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danke - hast völlig recht! - wieder mal ein bissi klauselkunde: unzulässig , gesetzwidrig und damit nichtig isd §6 abs 3 kschg: http://www.jusline.at/6_Unzul%C3%A4ssige_Vertragsbestandteile_KSchG.html
die klausel ist bei der interpretation nach kschg kundenfeindlichst auszulegen. das ergibt de facto eine - schon lange verbotene - "aufrundungssprirale", weil das wort "maximal" indiziert, dass dann immer um 0% abgerundet und um das volle 1/8% aufgerundet werden kann. http://www.arbeiterkammer.at/online/kredite-59289.html#E365480 http://www.arbeiterkammer.at/online/kredit-tipps-40992.html würde die bank mal beim vki und der fma verpetzen: http://www.fma.gv.at/de/verbraucher/beschwerden-an-die-fma.html http://www.konsument.at/cs/Satellite?pagename=Konsument/MagazinArtikel/Detail&cid=318880468057 sagst uns die bank? |
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.Ich tippe auf die mit dem Rechtschreibvehler im Werbeslogan!
Gruss, mikee |
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--Ich sehe in der angeführten Klausel kein Problem - diese ist ja - im Sinne der Rechtsprechung des OGH - zweiseitig ausgeführt --> "Auf- und Abrundung ... .
Eine Aufrundungsspirale sieht anders aus. Das dann je nach Indikatorwert auf- oder abgerundet wird, liegt wohl in der Natur der Sache und ist - da auf lange Sicht die Abrundung auch in der Hälfte der Fälle vorkommen wird - nicht zu beanstanden. fg |
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nur dass laut dieser klausel, MAXIMAL auf ein achtel prozent abgerundet werden kann, KANN müssen tun die aber nicht, die können auch auf 0,0001% abrunden, denn das ist nicht mehr wie 1/8% dass es aufs wort "maximal" ankommt, hat ja auch schon creator hier geschrieben |
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@insis: dann haben sie dich drangekriegt und das wiederum - beweist die intransparenz. wie oben ausgeführt, kann man die klausel locker so lesen, dass bei abrundungen halt nix und bei aufrundungen soviel wie möglich bis auf's nächste 1/8 aufgerundet wird. das "maximal" heißt ja nur so viel wie "bis zu", verpflichtet aber nicht dazu - ob und wenn ja, wieviel ist allein der bank überlassen. tolle klausel, da kann sich jeder ausrechnen, wie das gelebt wird. da gibt's ein paar heiße kandidaten... maserati mit nadelstreif? |
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Ich finde - Rundungen unnötig.
Ist es nicht das fairste, wenn der exakte Zinssatz verwendet wird, zumindest Rundung auf 0,01? Bei allen Banken, bei denen ich angefragt habe, haben alle Banken eingelenkt! Exakter Euribor auf 3e Stelle nach dem Komma. |
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ja, sicher, ständiges reden. auch 1/8 hat 3 stellen hinterm komma... aber wer rechnet schon nach...? |
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--Die Klausel ist m.E. weiterhin nicht intransparent - sie könnte nur eventuell besser forumliert sein.
Begründung: Zum einen steht nirgendes das Wort "kann" bei Abrunden, zum anderen ist der gesamte Satz im Kontext zu sehen und bedeutet dies, das immer auf 0,25% gerundet (auf oder ab!) wird, was systembedingt impliziert, das die max. Rundungsbreite in einer Richtung logischerweise nie größer als 0,125% sein kein. Nichts anderes kann hier mit "Maximal" gemeint sein. Es hätte natürlich die Formulierung "Auf- oder Abrundung auf volle 0,25%" gereicht. fg |
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ok, dann mal anders gefragt: - was passiert, wenn der zinssatz halt mal auf 1,3,5,7 achtel enden würde? also irgendein zinssatz mit 125, 375, 625, 875 hinterm komma - wird dann auf- oder abgerundet? um es ganz unmissverständlich zu machen, was ich meine: z.b. euribor bei 0,25% und 1,375% aufschlag => 1,625%. werden dann 1,5% oder 1,725% verrechnet? ich nenne das intransparent... |
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Ist ganz einfach, es gilt das kaufmännische Rundungsprinzip, bei letzter Stelle = 5,6,7,8,9, -> wird aufgrundet, bei letzter Stelle 1 bis 4 wird abgerundet. Hier das Beispiel: 1,624% wird zu 1,500 % 1,625% wird zu 1,750 % 1,865% wird zu 1,750 % 1,875% wird zu 2,000 %. Bei Excel einfach mittels Funktion Vrunden ermittelbar. fg |
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excel ist wurscht, es zählt die formulierung... ned jeder konsument muss excel kennen und schon gar nicht dessen berechnungsmodi. wenn die rundungsbeispiele im vertrag beispielhaft so wie oben an prominenter, nicht zu übersehender stelle so angeführt worden wären, schaut's anders aus... wennst "maximal" 1/8% = 0,125% auf- oder abrunden können sollst, erweckt das bei durchschnittlichen kunden/konsumenten den eindruck, dass man von 1,625 wie von 1,875 nach simpler grundschulmathematik eben auch das maximale 1/8% = 0,125% abziehen kann - und dann bist bei 1,5% oder 1,75%. unklare formulierungen in klauseln sind immer zu lasten dessen, der sie formuliert hat, auszulegen. |
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danke für die antworten!!! weils gefragt wurde: es ist die bank mit den zwei roten dreiecken im logo
lg, dani |
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Generell, gibt's überhaupt eine Bank ... die keine rechtswidrigen Klauseln in ihren Verträgen hat ... ?! Habe das Gefühl, die können sich alles erlauben - und selbst wenn es Urteile gibt, bekommen die Banken viel Zeit, das zu berichtigen. Haben Konsumenten, die durch solche gesetzwidrigen Klauseln zuviel bezahlt haben, eine Chance nachträglich ihr Geld wieder zurückzuerhalten? |
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das kann wohl niemand beantworten, die erfinden ja täglich - neue klauseln und ob die dann nach ausschöpfung des instanzenzuges als "nur " benachteiligend oder halt schon "gröblich benachteiligend" und damit gesetzwidrig bewertet werden, kann man halt im vorhinein nicht sagen, sondern eben nur aufgrund der bisherigen judikaturmaßstäbe schätzen. aber der ogh hat ja schon öfter gezeigt, dass er - wenn die finanzbranche zu sehr quietscht - auf zuruf seine linie ändert (zukunftsvorsorge, kfz-haftpflicht, fwk+tt-mitverschulden, etc.). auch nicht sonderlich überraschend - sonst hätte man die privaten pensions- und mitarbeitervorsorgekassen auch schon längst als betrugssystem an den berechtigten abgeschafft. aber solange die wirtschaft (sowohl die banken und versicherungen als auch als arbeitgeber steuerlich) davon profitieren, wird's halt gemacht. reinhard hat mal - derzeit noch völlig korrekt! - den rechnungszins als unverbindliches "ertragsziel" beschrieben. ob das den "berechtigten" was nützt, wenn sie das volle veranlagungsrisiko ohne einfluss darauf tragen sollen, steht auf einem anderen blatt. die frage der verletzung vorvertraglicher aufklärungspflichten auch... und das dauert. ja, haben sie, die verjährungsfrist läuft ja 3 jahre ab kenntnis von schaden und schädiger, also ab rechtskraft des (letztinstanzlichen) urteils, dass die klausel rechtswidrig ist. der spaß daran ist ja, dass banken minimal abweichende formulierungen auch ausjudizieren lassen, auch wenn der schmäh zumindest im fall der volksbanken im zuge von unterlassungserklärungen jetzt unterbunden wurde.http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2877&tx_ttnews%5BbackPid%5D=198&cHash=7e906f29a782eb6a9a765b7f2ca1e41b |
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Hallo creator, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. |