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Einreichen des Bauplenes/Energieausweis

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  •  schwa226
22.10.2012
5 Antworten 5
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Hallo!

Wir möchten heuer 2012 in OÖ noch unseren Hausplan einreichen um die Förderung von 2012 noch zu bekommen. Gebaut wird dann 2013.

Nun stehen uns 2 Antworten zur Verfügung:

Die Gemeinde meint, es gilt das Datum wenn der eingereichte Plan seinen Stempel drauf hat.

Der Baumeister meint es zählt das Datum wo wir den Plan auf die Gemeinde bringen.

Und zwar stellt sich uns die Frage da es vielleicht soweit kommen könnte, dass uns ein Nachbar beim "beschleunigtem" Verfahren nicht unterschreibt und wir eine Bauverhandlung mit extra Wartezeiten brauchen. Somit wird die Zeit dann schon etwas knapp.

Die Förderung kann ja auch erst nachdem die Einreichung erfolgreich war beantragt werden, oder?

  •  Haasi3013
22.10.2012  (#1)
Also in NÖ zählt das Eibgangsdatum der Förderungsunterlagen an die Landesregierung, welche man erst nach positivem Baubescheid einsenden kann, bei uns wars gerade noch der 27. Dezember des vorjahres...

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  •  deejay
22.10.2012  (#2)
Was meinst du mit beschleunigtem Verfahren?
Die Unterschriften der Nachbarn?
Geh mit deinem Einreichplan als erstes zu dem Nachbarn wo du denkst der könnte Probleme machen.
Wenn er nicht unterschreibt, musst du eine Bauverhandlung machen.
Wenn du alle Unterschriften hast, einreichen, Förderung bzw. vorzeitigen Baubeginn am Land anfordern und los gehts.
Die Förderungssumme bekommst du erst mit fertigstellung des Rohbaus.
Den Vorzeitigen Baubeginn bekommst aber relativ schnell, ich glaub das hat keine Woche bei uns gedauert.
(hab da aber auch extra nochmal nachtelefoniert)

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  •  bautech
22.10.2012  (#3)
Die Förderung geht nach Datum des Antragserhalts! - Wenn die Gemeinde ihren Eingangsstempel draufhaut, hast eingereicht - dieser Tag zählt als Stichtag für die Förderrichtlinien!

Kleiner Tipp meinerseits:

In größeren Städten (mit eigenem Bauamt) gibts in NÖ die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren nach §22 zu beantragen.
Vorteil: die Anrainer werden nach Planabgabe und Einreichung von der Gemeinde kontaktiert und haben 14 Tage ab Erhalt des Rs-a-Schreibens die Möglichkeit, am Bauamt Einsicht in den Bauakt zu nehmen. Es entfällt (ohne berechtigte Einwände) die Bauverhandlung -> günstiger!

ng

bautech

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  •  schwa226
22.10.2012  (#4)

zitat..
Was meinst du mit beschleunigtem Verfahren?
Die Unterschriften der Nachbarn?
Geh mit deinem Einreichplan als erstes zu dem Nachbarn wo du denkst der könnte Probleme machen.
Wenn er nicht unterschreibt, musst du eine Bauverhandlung machen.


Genau so haben wir das gemeint!

zitat..
Wenn die Gemeinde ihren Eingangsstempel draufhaut, hast eingereicht - dieser Tag zählt als Stichtag für die Förderrichtlinien!


Gilt das auch für OÖ? Uns geht es ja darum noch die Förderung von 2012 zu bekommen. Ob der Baubescheid erst später kommt ist uns ja egal denn wir starten eh erst im April 2013. Bis dahin sollte das dann doch erledigt sein.

Wie gesagt, wichtig ist uns noch die Förderung von 2012 zu bekommen.

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  •  manni25
  •   Bronze-Award
22.10.2012  (#5)

zitat..
Gilt das auch für OÖ?


Nein!
wenns um das Landes-Darlehen geht zählt der Eingangsstempel in Linz.

Ich weiß jetzt nicht mehr auswendig was wir letztes Jahr alles benötigten, aber das war unter anderem dabei:
*von der Gemeinde gestempelter Einreichplan
*Energieausweis
*Grundbuchauszug
usw.



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