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hallo
zunächst mal will ich nur, der ordnung halber, fargen, ob das wirklich "nur" eine einzige, große parzelle ist?!?! meines wissens müsste dann KEINE aufschließungsgebühr mehr anfallen, weil für jedes grundstück nur EINMAL diese gebühr verrechnet werden darf aber da melden sich sicher noch "wissendere" user zu wort ;) |
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Scheint mir, als wären diese Gebühren nur Anschlußgebühren. Aufschlißungskosten sind nur einmal zu bezahlen und zwar bei der Umwidmung auf Bauland. Habe selbst ein Grundstück über 3000 m2 und echte Aufschließungskosten betragen hier an die 30.000,-- Euro.
Kanalanschlußgebühr, dann vielleicht Gasanschlußgebühr, Stromanschluß etc mußt du natürlich zahlen, da diese für jedes neue Eigenheim zu entrichten ist. Aber Aufschließungsgebühren für das Grundstück mußt du keine bezahlen. |
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Hallo Woife79! - Zuerst mal...
Es gibt Aufschließungskosten und ANSCHLUSSkosten! Die Aufschließungskosten sind für das unbebaute Land und berechnen sich folgendermaßen: Wurzel aus der Grundgröße X 1,25 (wenn Bauklasse 2) X Einheitswert der Gemeinde (aktuell 300 - 450€!) --> wärst du in meiner Gemeinde müßtest du ~30K zahlen! Die Aufschließungskosten werden eingehoben für das, daß ein Kanal da ist, ist es Straßen gibt, sprich für die Infrastruktur der Gemeinde....nur da ist die Benutzung noch nicht gerechnet. Darum gibt es noch die ANSCHLUSSkosten: Kanal, Wasser, usw. Da das große Grundstück ja schon als Bauland deklariert und anscheinend auch schon aufgeschlossen ist, fallen ja gottseidank die 30K weg. Was ich nicht kenne ist der Verkehrsflächenbeitrag...den ,vermute ich jetzt nur(!), werdens einheben, da ja mehrere Häuser auf der Parzelle stehen. lg, PS.: Die Kanalanschlußgebühr liegt im Schnitt und ist nicht übertrieben.Die ist bei jedem neuen Haus zu bezahlen und hat nichts mit der Aufschließung zu tun. EDIT: Bauherr79 war schneller! |
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und ich dachte, dass da zu den beträgen die du genannt hast NOCH DAZU die aufschließung kommen soll
okay, wenn nicht, dann ists, wie meine vorredner geschriben haben absolut im normbereich ;) |
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@Jelly: ich kann mit Sicherheit sagen, dass es sich um ein gesamtes Grundstück handelt (Ich bin bereits Eigentümer und kenne den Grundbuchauszug).
Mir geht es vor allem um den Verkehrsflächenbeitrag (4498 €) der ja laut oben genannten Merkblatt dem Aufschließungsbeitrag zuzurechnen ist. Er wurde so berechnet:Wurzel aus gesamter Fläche des Grundstücks x 3 (hypoth. Fahrbahnbreite) x 65 Euro, dieser Betrag wird um 60 % vermindert. Mit meinen Zahlen ergibt das die 4498 €. Aber wie gesagt sind diese Aufschließungskosten bei bebauten Grundstücken wirklich erneut zu bezahlen? |
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Aha - Ich muß mich rausnehmen...bin NÖ...da gibt es keinen Verkehrsflächenbeitrag! Hab aber im Netz gefunden, dass schon geleistete VF Beiträge des Grundstücks tlw. angerechnet werden können.
Dei Frage ist auch, ob du die ganzen 3000m² für die Berechnung heranziehen mußt, wenn du nur einen Teil neu bebaust. Ich glaub das wir ein Gang zur Gemeinde. lg, |
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Aufschließungskosten - Die sind defintiv nicht nochmal zu bezahlen (keine 30k)! Wenn da was anderes kommt bitte melden! Bzgl. VF Beitrag schaut das mMn anderst aus.
lg, |