« Hausbau-, Sanierung  |

Berechnung Energieausweis

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  Dopulus
6.12. - 10.12.2012
2 Antworten 2
2
Hallo,

kann mir wer helfen in Bezug auf die Auslegung der Bruttogeschoßfläche im Dachgeschoß.

Lt. ÖNORM B8110-6 wird für die Berechnung des Energieausweises im Dachgeschoß lediglich die Bruttogeschoßfläche ab einer Nettoraumhöhe von 1,5m (unter Annahme einer 0,4m starken fiktiven Wanddicke)berücksichtigt.
Soweit noch klar.

Gilt oa. Regel (Berücksichtigung ab einer Nettohöhe von 1,5m) nun auch für die Bauteileingabe der Außenwand oder wird dort die tatsächliche Abmessung (also kleiner 1,5m falls keine Abseitenwand vorhanden ist) eingegeben?

Besten Dank für Eure Antworten im Voraus.

Dopulus

  •  Kurt Battisti
7.12.2012  (#1)
Die Bauteile und die wärmeabgebenden Flächen und das Volumen müssen trotzdem wie tatsächlich vorhanden eingegeben/berechnet werden. BTW in der Skizze in der Norm ist das durch die fette Linie für die Gebäudehülle gekennzeichnet.

Hintergrund der Regelung ist wohl, dass die Bezugsfläche (also die Fläche durch die der HWB auf je m2 umgerechnet wird) möglichst der tatsächlich nutzbaren Grundfläche entspricht. Sonst würden Dachräume quasi bevorteilt. Man dürfte dann ja durch eine "grössere" Fläche dividieren, die den HWB/m2 "senkt".

1
  •  Dopulus
10.12.2012  (#2)
super danke für die Info. Eigentlich logisch.
mfG

1

Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Schlechte Erfahrungen