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Kann man die Kanalanschlußkosten - auch reinnehmen?
lg, |
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grundsätzlich seid ihr verpflichtet, wahrheitsgemäße - angaben nach bestem wissen und gewissen zu machen, deren überprüfung dem finanzamt obliegt... geprüft wird meist bei guthaben von >€900.- und zusätzlich 10% der anträge... ist aber von fa zu fa verschieden... damit ist es ziemlich einfach kalkulierbar, wie vorzugehen wäre... |
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@Creator - Und kann ich jetzt Kanalanschlußgebühren auch geltend machen od. nicht? Die hat nämlich meine Freundin bezahlt...die Rechnung ist aber auf mich ausgestellt. HELP! |
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Ich habe jetzt etwas im Netz gestöbert@kalki80: Also das mit den Kanal passt sicher!
Von www.bmf.gv.at: http://www.bmf.gv.at/Steuern/TippsfrdieArbeitneh_7636/_start.htm Dies interpretiere ich also so, dass beide die 2920,- abschreiben können. |
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Hallo schwa226, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: Steuerausgleich Grundstückskauf |
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Mit dem "abschreiben" gibt's sehr oft Mißverständnisse: Man zählt alle Sonderausgaben zusammen. Sagen wir 6.000 Euro. Alles über den 2.920 kann man sich gleich mal "aufzeichen". Da auch andere Posten (Lebensversicherungen, Unfallversicherungen, Krankenversicherungen und noch einiges mehr) mitzählen, die auch schon den einen oder anderen Tausender ausmachen, bleibt oft in den 2.920 gar nix mehr übrig für die Wohnraumschaffung. Von diesen 2.920 wird jedoch nur EIN VIERTEL anerkannt. Also maximal 730 Euro. Diese 730 sind eigentlich nur 670, denn 60 bekommt man sowieso pauschal ohne Nachweis/Angabe. Und je nach persönlicher Steuerlast, kriegt man einen Teil dieser 670 (maximal 50%, meist merklich weniger) zurück. In der Regel reden wir hier also von etwa 200-300 Euro im Jahr die man tatsächlich erstattet bekommt. Pro Person. Ab einem Jahreseinkommen von ca. 36.000 (aufgrund von 13+14. Gehalt, und da VOR Steuerabzug, erreicht das bald jemand) wird es übrigens noch weniger. Und ab ca. 50.000 gibts gar nix mehr. Das nur als Hinweis, da man sich oftmals von den hohen Summen blenden läßt und erst später draufkommt dass unterm Strich fast nix rauskommt. Wegen der Rechnungen etc.: Prinzipiell geht es darum, wer/wann bezahlt hat. Weniger wer auf der Rechnung stand. Falls DU alles an den Auftragnehmer bezahlt hast, hat Deine Freundin ja evtl. Dir vorher das Geld dafür gegeben? Dann wäre es wieder OK, wenn das halbwegs plausibel bleibt. Bei AN-Veranlagungen wo es bloß um ein paar Hundert Euro Erstattung geht, wirst idR faktisch NIE geprüft, bzw. beschränkt es sich auf Innenprüfungen (mal einen Beleg einreichen, Begründung nachreichen etc.). |
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Hallo ildefonso, kostenlos und unverbildlich kann man das auf durchblicker.at vergleichen, geht schnell und spart viel Geld. | ||
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ildefonso war schneller und bis auf den letzten satz - stimme ich ihm auch zu. bei der prüfungshäufigkeit muss man differenzieren: um die ginge es ja auch hier. wird eben umfangreicher nachgefragt, anscheinend haben manche fa noch kapazitäten frei und es geht schon bei ~ €720.- gutschrift los. hatte in 4 jahren 3 überprüfungen, 3 berufungen, 2 voll, eine teilweise gewonnen... bei der teilweisen war's auch mir dann schon zu blöd... |
sind die fa mittlerweile auch schon zu routineprüfungen von 10-15% übergegangen, eben die beschriebenen nachreichung von nachweisen. ||
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Danke! Dieser Ablauf ist ja per Bankauszug nachvollziehbar und somit sollte das in Ordnung gehen. Das jetzt natürlich nicht der große Geldregen kommt ist mir klar! Aber für 2 Personen zusammen sind das dann auch ca. 600,- die man sonst "herschenkt". |
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Ich verband das Nachreichen von Unterlagen jetzt nicht gleich direkt mit einer "echten" Prüfung. So gesehen sind Deine Zahlen sicher korrekt (vielleicht sogar noch zu niedrig). Es dürfte da auch Schwerpunkte geben: Bei mir werden jedes Belege für die Kinderbetreuung eingefordert (die "ersten" 2.300 Euro pro Kind/Jahr sind ja absetzbar). Jedes Jahr, auch wenn schon längsam klar sein müsste dass ich mir die Ausgabe nicht aus dem Finger sauge, da schon in den Vorjahren immer lückenlos nachgewiesen. Dagegen alle anderen Kosten aus dem Privatbereich (und da war schon alles, angefangen von Wohnraumschaffungen über Personenversicherungen bis hin zu was weiß ich noch alles) hat noch nie jemand nachgeprüft. In 20 Jahren nicht eine einzige Nachfrage im privaten Bereich (und sogar im firmlichen Bereich, und da geht's um mehr als ein paar Hunderter im Jahr, fast nix zuhören von der Finanz). |
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Hallo zusammen,
ich muss das Thema hier nochmal aufwärmen, da es aktuell für mich interessant ist. Ich beschäftige mich gerade mit dem Lohnsteuerausgleich für 2013 und hätte ein paar Fragen, vl. kann mir hier jmd. was dazu antworten. Mir geht es im Speziellen natürlich um die Sonderausgaben zur Wohnraumschaffung. Auf der BMF-Seite (https://www.bmf.gv.at/steuern/arbeitnehmer-pensionisten/arbeitnehmerveranlagung/sonderausgaben-im-einzelnen.html) steht: "Sonderausgaben können grundsätzlich die Eigentümerin bzw. der Eigentümer oder die Miteigentümerinnen und Miteigentümer geltend machen." Weiß jmd. wie hier "Miteigentümer" definiert wird? MUSS man da im Grundbuch stehen? Oder würde eine Art Partnerschaftsvertrag (notariell beglaubigt) reichen? Im Grundbuch steht näml. nur mein Partner, wir haben jedoch vor einen Partnerschaftsvertrag für Grund und Haus zu errichten. Von den Rechnungen her läuft leider aktuell nur die Küche auf mich und die kann ich ja nicht absetzen. Für die Heizung habe ich jedoch im Vorjahr ein paar Tausend Euro an meinen Partner überwiesen und er hat damit die Heizung bezahlt (bzw. einen Teil davon). Wie ich dem obigen Text entnehme könnte ich das schon absetzen, da es nachvollziehbar (Bankauszug) ist, oder? Danke & LG BK |