Hallo,
kann mir wer helfen in Bezug auf die Auslegung der Bruttogeschoßfläche im Dachgeschoß.
Lt. ÖNORM B8110-6 wird für die Berechnung des Energieausweises im Dachgeschoß lediglich die Bruttogeschoßfläche ab einer Nettoraumhöhe von 1,5m (unter Annahme einer 0,4m starken fiktiven Wanddicke)berücksichtigt.
Soweit noch klar.
Gilt oa. Regel (Berücksichtigung ab einer Nettohöhe von 1,5m) nun auch für die Bauteileingabe der Außenwand oder wird dort die tatsächliche Abmessung (also kleiner 1,5m falls keine Abseitenwand vorhanden ist) eingegeben?
Besten Dank für Eure Antworten im Voraus.
Dopulus
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