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unzumutbar ist das imho nicht unbedingt, - immerhin muss die kaution ja laut §16b mrg (wenn mrg anwendbar!) verzinst werden und auch unverzüglich zurückgegeben werden.
je nachdem, ob das mrg (ich nehm' mal an, ja - sonst halt anwendungsbreich checken: https://mietervereinigung.at/default.aspx?id=171&wid=34 ) anwendbar ist und wie der auszug geregelt ist, kann es zu abweichungen kommen, die verzinsung läuft natürlich weiter. http://www.arbeiterkammer.at/online/kaution-5828.html https://mietervereinigung.at/default.aspx?id=171&wid=241 aber wenn mrg anwendbar und keine auszugsregeln véreinbart, wäre die klausel gesetzwidrig. |
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Schlecht ausgedrücktEs geht hierbei nicht nur um Kaution, sondern auch um den Baukostenzuschuss... und ja, ist eine gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft - also MRG.
Die Kaution ist jetzt mal teilweise klar - dickes Danke an creator. Wie hoch muß die Verzinsung sein? Und wie verhält sich die Sache mit dem Baukostenzuschuss? Der macht den Löwenanteil aus und wird ja meines Wissens nach von Jahr zu Jahr weniger... ng bautech |
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zum baukostenzuschuss: der ist laut §17 abs 3 wgg http://www.jusline.at/17_R%C3%BCckzahlung_von_Beitr%C3%A4gen_WGG.html binnen 8 wochen zurückzustellen - also maximalfrist des vermieters im vertrag, aber noch korrekt. http://www.jusline.at/17_R%C3%BCckzahlung_von_Beitr%C3%A4gen_WGG.html http://portal.wko.at/wk/format_detail.wk?angid=1&stid=424407&dstid=0&titel=Abl%C3%B6se%2Cund%2CInvestitionsersatz%2Cbei%2CMietvertr%C3%A4gen%2C-%2Callgemeiner%2C%C3%9Cberblick 1 |
na ja - zumindest die laut sparbuch. de facto hättest nach §16b mrg die kaution eigentlich eh standardmäßig als sparbuch von dir übergeben können. wennst das ned gemacht hast, hättest den vermieter fragen müssen, was der so an zinsen da draufgibt. de facto hätte er das als eckzinssparbuch veranlagen können... und das hätte er dir auf dein verlangen auch sagen müssen... ||
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ist bei uns auch so, dass die genossenschaft sich 8 wochen zeit lassen will. sind erst gerade in woche 3...
dass es so lange ist stört mich nicht so sehr, immerhin gibts ein gesetzt dafür, aber so verstehen tue ich es auch ned ganz weil der neue Mieter muss sofort überweisen und die genossenschaft muss das geld ja auch verfügbar haben, immerhin gibts eh 3 monate kündigungsfrist. was mich mehr stört ist, dass die evu´s (wienstrom und fernwärme wien) bei uns zwar 3 tage nach rückgabe der wohnung und ummelden der anschlüsse durch die genossenschaft eine korrekte abrechnung schicken, aber dann ein paar tage danach wieder die monatliche raten abbuchen obwohl es keinen vertrag mehr gibt. wennst dann nachfragst bekommst als antwort: "das muss im system untergetaucht sein"... |
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Update - Die Kaution wurde (mit Banknachweisen über Verzinsung, Auszahlungstag etc) am letzten Freitag übergeben, bei dem BK-Zuschuss vertröstet man uns aufs neue Jahr...
Nochmals mille grazie bautech |
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die haushaltsversicherung hat es auch nicht geschafft nicht mehr abzubuchen... hätte nicht gedacht, da so vielen nachlaufen zu müssen |
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Hallo alfa2, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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du verstehst einfach ned, dass geld auf ihrem konto viel sicherer aufgehoben ist als auf deinem...
daher ist mal ein verweis auf §1000 abgb angesagt - in zeiten wie diesen ist die verzinsung gar ned schlecht - und nona ist ned nur blöd rückzuüberweisen, sondern eben verzinst: http://www.jusline.at/1000_Zinsen_und_Zinseszinsen_ABGB.html wenn's geschäftlich wäre, könnte man 8% nach §352 hgb fordern. http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Dokumentnummer=NOR40069964&ResultFunctionToken=3cd1f46b-9aa1-4756-b739-96be75e2821a&Position=1&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=ugb&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=352&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=02.01.2013&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte= schadernersatzpflichtig wären sie auch, hießt konkret: wenn deswegen überziehungszinsen anfallen, müssen auch die ersetzt werden. ist imho das einzige mittel, diese praxis einzudämmen. |
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Nur mal so in den Raum gestellt, um die Unsummen an zinsentgang zu relativieren:
Das Finanzamt z. B. zahlt für die Arbeitnehmer Veranlagung bis zu einem Jahr keine Zinsen, erst danach. Schön, bei etlichen tausend Euro, und weiter oben wird über drei Cent diskutiert (Kopfschüttel). |
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@speeeedy - Preisfrage: Wieviel hab ich an Kaution bezahlt, und wieviel machen die Zinsen dazu aus?
Bitte um Aufklärung danke und ng bautech |
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Ich bezog mich auf das Post von Alfa..... |
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@speeeedcat: wohl eher das post von creator... mir sind die paar cents auch egal... würde das geld am konto liegen hätte ich auch ned mehr...
nur was mich ärgert ist, dass es nicht funktioniert bei einer vertragsänderung, dass sich das auch im ganzen unternehmen rechtzeitig herumspricht... dürfte in allen branchen so sein, ein arbeitskollege hatte das gleiche problem bei einem mobilfunker... |
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richtig - sollte heissen, auf die antwort creators auf alfas post |