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Ein Freund - hat auch ne Kamera Richtung Strasse zu seinem Eingangstor und da sieht man auch den Gehsteig...
wo kein Klaeger da kein Richter. Wennst das an die Große Glocke haengst erregst nur Aufmerksamkeit. Also ichwerd das lassen. Wenn sich dann einer beschwert, ok dann muss ich sie halt runtertun oder so schwenken das sie nur auf mein GS zeigt. |
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Die Datenschutzkommision waltet recht milde mit Videoüberwachungen im privaten Bereich auch bei nachträglicher Meldung.
Da du aber öffentlichen Bereich ebenfalls überwachst sehe ich dass sehr kritisch. Wenn dass deine Nachbarn erfahren ist der Zündstoff für den Nachbarkeitsstreit bereits gegeben. Den willst du sicherlich nicht haben, zumal du hier auch rechtlich dass nachsehen haben wirst. Wenn man dann bedenkt was diese Gegensprechanlagen von mobotix kosten würde ich mir hier genau überlegen was man macht. Ich würde dir anraten nur Aufzunehmen wenn jemand läutet und nicht 24/7. Liebe Grüße |
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Ok & thx für die Infos - hatte das hier irgendwie nicht mitbekommen: http://www.dsk.gv.at/DocView.axd?CobId=39692 War der Annahme, dass eine Videoüberwachung immer zu melden ist, sobald digital aufgezeichnet wird. Obige Ausnahme macht' s natürlich leichter. Da ist unter Punkt E definiert, was man im privaten Bereich nicht zu melden braucht. Betreffend Mobotix - ist offiziell dann natürlich so, dass da nichts aufgezeichnet wird und daher fällt es ja auch nicht in die Meldepflicht. Gehe mal davon aus, dass die DSK das nicht vor Ort kontrollieren wird. Falls doch, dann war da leider etwas falsch eingestellt & kenne mich ja nicht aus. Kameras am Grundstück lassen sich so positionieren, dass von den Nachbarn eh nix zu sehen ist. Hintergrund bzw. Überlegung ist: Alarmanlage ist vorhanden - wird ausgelöst, dann gibt' s eine Info per SMS - dann kann man nachsehen, ob Fehlalarm oder nicht. Gibt' s wirklich ungebetene Besucher, dann wird die Polizei losgeschickt. |
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wir haben zwar gegensprechanlage und beim haus auch mit video, aber eben nur die gegensprechanlage... ich seh das recht pragmatisch - wenn die alarmanlage auslöst und wir sind ned zhaus (nachdem wir gemeinsam zur arbeit fahren brauchen wir uns da ned mal zusammentelefonierten), dann ruf ich sofort die polizei im ort an. die 100 EUR oder so für einen möglichen fehlalarm (wo auch immer der herkommen sollte ist mal nebensache) sind mir dann egal. |
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unwissenheit schützt vor strafe nicht! im anzeigefall werdens das sicherlich machen! dann is gscheiter du lässt das ganze. |
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@dj - Danke für den Hinweis - der Umstand war mir bekannt. Hatte vergessen das unter Anführungszeichen zu setzen. Kann man dann interpretieren, wie man möchte ob da nun aufgezeichnet wird oder nicht. Lösbar. Sollen sie und dann habe ich ein "reines" Gewissen. Da ja kein öffentlicher Bereich aufgezeichnet wird .... auch kein Auskunftsrecht gem. DSG. |
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ich dachte der gehsteig wird aufgezeichnet? das ist doch öffentlicher bereich! |
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Ja der Gehsteig ist öffentlicher Bereich. Sollte wirklich der Fall eintreten, dass die DSK das kontrolliert, dann wird dieser Bereich natürlich nicht aufgezeichnet |
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und du glaubst die melden sich an? das wäre ja einfach
"wir kommen nächste woche und schauen sich das an, ist eh jemand zuhause", wirds wohl nicht spielen. |
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Kannst gerne davon ausgehen, dass Cobra, WEGA oder wer auch immer gemeinsam mit der DSK antanzt. Ich tu das nicht und möglicherweise sieht die DSK selbst das auch anders: http://www.dsk.gv.at/site/6355/default.aspx Obwohl die Möglichkeit einer Kontrolle vor Ort eher sehr unwahrscheinlich ist - nochmals: natürlich wird nix aufgezeichnet. |
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Bei der Mobotix Gegensprechanlage kann man einstellen, dass nur Fotos aufgenommen werden, wenn jemand davor steht.
Wenn jemand davor steht, macht er das meistens eh aufn Grundstück vom Besitzer und dann ist auch nicht mehr wirklich was vom Gehsteig/Strasse zu sehen. Und wenn jemand mein Grundstück betritt, dann werde ich ihn ja wohl noch fotografieren dürfen, mir die Fotos per Mail schicken lassen, oder das Video auf mein Smartphone streamen lassen. Ich kann mir ned vorstellen, dass sich da jemand aufregen wird... Und wenn ned, dann löscht man halt die Fotos...es interessiert eh ohnhin keinen, wer vor 3 Tagen angeläutet hat und welche Pudlhaube der aufghabt hat... |
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Wenn jemand fragt - ich zeichne nicht auf und was solen sie jetzt tun? Dein Haus stuermen oder es auseinandernehmen und deine Comupter und technik durchsuchen?
Sind wir schon soweit? |
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@gdfe - Sehe das eh entspannt und danke für den Hinweis betreffend Mobotix. Werde mir das Ding dann eh zur Brust nehmen ...
Aufregen kann sich immer wer aber bei der Kamera in der Gegensprechanlage denkt eh keiner so schnell an Aufzeichnung. Falls doch siehe Wahrscheinlichkeit einer Hausdurchsuchung. Selbst da wird dann nix gefunden wenn entsprechend konfiguriert. Interessant können Aufnahmen z. B. bei Vandalismus werden. |
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sind die geheimen aufnahmen vor gericht überhaupt zulässig? |
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Fernsehen ... und amerikanische TV-Serien sind so eine G' schicht. Unser Rechtssystem ist da (noch) ein bisserl anders und so etwas dürfte halten. Außerdem habe ich dann halt zufällig gesehen wie z. B. der Nachbar mit der Spraydose die Fassade verziert hat ... natürlich drückst dann das Aufnahmeknopferl. Oder es wird Alarm ausgelöst - da schaust natürlich nach ... auch bei der Kamera der Gegensprechanlage. Obliegt dann dem Gericht, diesen Beweis einzustufen. |
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ja sind sie, das legalisiert zwar eine illegale aufnahme nicht, aber auch illegal beschaffte beweise sind gültig. Es könnten dann halt schwierigkeiten bez der illegalen aufnahme auf dich zukommen. ||
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lt. Erzählungen unseres Großhändlers - für Webcam, wurde in Wien anhand so einer Aufzeichnung ein Mord aufgeklärt. Der Betreiber der Kamera musste aber trotzdem Strafe zahlen, weil die Kamera Bewegungen auf öffentlichem Grund aufgezeichnet hat. |
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Ergänzung - Habe mich da auch verwirren lassen und muss mich korrigieren, da falsch gelesen.
http://www.dsk.gv.at/site/6301/default.aspx Meldepflichtig ist eine private Videoüberwachung in jedem Fall bei digitaler Aufzeichnung. Voraussetzung siehe Link. Ausnahme von der Meldepflicht gibt es keine. Öffentlicher Bereich darf halt offiziell nicht aufgezeichnet werden ... Hat man also nix gemeldet und man gibt der Polizei die Fotos vom Einbrecher im Wohnzimmer, dann wird man möglicherweise gestraft. Also doch Meldung ... Schaue mir das mal an. |
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@altenberg - Bei solchen Stories schwingt gerne a bisl "urban legend" mit
Ist aber eh bald alles wurscht. Wer demnächst noch in der Öffentlichkeit nasenbohrt, wird es dann gleich live auf youtube bewundern können: http://derstandard.at/1361240910221/Google-Glass-erscheint-2013-fuer-Android-und-iOS |
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Asche auf mein Haupt - Bitte obige Ergänzung zu vergessen. Privatbereich ist eh eine Ausnahme unter 8c. |
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na wie jetzt?
wohnst du in so einer wilden gegend damit du rundherum alles überwachen musst? |