|
|
||
Also in NÖ zählt das Eibgangsdatum der Förderungsunterlagen an die Landesregierung, welche man erst nach positivem Baubescheid einsenden kann, bei uns wars gerade noch der 27. Dezember des vorjahres... |
||
|
||
Was meinst du mit beschleunigtem Verfahren?
Die Unterschriften der Nachbarn? Geh mit deinem Einreichplan als erstes zu dem Nachbarn wo du denkst der könnte Probleme machen. Wenn er nicht unterschreibt, musst du eine Bauverhandlung machen. Wenn du alle Unterschriften hast, einreichen, Förderung bzw. vorzeitigen Baubeginn am Land anfordern und los gehts. Die Förderungssumme bekommst du erst mit fertigstellung des Rohbaus. Den Vorzeitigen Baubeginn bekommst aber relativ schnell, ich glaub das hat keine Woche bei uns gedauert. (hab da aber auch extra nochmal nachtelefoniert) |
||
|
||
Die Förderung geht nach Datum des Antragserhalts! - Wenn die Gemeinde ihren Eingangsstempel draufhaut, hast eingereicht - dieser Tag zählt als Stichtag für die Förderrichtlinien!
Kleiner Tipp meinerseits: In größeren Städten (mit eigenem Bauamt) gibts in NÖ die Möglichkeit, ein vereinfachtes Verfahren nach §22 zu beantragen. Vorteil: die Anrainer werden nach Planabgabe und Einreichung von der Gemeinde kontaktiert und haben 14 Tage ab Erhalt des Rs-a-Schreibens die Möglichkeit, am Bauamt Einsicht in den Bauakt zu nehmen. Es entfällt (ohne berechtigte Einwände) die Bauverhandlung -> günstiger! ng bautech |
||
|
||
|
||
Genau so haben wir das gemeint! Gilt das auch für OÖ? Uns geht es ja darum noch die Förderung von 2012 zu bekommen. Ob der Baubescheid erst später kommt ist uns ja egal denn wir starten eh erst im April 2013. Bis dahin sollte das dann doch erledigt sein. Wie gesagt, wichtig ist uns noch die Förderung von 2012 zu bekommen. |
||
|
||
Nein! wenns um das Landes-Darlehen geht zählt der Eingangsstempel in Linz. Ich weiß jetzt nicht mehr auswendig was wir letztes Jahr alles benötigten, aber das war unter anderem dabei: *von der Gemeinde gestempelter Einreichplan *Energieausweis *Grundbuchauszug usw. |