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Bauabnahme

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  •  Arnubil
25.8. - 30.8.2012
3 Antworten 3
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Servus liebe Gemeinde,
Da wir nächste Woche die Bauabnahme, seitens der Baufirma haben, würden wir gerne folgendes wissen.
Wir haben meiner Meinung nach kleine Mängel gefunden, wie zB. Wände haben einen leichten Buckel, die Duschwand ist schief, teilweise ist zwischen Fensterbrett und Fassade kein Putz, Dachbodentreppe ist zu lang, usw.
Das Problem dabei ist, wir haben der Baufirma schon vor Monaten bevor die Bauabnahme war, diese Mängel aufgezeigt und sie wurden bis heute nicht ausgebessert. Überzogen haben sie sowieso auch mit ihren arbeiten, daher steht uns jetzt laut Vertrag 6000€ zu. Meine Frage ist es jetzt, soll ich die Mängel vermerken und wenn ja, ist dann die Baufirma verpflichtet diese auszubessern? (ich will aber auch nicht wieder Monate warten, bis sich endlich die Baufirma hier in Bewegung setzt...)
Wir sind echt schon genervt von dieser Baufirma und möchten unbedingt sie los werden, trotzdem möchten wir das Recht nicht verlieren, dass das ihr Fehler war und wenn es zB. zu einem schweren Fehler führt, dass das dann auch ihre Schuld ist...

Was kann bzw. sollte man hier tun?
Ich hoffe ich hab mich halbwegs verständlich ausgedrückt.

Besten Dank
Mit freundlichen Grüßen

Arnubil

  •  hubsi
25.8.2012  (#1)
alles gezahlt? - Hab ihr bereits alles gezahlt?
wenn nein, bevor nicht alle Mängel ausgebessert sind einfach nicht zahlen. Einen Betrag offen lassen der den Wert der Ausbesserungsarbeiten deutlich übersteigt. Nur dann gibts für die Firma überhaupt eine Motivation das Fertigzumachen.

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  •  Arnubil
25.8.2012  (#2)
jain - Es ist ein Betrag von ca. 7500€ offen, der durch den Überzug der Firma logischerweise nur noch 1500€ Wert ist...


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  •  db
30.8.2012  (#3)
da habt ihr (passiert vielen) wiedermal viel zu viel bezahlt. du schreibst "die bauabnahme war"? war sie jetzt oder war sie nicht?

egal, klar sind mängel zu beheben. dokumentieren,
fotografieren und behebung eingeschrieben und unter gleichzeitiger setzung einer (angemessenen) frist mit ansonstiger ersatzvornahme (das ist das wort das du suchst) einfordern.

die mehrkosten einer ersatzvornahme müsstest leider gerichtlich geltend machen wenn er sie nicht freiwillig bezahlt. hoffe für dich, es ist keine konkurs-bude.




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