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zahlungsverzugsgesetz neu ab 01.03.2013

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23.1.2013 0
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ab 01.03.2013 gelten für die erfüllung von geldschulden neue regeln.

die kurzfassung ist unter http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2910&tx_ttnews%5BbackPid%5D=198&cHash=42ab41dfd8836f59490e10bd05047cd4 ersichtlich, dennoch würde ich empfehlen, sich mal die erläuterungen zu den diversen gesetzesänderungen rund um die neue zentralnorm des § 907a abgb und z.b. die diefferenzierung zwischen "grob benachteiligend" und "gröblich benachteiligend" in den materialien http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/ME/ME_00370/index.shtml anzusehen - schon eigen, dass es erst die eu braucht, um grob benachteiligende "praktiken" zu regeln... und die bestrebungen zur erhöhung der zahlungsmoral in der tiefsten krise kommen. wo doch die öffentliche hand ein so bekannt flinker zahler ist...emoji


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