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Voranstrich - Ich habe früher viele mineralische Fassaden ausgeführt und damals hat man den Voranstrich überhaupt nicht verwendet und wenn ich heut zu Tage Fassaden sehe welche ich vor 15-20 Jahren gemacht habe staune ich wie frisch die noch aussehen.
Der Voranstrich dient nur für die gleichmäßige Trocknung der Fassade. In so fern andere Sachen ordnungsgemäß ausgeführt worden sind müssen Sie sich keine Sorgen machen. LG |
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@DM Massivbau - Hallo. Ja, das hat die Putzfirma und andere auch schon gesagt ... So habe ich zumindest mal bzgl. der Qualität erstmal nicht so große bedenken - auch wenn der Hersteller weitere Vorteile sieht wie zB Wartungsintervall, bessere Haftvermittlung etc. Er schreibt das sogar vor "... ist IMMER anzuwenden ...". Ich denke dass auch das Material gegen früher ein anderes ist, und ich glaube dass man das nicht so richtig vergleichen kann. Klar wird viel geforscht, aber auch viel eingespart ...
Nichts desto trotz wurde der Voranstrich angeboten und ich bin beim Angebotsvergleich auch davon ausgegangen, dass ich das auch dann bekomme. Das wäre ja wie wenn ich mir ein Auto kaufe und vergleich wie ein Böser und dann bestelle ich mir einen BMW und bekomme dann einfach zB die Nebelscheinwerfer nicht, weil angeblich die Hauptscheinwerfer eh gut genug sind ... Für mich ist diese Vorgehensweise einfach nicht seriös. Da hätte man ja vorher sagen könnnen ... Du paß auf, eigentlich benötigen wir keinen Voranstrich - wenn wir Ihn weglassen werden wir früher fertig und würde auch um soundsoviel günstiger kommen. Die zu verarbeitende Fläche beträgt ca. 380m². Was kann man sich da jetzt wirklich abziehen? Servus, Bauherr98 |
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guten morgen - Fakt ist einfach ihr habt ein Ö-Norm geprüftes System bestellt und eine wesentliche Komponente vom System nicht bekommen - obs wirklich notwendig ist oder nicht da scheiden sich die Geister, Hersteller sagt logischer Weise ja, euer Verarbeiter sagt in diesem Fall nein, beim nächsten Kunden mit Sicherheit ja!
Wir haben den Voranstrich selber gemacht, die Geschichte mit einem Kübel kannst vergessen. Bei ähnlicher Fläche haben wir fast 3 Kübel verarbeitet, war 1 1/2 Tage Arbeit für mich und 2 Spezis (keine Profis - Firma wäre hätt wahrscheinlich nur halb so lang gebraucht!), kannst dir also die Ersparnis nur an Lohnkosten für eine Firma die mit 25-30 EUR/h für einen Mann rechnen muss also in etwa zusammenreimen. Weiters solltet Ihr bedenken dass somit der Hersteller eigentlich komplett aus seiner Haftung entlassen wurde, da ja eine eine (laut Herstellerangabe unbedingt erforderliche) Komponente nicht aufgebracht wurde. Ich würde darauf bestehen dass eure Firma eine Bestätigung von Röfix bringt dass der Voranstrich nicht unbedingt notwendig ist und dass Röfix für dadurch auftretende Schäden haftet, ansonsten würd ich einen respektablen Betrag als Haftrücklass von der Rechnung streichen sowie auf 10 Jahre Gewährleistung (schriftlich!) seitens der Firma bestehen. lg |
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@harimeister - Hallo. Danke für Deine Antwort!
Dann werde ich auf alle Fälle für den nicht durchgeführten Voranstrich ca. 600 Euro abziehen. -100 für Kübel (= 2 x 50) -450/540 Arbeitszeit (= 1,5 Tage = 8 + 4 = ca. 12h x 3 = 36 : 2 = 18 x 25/30 = 550/640 Ich denke Fa. Röfix wird diese Bestätigung nicht bringen, dann kommt vermutlich nur die zweite Variante in Frage, obwohl ich die schriftliche Gewährleistung für 10 Jahre vermutlich nicht kriegen werde, wenn ich mir auch noch den Haftrücklasse abziehe. Ich habe zwar noch nichts bezahlt, aber die Firma möchte nun das Geld. Was würdest Du als respektablen Betrag als Haftrücklaß einstufen, oder wieviel Prozent? Dieser Haftrücklass ist dann nach den 10 Jahren zu zahlen, oder wie funktioniert das? Servus |
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Bauherr98 - Sowie Sie schon alleine geschrieben haben bot er Ihnen einen Voranstrich an welchen er nicht ausgeführt hat und das müssen Sie nicht bezahlen. Ausführende Firmen sind verpflichtet die Arbeiten so auszuführen wie es Sie die Herstellerfirma vorschreibt leider ist das bei Ihnen nicht der Fall. Die Kosten für den Voranstrich betragen meiner Meinung nach zwischen 2-3€/m² also wenn Sie ihm 2,5€/m² excl. MwSt. abziehen müsste auch die Firma mit dem zufrieden sein. Zusätzlich verlangen Sie von Ihm eine Garantie auf 3 Jahre dass nichts beim Reibputz passieren wird. Ein Haftungsrücklass kommt grundsätzlich nur zur Anwendung, wenn er vertraglich vereinbart ist üblicherweise sind das 2-3% von der Auftragssumme und werden nach 3 Jahren fällig. LG |
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Antwort und weiteres bzgl. Termin und Zahlung - @DM Massivbau
-> Das wären dann lt. Ihrer Rechnung also um die EUR 1.000,00 -> 3 Jahre kommt mir aber gar wenig vor Lt. der Putzfirma habe ich 5 Jahre Garantie. Das steht aber glaube ich nirgends, das haben Sie gesagt dass dies normal sei -> Haftrücklaß ist lt. Ihrer Aussage also nicht zulässig? -> 2-3% von der Auftragssumme sind auch "nur ein paar Hunderter"? Ich finde das noch immer krass: 1. Ohne Rückfrage einfach was eigentlich vereinbart wurde nicht verwenden 2. Rechnung wurde auch MIT Voranstrich ausgeschrieben (habe ich natürlich zurückgehen lassen und unzwischen eine korrigierte Rechnung erhalten) 3. 50 Euro für den gesamten Voranstrich als Gutschrift 4. Die offene Frage: hätte die Putzfirma mir von Haus aus gesagt, dass Sie das gar nicht verwendet haben -> vermutlich NEIN TERMIN Dazu kommt noch, dass Sie bei uns den Sockelputz noch nicht gemacht haben. Eigentlich hatten wir Termin bis Ende September 2012, kamen aber erst Ende Oktober wo es an diesem Tag in der früh 0-1°C hatte -> da habe ich Sie heimgeschickt. Zwischendrinnen war bei der Firma keiner erreichbar. Jetzt habe ich eine Rechnung bekommen, wo das bisher gemachte abgerechnet wird. -> Wenn nichts ausgemacht ist, ist diese Zwischenabrechnung gültig, oder brauche ich erst zahlen, wenn der Auftrag 100% erledigt ist? BEZAHLUNG Vereinbart wurde ein Fixpreis, und jetzt haben wir auf einmal einen Skonto auf der Rechnung stehen (natürlich wurde dieser draufgerechnet) Für Eure Meinungen Danke ich Euch. Servus |
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Hallo -
ich bin kein Rechtsexperte aber logischerweise muss man sich an die Vereinbarung halten. Wenn sich die Firma so dumm stellt würde ich an Ihrer Stelle zurzeit noch nichts zahlen!! Begründung: die Arbeiten wurden nicht fachgerecht und vereinbarungsgemäß ausgeführt. Die vereinbarten Termine wurden ohne weitere Absprachen nicht eingehalten. Da ich vermute dass Sie irgendwo ein "Angestellter" sind und deswegen auch nicht bestimmte Bauliteraturen kennen benötigen Sie eine Bestätigung bzw. Garantie dass die ausgeführten Arbeiten (Voranstrich) kein versteckter Mängel ist weil die Gewährleistungsgarantie für versteckte Mängel 30 Jahre gilt. Zusätzlich will ich Ihnen sagen dass ein unvereinbarter Skonto Nachlass für mich eine Anlockung des früheren bezahlen ist. LG |
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@DM Massivbau -
"...benötigen Sie eine Bestätigung bzw. Garantie dass die ausgeführten Arbeiten (Voranstrich) kein versteckter Mängel ist weil die Gewährleistungsgarantie für versteckte Mängel 30 Jahre gilt..." Hallo. Diesen Satz verstehe ich nicht. Wenn ich eine Bestätigung einhole dass es kein versteckter Mangel ist, dann gelten diese 30 Jahre ja nicht, oder? Danke und Servus |
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Bauherr98 - Eigentlich handelt es sich nicht um einen versteckten Mangel weil Sie ihn ja sofort gesehen haben und so eine Bestätigung würde ich nur von der Firma Röfix oder vom Baustoffhändler akzeptieren. Diese Bestätigung kann nach einigen Jahren helfen falls die Fassade anfängt abzufallen oder drastisch die Farbe ändern. Auf jeden Fall haben Sie weiter einen Grund die gesamte Rechnung nicht zu bezahlen und wer garantiert Ihnen überhaupt dass er nächstes Jahr kommt und die restlichen Arbeiten ausführt und die 50€ Preisnachlass kann sich die Firma behalten. LG |
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Dichtanstrich mind. 2 x - Hallo. Ich hätte noch eine Frage. Ich habe gelesen, dass beim Röfix Optiflex mind. 2 Anstriche nötig sind. Ich bin mir sicher wenn die im Frühjahr kommen, dass Sie sicher nur einen Dichtanstrich machen. Sehe ich das richtig mit diesen 2 Dichtanstrichen (möchte es Ihnen gleich mal in einem Brief dazuschreiben).
4/5 der Südseite und Hälfte der Westseite grenzt Terrasse an Sockel. Ostseite Haus wird bis zum Sockel geteert. Beim restl. Teil des Hauses bzw. auch Garage ist rolliert - wo dann vermutlich ein Zierkies hinkommt. Blöde Frage: Was versteht man unter einem erdberührten Teil? Kann das auch die Terrasse sein oder der Rollierer? Genügt 1 Anstrich bei mir? |
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Die Firma läßt nach wie vor nichts von sich hören Ende Februar dieses Jahres erhielten wir ein (sehr dürftiges) Entschuldigungsschreiben von der Firma und dass Sie kommen sobld es von der Witterung her wieder geht.
Nun, jetzt haben wir Anfang Juli und der Sockel wurde noch immer nicht gemacht. Termin war Ende September 2012. Die Firma hat von uns bisher die Hälfte des Gesamtbetrags bekommen. So schaut es aktuell aus. Ab wann kann ich eine andere Firma damit beauftragen? Gibt es einen Zeitraum, oder welche Mindestfrist muß man an die Firma stellen um doch noch den Auftrag vollständig abwickeln zu können? Was ist wenn es in dieser Frist von zB 2 Wochen es dann 1,5 Wochen regnet ....? Danke für Eure Antworten. |
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@Bauherr98 - Wenn es regnet ist es akzeptabel dass man solche Arbeiten nicht ausführen kann.
Für alles andere sehe ich keinen Grund warum Sie auf eine Firma 7 Monate lang warten sollten. Noch dazu wenn die Firma schon so lange keinen Kontakt mit Ihnen pflegt. Beauftragen Sie eine andere Firma wenn das Geld welches noch bei Ihnen ist ausreicht. Falls nicht können Sie die Differenz beider Firmen der ersten Firma in Rechnung stellen. LG |
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so einfach wird es nicht sein, da ja ein bestehendes Vertragsverhältnis. Stell denen eine Frist bis wann die arbeiten zu erledigen sind und bitte um Bestätigung dieses Termins per Email. (die nächsten 2 Wochen wird es schön da gibts keine Regen-Ausrede) Danach eine zweite Frist mit Ankündigung der Auflösung des Vertragsverhältnis. |
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@Johro - Ich würde ihn nicht 10 Monate lang warten sogar wenn sein Vater der anerkannteste Richter im OGH ist. Eine Fassade ist in 4 Wochen fertig und nicht in 1 Jahr. LG |
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gabs denn diesen September 2012 schriftlich fixiert, gabs darauf dann einen zweite Frist? ich bin kein Jurist, aber mit solchen Firmen ist immer schlecht Kirschen essen.
Hatte mal einen Emailverkehr wo die Firma auch nicht geantwortet hatte, als ich dann ein Frist setzte und ansonsten das Thema als anerkannt setzte, kam plötzlich wieder eine Antwort und es wurden ein "Gesprächstermin" vorgeschlagen. und selbst wenn man nun die Fassade von einer anderen Firma fertmachen lässt, wird Baufirma 1 sicher eine Endabrechnung schicken und in summe wird das ganze teurer kommen. |
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@johro - Er hat uns das alles erstmal mündlich zugesagt. Bei Auftragsvergabe habe ich ein Mail zugesendet, wo der Termin mit September 2012, Fixpreis, und die genaue Ausführung nochmal angegeben ist (Dichtanstrich, Faschen etc.). Dieses Mail hat er dann rückbestätigt. Da war die Kommunikation noch in Ordnung. Ab da an hat er wenn überhaupt auf den fünften Telefonanruf abgehoben, sind einfach gekommen wie es Ihnen gepaßt hat ohne vorheriges Aviso usw.
lg |
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Nachtrag: aktueller Stand + Fragen - Unglaublich. Ich hatte der Firma eine Frist mit 05.08.2013 gesetzt, in der alle offenen Arbeiten inkl. Mängelbehebungen behoben sein müssen. Genau an dem Tag kamen Sie dann. Die Woche drauf auch nochmal 2 Stunden. Jetzt ist der Dichtanstrich drauf aber die Endbeschichtung noch immer nicht. Es hieß, Sie kommen gleich die Woche drauf (da gabs sogar Schönwetter). Wir glaubten nochmal an die Vernunft der Firma das jetzt endlich baldestmölich zu erledigen. Bis heute sind Sie noch immer nicht gekommen bzw. haben sich nicht gemeldet. Wir konnten bisher deshalb a) den Sonnenschutz bei den Terrassentüren nicht montieren (Raffstore-Schienen) und deshalb auch nicht in Betrieb nehmen = keine Beschattung im Ess-/Küche-/Wohnzimmer bei diesem Sommer b) auf der Terrasse wollten wir unseren Kunstrasenteppich bzw. Pavillon nicht auslegen/aufstellen c) dann die ständige Warterei - kommen Sie denn heute? Wir mußten seit März jederzeit damit rechnen dass Sie daherkommen und da wollten wir nicht auf die schnelle die Schienen demontieren müssen geschweige denn von denen und auch nicht den Kunstrasenteppich bzw. das Pavillon verschmutzen lassen - denn angekündigt haben Sie Ihren Besuch bisher selten ... Kann man sich für diese Komforteinbußen, die lange Warterei, die Verarscherei, für die schlechte Ausführung, für die Mängel, die leeren Versprechungen irgendetwas in Abzug bringen bzw. gibts hier irgendwelche Richtwerte oder ähnliches? Wenn wir uns schon so lange ärgern müssen, können wir uns da preislich irgendein Trostpflaster holen? Abziehen werde ich mir bestimmt etwas ... lg |
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Hast du keine Rechtschutz? Ist ja unglaublich, denen hätte ich doch schon lange den Anwalt auf den Hals gehetzt....
Viel Erfolg! |
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naja, rechtschutz deckt normalerweise die baugschichtln nicht ab.
die frist nehme ich an, hast ja schriftlich gesetzt oder? was hast ihnen dort als "Drohung" rein geschrieben? das würde ich auch durchsetzen. ansonsten versteh ich das du super sauer bist, ich würde mich auch nicht so verarschen lassen. ich hoffe das du dir noch genug kohle zurück behalten hast. |
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Antworten - @silverblue zu "...Hast du keine Rechtschutz?..."
Rechtschutz haben wir, aber wie deejay schon sagt, bringt die bei "baugschichtln" relativ wenig bis gar nichts @deejay zu "...die frist nehme ich an, hast ja schriftlich gesetzt oder?..." ja, der ursprüngliche Termin mit 09-2012 wurde schriftlich und die Fristsetzung bis 05-08-2013 auch schriftlich. @deejay zu "...was hast ihnen dort als "Drohung" rein geschrieben?..." Gedroht haben wir mit Entzug des Auftrages und Beauftragung einer anderen Firma. @deejay zu "...ich hoffe das du dir noch genug kohle zurück behalten hast..." Die Firma hat von uns die Hälfte des ursprünglich schriftlich vereinbarten Fixpreises erhalten. Was würdet Ihr an unserer Stelle machen? "Dürfen" wir jetzt an dieser Stelle rein rechtlich gesehen eine andere Firma damit beauftragen (Fertigstellung, Mängelbehebung) und diese Kosten der ursprünglichen Firma dann in Abzug bringen? lg ps: für alle weiteren Tips sind wir dankbar |
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Die Firma ist nicht in der Lage den Auftrag termingerecht auszuführen. Was noch trauriger ist, ist das die Firma nicht in der Lage ist den Auftrag fachgerecht durchzuführen.
Menschlich und rechtlich gesehen haben Sie viele Möglichkeiten gegen diese Sache vorzugehen. |