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Gebäudegesamthöhe_Kamin mitrechnen?

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  •  BK1982
22.8.2012
4 Antworten 4
4
hallo,
vl. weiß das jmd.... in unserer Bebauungsrichtlinie steht:
Die maximal zulässige Gesamthöhe der Gebäude beträgt 8,00 Meter.

Wird da der Kamin (bei Pultdach) mitgerechnet? Nein, oder?

Auf der Skizze im Bebauungsplan ist nicht mal ein Kamin eingezeichnet.....


2012/20120822241756.PNG

LG

  •  kreuzenstein
22.8.2012  (#1)
Bundesland wäre hilfreich! - Hier ein Auszug aus NÖ, wie sich die "Gebäudehöhe", errechnet:

zitat..
Die Gebäudehöhe ist nach der mittleren Höhe der Gebäudefront zu berechnen. Das heißt,
dass die Fläche jeder Fassade durch deren Länge dividiert wird. Daraus resultiert die
mittlere Gebäudehöhe. Diese Zahl darf bei keiner Front die in der Bauklasse
angegebenen Meter überschreiten, ausgenommen an Giebelfronten um 3 Meter.


Alles klar? Von Rauchfang steht da nix.
Quellenangabe:
http://www.noe-gestalten.at/serien/Fallen_fuer_hausbauer.pdf

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  •  zuhoererKB
22.8.2012  (#2)
nein

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  •  BK1982
22.8.2012  (#3)
bundesland = steiermark

hab mir eh nicht gedacht, dass man den kamin mitrechnet.. wollte nur sicher gehen.

danke!



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  •  oati
  •   Silber-Award
22.8.2012  (#4)
ZustimmungKamin wird nicht mitgerechnet.

Ich habe in diesem Thread:
http://www.energiesparhaus.at/forum/22766_1#143334
schon mal gepostet wie sich die Gesamthöhe lt. Stmk. Baugesetz errechnet.
Hatte damals die gleiche Frage und diese mit dem Baureferenten d. Gemeinde besprochen.

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