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fenster schallschutz neben landesstrasse

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  •  freetrack0
15.2. - 16.2.2013
2 Antworten 2
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Hallo,
schön langsam aber sicher werde ich ratlos.
Folgendes Problem:
Ich habe mir letzes Jahr im Zuge Ausbau eines Dachgeschosses von einer Firma Dachgaupen inkl. Fenster einbauen lassen. Anzumerken ist, dass wir direkt neben einer stark befahrenen Landesstrasse wohnen. Bei der Wahl der Fenster wurde uns von der ausführenden Firma mündlich gesagt, dass normale Kunststofffenster mit 3-fach-Verglasung mit einem "Schalldämmwert" von 33dB genauso gut sind wie Schallschutzfenster. Als Laie glaubt man dass natürlich.
Jetzt ist alles fertigund wir stellten mit einem handelsüblichen dB-Messgerät fest, dass bei starkem Verkehr über 60dB zu messen sind - ganz vortielhaft vor allem im Schlaf- und Kinderzimmer.
Meine Frage wäre jetzt:
- kann man die Verglasung einfach auf Schallschutzglas tauschen
- kann ich die ausführende Firme belangen, da sich mich ja nicht darauf hingewiesen hat, dass neben einer stark befahrenen Landesstrasse Schallschutzfenster besser geeignet wären.

  •  mabr
  •   Bronze-Award
15.2.2013  (#1)
Einfach geht nichts - Das beste Fenster nützt bzgl Schall dann wenig, wenn z.B. außen herum ein kleiner, feiner Luftspalt besteht.
Durch solch eine bestehende Fuge braust der Schall ungehindert durch.
1. bei der Fa. vorstellig werden (ev. als Drohung? um Rückabwicklung des Geschäftes ersuchen oder um Nachbesserung)
2. Wie die Nachbesserung aussieht ist Sache der Fachleute.
z.B. unter http://www.laermschutzprogramm.at Punkt Maßnahmen
3. Das mit dem Messen ist so eine Sache - angenommen, die Lärmquelle erzeugt 100dB vor deinem Fenster, dein Fenster verspricht ein Schalldämmmaß von 33dB, so verstehe ich die Aufgabe als erfüllt an, wenn innen 60dB anstehen. Oder verstehe ich die ganze Sache nicht richtig?

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  •  Romeo Toscani
  •   Gold-Award
16.2.2013  (#2)
Aus meiner Sicht ist das eine ganz klare Sache.

Wenn dir gesagt wurde, dass ein "normales" Fenster mit 33 dB ein Schallschutzfenster darstellt, dann ist das ein ganz klarer Fall von Falschberatung.

Ein Fenster mit 33 dB erfüllt keine Anforderung an den Lärmschutz. Das ist ein Standard-Fenster, das du bekommst, wenn du sagst: "1 Fenster bitte. 100 cm breit, 130 cm hoch. Nix besonderes!"

Zu deinen Fragen.
1.) Zitat: "kann man die Verglasung einfach auf Schallschutzglas tauschen."
Antwort: Sollte es sich um 2-fach Verglasung handeln, kann man das Glaspaket problemlos gegen eine Schallschutzverglasung austauschen.
Da wird einfach eine der beiden Scheiben dicker, eventuell bräuchte man deswegen auch neue Glasleisten, aber das wäre kein Problem!
Bei 3-fach Verglasung wäres es ein weniger komplizierter, weils auch vom Fenstersystem abhänig ist.
Wenn dort ein dünnes Fensterprofil vorhanden ist, das ein relativ dickes 3-fach-Glaspaket eingebaut hat, könnte man es zwar auch tauschen. Aber weil dann mindestens eine Scheibe dicker wird, verringert sich auch der Abstand zwischen den Scheiben, und das kann dann zur Folge haben, dass sich die Wärmedämmung (wenn auch nur minimal) verschlechtert. Fraglich ist aber, ob ein dünnes Fensterprofil dann mit dem erhöhtem Gewicht der Schallschutzverglasung Probleme bekommt, oder nicht.
Das ist letztendlich die Frage: Welches Fensterprofil (Bautiefe des Flügels), welcher Ug-Wert, welcher Beschlag?
Grundsätzlich gehts aber auch hier.

2.) Zitat: "kann ich die ausführende Firme belangen, da sich mich ja nicht darauf hingewiesen hat, dass neben einer stark befahrenen Landesstrasse Schallschutzfenster besser geeignet wären."
Das ist etwas schwerer zu beantworten.

Variante A: Ja, kannst du belangen, wenn du in der Anfrage den Wunsch nach Lärmschutz geäußert hast. In dem Fall ist es ein klarer Beratungsfehler wenn der Fensterverkäufer dir zusichert, dass 33 dB ausreichend sind.
Als Laie musst du nicht wissen, was der Unterschied zwischen 33 oder 41 dB sind, du bist ja kein Fensterprofi, sondern gehst extra zu jemanden, der das wissen muss.

Variante B: Hast du den Wunsch nach Lärmschutz nicht ausdrücklich geäußert, dann wirds natürlich schwieriger.
Was ist, wenn der Fensterverkäufer grad zu Samstag Mittag bei dir ausmessen war, wo relativ wenig Verkehr war ... dann kann er das nicht riechen, dass du hier ein Bedürfnis nach Lärmschutz-Verglasung hast.

Rein rechtlich kann man dich aus der Ferne schwer beraten.
Ist die Baustelle am Bahnhofgürtel in Graz, straßenseitig, wo die Autos 4-spurig für permantente Lärmkulisse sorgen, ist das ganz eindeutig, dass man hier Lärmschutzfenster braucht.
Wo du genau wohnst, weiß ich natürlich nicht, aber so wie du es beschreibst, scheint es offensichtlich zu sein, dass ein Bedarf besteht und der Verkäufer das mitbekommen hat.

Ich glaub, dass deine Chancen relativ gut stehen, so wie du es beschrieben hast.


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