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Baukonto Konditionenveränderung

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  •  JAB
  •   Silber-Award
16.1. - 17.1.2013
3 Antworten 3
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Wir haben seit 2009 ein Baukonto, dieses wurde bisher immer freundlicherweise von der Bank verlängert. Der Rahmen ist 200000.- genutzt haben wir bisher knapp 70000.-.
Jetzt wurde das Konto verlängert bis Ende des Jahres, allerdings immer noch nicht freigegeben seit 1.1. - dafür kam ein e-mail der Bank, dass auf Grund der Turbulenzen am Finanzmarkt der Zinssatz statt 1,25% Aufschlag auf den Euribor nun um 0,25% erhöht werden muss. Muss ich dies akzeptieren?

Unsere Bonität ist mittlerweile wohl nicht mehr so gut, wir sind selbstständig, das Haus ist fertig, allerdings fehlen noch ein paar Dinge.
Wir wollten jetzt nicht unbedingt den Kredit aufnehmen, da das Konto für uns zur Zeit die bessere Alternative ist. Wir zahlen einfach immer zurück, so viel es geht. Eine neue Bank wollte ich nicht unbedingt suchen, aber hinnehmen sollte ich es wohl auch nicht? Eigentlich war ich der Meinung, das für privat Kunden die Konditionen nicht einfach so geändert werden dürfen.

Lieben Dank für Eure Hilfe, besonders an Dich, Creator "wink" ;)

  •  creator
  •   Gold-Award
16.1.2013  (#1)
aah... immer die detailsgratulation, ~100 rechtsprobleme in 4 zeilen zu packen, ist schon ziemlich rekordverdächtig

[von der Redaktion entfernt: Bitte keine User ins Spiel bringen die hiermit nichts zu tun haben]

ich nehme mal an, du kennst die threads und die konsequenzen:
http://www.energiesparhaus.at/forum/28544
http://www.energiesparhaus.at/forum/28552

eigentlich dürften banken die vom verband vorgegebenen klauseln mit einseitigen änderungsrechten nicht verwenden, weil gröblich benachteiligend, intransparent, blabla... aber weil's so arm sind, gibt's vom ogh gnadenfrist bis 01.04.2013.

die andere seite sind die "verlängerungen". wie sind die genau gestaltet? klar , baukonto bis xxx - aber wie wurde dann verlängert? einfach aufbauend auf die grundvereinbarung - sozusagen als kettenvertrag, wo du eine üblichkeit ableiten könntest?
und was heißt

zitat..
Jetzt wurde das Konto verlängert bis Ende des Jahres, allerdings immer noch nicht freigegeben seit 1.1. -

das heißt, ihr habt irgendeine vereinbarung schon vor dem brief vom xx.xx gehabt, euch wurde was verbindlich - ggf. schriftlich oder so wie sonst "üblich" - zugesagt und erst dann kam der brief? und ab wann soll was gelten? das baukonto ab 01.01.2013 und die zinsen ab wann?

ohne detailwissen würde ich mich auf die bei der verlängerungsvereinbarung zugesagten kondis und die üblichen modalitäten berufen und erklären, dass das zumindest für den zugesagten zeitraum nicht gilt, weil der brief gegen treu und glauben und die vereinbarung verstößt und du ja jetzt im nachhinein nix mehr ändern kannst. die turbulenzen am finanzmarkt sind eh stumpfsinn, weil wenn die euribor-banken geld für nix leihen, ist das ein schmäh und vor allem ned neu, also zum zeitpunkt der vereinbarung bekannt.
wie das mit der mindestreserve/ fractional reserve banking funzt, hab' ich hier erklärt - schön, wenn man das enen berater zum thema turbulenzen erzählt:
http://www.energiesparhaus.at/forum/29718_1#209766

als drüberstreuer mal die gesetzwidrikeit der klauseln...

trotzdem wär' eine beantwortung meiner fragen hilfreich, das einzugrenzen...

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  •  creator
  •   Gold-Award
16.1.2013  (#2)
die möglichkeiten bei az und pflegeregress sind auch nicht wenige... schön von gesetz zu gesetz, familienbande und -kostellation und bundesland verschieden... aber quasi-kettenverträge mit fraglichen vereinbarungen und änderungsanboten bzw. nachträglichen änderungen sind auch schön - und jab hat's in 4 zeilen gepackt!

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  •  energiesparhaus
  •   Dieses Logo kennzeichnet einen Beitrag des energiesparhaus.at-Teams
17.1.2013  (#3)
Beitragsentfernung - Hier wurden 3 OT OT [Off Topic]-Beiträge entfernt, bitte keine persönlichen Untergriffe. Danke.

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