ich mir aufgrund einer mündlichen Info ein Grundstück kaufe, aber nachher wird der Kanalanschluß doch 10x so teuer weil man zuvor Erschwernisse vergessen hat zu berücksichtigen. Bei euch fällt das wohl weg, denn gekauft habt ihr ja schon ![]() Über Deinen speziellen Fall zu spekulieren, wird wohl nichts bringen. Das werden wohl auch die Auskenner nicht können. Bzw muß hier ja auch der potentielle Servitut-Geber mitspielen (je nachdem wie das geregelt ist). Aus Interesse: Ist die Zufahrt (der lange Weg) öffentlich, oder auch schon Privatgrund? Hinweis dazu (falls Du es nicht weißt, wird nämlich gerne verwechselt): Die Aufschließungskosten die man an die Gemeinde zahlt (in unserer Gegend für ein Grundstück üblicher Größe/Bauhöhe etwa 12.000 bis 20.000 Euro) beinhalten KEINE Anschlüsse! Mit diesen Kosten bezahlst Du nur die Infrastruktur (Trottoir, Straße, Straßenbeleuchtung etc.), egal ob diese extra für Dich errichtet wird oder schon seit 50 Jahren dort besteht. Diese Kosten kann man jederzeit bezahlen (beim Grundstück das wir dann gekauft haben wurden sie bereits in den 80er Jahren bezahlt), oder halt spätestens wenn der Bau offiziell wird. Die eigentlichen Anschlußkosten (Kanalanschluß, Stromanschluß etc.) sind dann noch extra an den jeweiligen Versorger zu bezahlen. |
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Hallo tobisegger, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Position/Ausrichtung Haus + Anschlüsse |
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@ildefonso - Muss das die Gemeinde dann auch innerhalb einer gewissen Zeit machen? Bei jedem Bauland, auf dem ein Einfamilienhaus gebaut wird? Gibt ja oft kein Trottoir, keine Straßenbeleuchtung, Straße teilweise nur Schotterweg, Asphalt kommt dann vielleicht mal, wenn schon 10 Häuser in der Gasse stehen... Entschuldigung für den Thread-Missbrauch. |
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Ich habe wenig Ahnung von der rechtlichen Grundlage, bin ja auch nur aufgrund von Grundkauf mit der Materie befasst gewesen.
Zahlung mit direkter Gegenleistung ist es ja nicht, mehr so eine Art allgemeine Gebühr. Wenn sich, wie bei uns, das Grundstück in einer "fertigen" Straße befindet ("Baulücke"), in der Asphalt/Straßenbeleuchtung/etc. schon seit Jahrzehnten existieren, ist umgekehrt die Gemeinde ja auch schon Jahrzehnte zuvor in Vorleistung getreten. Aber zumindestens die Praxis sagt nein: Eine durchschnittliche Neubausiedlung wird ja oft erst 5-10 Jahre, nachdem der erste Häuslbauer begonnen hat, asphaltiert. Irgendwie auch logisch, denn nach diesen 5-10 Jahren lassen die massiven Hausbaumaßnahmen doch deutlich nach. Und Trottoir ist ja sowieso kein muß. Bin froß dass wir in unserer Straße keines haben, dann funktioniert die allgemeine Schneeräumpflicht in der Praxis einfacher ![]() |
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Danke für die Beiträge bisher - sieht wohl wirklich so aus, als ob man das kaum beurteilen kann. Dachte und hoffte bzw. hoffe, dass es jemand gegeben hat der in einer ähnlichen Situation war und in der STMK ein Grundstück entsprechend aufschließen musste.
Danke noch für den Hinweis Aufschließungskosten und Anschlüssen - war uns klar, dass es hier 2 verschiedene Dinge gibt. Aber definitiv immer wieder gut, dass man das in Erinnerung ruft aus meiner Sicht. Zur Frage vom ersten Post: Die komplette Zufahrt ist Privatgrund - im Prinzip sieht man auf dem von mir hinzugefügten keine Gemeindegründe. Vertraglich hatten wir uns alle Punkte (Servitute und Dienstbarkeiten) im Kaufvertrag zusichern lassen - auch für die Herstellung der Anschlüsse. "Vorteil": Das Gesamte Grundstück rundherum gehört einem Besitzer (dem vorherigen Besitzer unseres Grundstücks). Somit sehen wir kein Problem um unsere Anschlüsse durchzuführen - auch wenn man natürlich nie weiß was dann wirklich passiert.... |