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Erste Frage, die sich hier stellt, wie sind die Grundstücke gewidmet? Gibt es einen Bauzwang oder nicht? Nicht bei jedem Grundstück gibt es auch einen Bauzwang. Sollte es keinen geben, erübrigt es sich und du kannst es unbebaut lassen, so lange du möchtest.
Gibt es einen Bauzwang, kann dir die Gemeinde im worst case das Grundstück wieder wegnehmen. Ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. |
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also derzeit ist bei beiden im Grundbuch "Garten" eingetragen aber bei der Gemeinde sind beide als allgemeines Bauland ausgewiesen was natürlich auch im Zuge des Kaufvertrags bestätigt wurde.
Das heißt wohl ich muß mal wieder zum Bürgermeister. Naja, wäre ja nicht das erste Mal |
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.. Die Benützungsart im Grundbuch ist ohne irgendeine Bedeutung (und schon gar nicht für die Frage des Bauzwanges). Auch die Flächenwidmung sagt da nichts aus. Die Frage von bauherr79 war, ob es einen Bauzwang gibt und die ist noch immer nicht beantwortet. Von wem wurden die Grundstücke gekauft (von der Gemeinde oder privat)? Was steht im Kaufvertrag bezüglich Bauzwang? Auch das Bundesland wäre hier nicht uninteressant. |
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Hallo tororosso, hier gibt es dazu Erfahrungen und Preise: zwei parzellen - nur eine bebauen |
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Hallo Karl10,
Leider kann ich erst nächste Woche aufs Gemeindeamt um die Frage des Bauzwanges zu kären. Die Grundstücke haben wir von "privat" gekauft und liegen in der Steiermark. Im Kaufvertrag steht nichts von Bauzwang sondern das übliche wie z.B. das die Grundstücke als Bauland ausgwiesen sind, alle Anschlüsse vorhanden sind usw. Habe allerdings gehört, dass man im Einreichplan irgendwie erwähnen soll, dass die zweite Parzelle derzeit unbebaut bleibt aber die Möglichkeit des Bebauens erhalten bleiben soll. Keine Ahnung was es hier für Möglichkeiten gibt. |
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@ karl10
Kein Bauzwang vorhanden. Somit Thema erledigt. Danke für den Tipp nach dem Bauzwang zu fragen! |