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Treuhändische Abwicklung - wer zahlt?

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  •  Felix2905
5.9. - 13.9.2012
4 Antworten 4
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Ich bin gerade dabei meine Wohnung zu verkaufen. Nun ist der Käufer (und sein Rechtsanwalt) der Auffassung, dass ich als Verkäufer die treuhändische Abwicklung bzw. Bestimmung der Rangordnung zu bezahlen hätte.
Als ich die Wohnung erworben haben bzw. mir ein Grundstück für den Hausbau gekauft habe, habe aber immer ich als Käufer als Kosten der Abwicklung getragen.

Er meint, dass sei aber absolut üblich, dass dies der Verkäufer trägt - wie ist eure Meinung / Erfahrung.

  •  creator
  •   Gold-Award
5.9.2012  (#1)
der käufer hat sicher meine tipps gelesen... würde ich genauso argumentieren...emoji
das ist schlicht verhandlungssache wie der kaufpreis selbst auch.

zitat..
Als ich die Wohnung erworben haben bzw. mir ein Grundstück für den Hausbau gekauft habe, habe aber immer ich als Käufer als Kosten der Abwicklung getragen.


tja - reingefallen.
andererseits: wozu brauchst eine treuhandschaft überhaupt? der soll eine anzahlung in bar beim vorvertrag ohne notar oder von mir aus beim 1. notartermin hinlegen, damit du der vertragserrichtung samt rangordnungsbeschluss zustimmst und sobald der rangodnungsbeschluss da ist, beim endgültigen vertrag den kaufpreis in bar mitbringen oder halt sonstwie für dich sicher abgreifbar erlegen. da kannst dich ja vorher in einer nahe gelegenen bank treffen... und ja, auch die kosten für den notar insgesamt sind verhandlungssache

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Hallo Felix2905,
hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Treuhändische Abwicklung - wer zahlt?

  •  alfa2
  •   Silber-Award
12.9.2012  (#2)
naja, der RA muss sich ja verdient machen wenn die Abwicklung eines Immobilienkaufs mit Treuhandschaft schon komplizierter ist als über einen Notar (so die Aussage meines Notars).
im Sinne der gemeinsamen Übereinkunft würde ich für eine Kostenteilung plädieren, aber dazu bist oft in einer schlechten Position, weil dann kommt halt der Nächste zum Zug... (wer zahlt schafft an oder so)

also entweder so wie creator es vorschlägt - cash bei Vertragsunterszeichnung oder treuhandkonto wenn er es zahlt.

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  •  andelal
  •   Silber-Award
13.9.2012  (#3)
Wozu braucht der Käufer überhaupt einen Rechtsanwalt?

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  •  alfa2
  •   Silber-Award
13.9.2012  (#4)
@andelal: statt eines Notars für das Aufsetzen des Vertrages kannst auch einen Rechtsanwalt nehmen. Ob das für ein Immobiliengeschäft sinnvoll ist, muss jeder selbst entscheiden.
Der kann das Geld auch treuhänderisch verwalten, ist aber für ihn komplizierter als für einen Notar (weil ein Notar auch gleichzeitig eine Filiale der Notartreuhandbank darstellt)

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