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der Bauherr - Der Steinmetz hat nur den Untergrund zu prüfen. Für die Planung kann sich der Bauherr Anderer bedienen oder sie selbst durchführen.
Steinmetz hat auch keine Konzession zum Abdichten. Granit ist grundsätzlich nicht dicht. Bin zwar kein Jurist, aber der Meinung der Schaden ist eindeutig zuordenbar. |
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Unwissender Bauherr - Ja gut, du sagst der Steinmetz hat nur den Untergrund zu prüfen. Ein Steinmetz müsste jedoch wissen das ein Granit undicht ist und der Untergrund somit ohne Abdichtung nicht geeignet ist. Für mich stellt sich die Frage: woher soll der Bauherr wissen das hier eine Abdichtung anzubringen ist wenn dies von keinem einzigen Professionisten vorgebracht würde.
Das kann ja nicht sein das vom Baumeister bis zum Steinleger keiner für eine richtige Ausführung zuständig ist sondern der unwissende Bauherr schuld ist. |
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hast du mit der stiege einen baumeister beauftragt oder hast du diese selbst gemacht/geplant? |
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Mit der Stiege wurde ein Baumeister beauftragt. Dieser stellte die Betonstiege her und machte das abgemauerete Geländer. Dannach kam die Fassade + Abdeckstein am Geländer - dann der Stein am Boden. Fassade und Stein wurden aber selbst beauftragt und nicht vom Baumeister als Subunternehmer. |
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was sagt der baumeister dazu warum er dich nicht aufgeklärt hat das du abdichten musst/sollst? |
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Der Baumeister wehrt sich gegen Anschuldigungen.
Der nachfolgende Arbeiter müsste mitteilen, dass das Gewerk vom Vorgägnger (sprich Baumeister selbst) nicht richtig abgeschlossen ist da die Abdichtung fehlt und dürfte keine Arbeiten fortsetzen. |
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Einzelvergabe - bei der Auftragsvergabe an einzelne Firmen bleibt nur der Bauherr bzw. desser beauftragter Konsulent als Koordinator über.
Es hätte auch ein Schwarzdecker - einzel - beauftragt werden können. Welcher Ausführende soll dies alles wissen, wenn keiner mit der Koordination (GU) beauftragt ist. Und gemeinsame Baubesprechungen aller am Bau beteiligten gibt es beim EFH selten. PS: Abdichtungsarbeiten sind eigenständige Arbeiten, die nur vom Bmst, im Zuge seiner Gewerbeberechtigung, auch durchgeführt werden dürfen. |
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Sehe ich differenzierter. Auch der Fliesenleger dichtet im Dusch-/Wannenbereich ab. Daher hätte der Granitleger zumindest darauf hinweisen können, dass es unter Unständen zu Problemen mit der Feuchtigkeit kommen kann. De facto bleibt es aber wieder mal am Bauherrn als Koordinator hängen... weil die lieben Handwerker nicht weiter denken müssen als bis zur nächsten Rechnung. Deswegen sollte man sich als Bauherr auch unbedingt in die Materie einlesen. Auf die Professionisten ist da kein Verlass. |
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Neuigkeiten - Für alle die es interessiert - ich habe nun einen gerichtl. zert. Sachverständigen konsultiert. Es ist nun so das es vom Steinleger definitiv einer "schriftlichen" Hinweispflicht bedarf das keine Abdichtung vorhanden ist bzw. das vorgehende Gewerk noch nicht fertig ausgeführt ist und es dadurch zu Schäden (Wassereintritt) kommen kann. |