« Hausbau-, Sanierung  |

ogh:kostenersatz bei selbstverbesserung!

Teilen: facebook    whatsapp    email
  •  creator
  •   Gold-Award
24.2.2013 0
0
ich wollt's nicht zu den judikaten stellen, weil das hier so essentiell für alle ist, die mit mangelhaften gewerken konfrontiert sind und - aus welchen gründen immer - nicht auf die verbesserung durch die firma warten konnten/wollten: damit verliert man zwar das stärkste instrument - das leistungsverweigerungsrecht ("nicht-zahlen"), bleibt aber zumindest nicht auf den kosten der verbesserung sitzen.

zitat..
Dem Willen des Gesetzgebers kann nicht entnommen werden, dass der in § 932 Abs 2 und 4 ABGB normierte „Vorrang der Verbesserung“ die Konsequenz haben solle, dass der Übernehmer bei „voreiliger Selbstvornahme“ der Verbesserung endgültig mit den gesamten Kosten der Verbesserung belastet bleiben soll (RIS-Justiz RS0123968).


http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Justiz&Dokumentnummer=JJT_20120622_OGH0002_0060OB00077_12K0000_000&ResultFunctionToken=06b7f94e-e960-4957-b9b8-1eacfd4ec042&Position=1&Gericht=OGH&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=True&GZ=6+Ob+77%2f12k&VonDatum=22.06.2012&BisDatum=24.02.2013&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=50&Suchworte=

http://verbraucherrecht.at/cms/index.php?id=49&tx_ttnews%5Btt_news%5D=2934&tx_ttnews%5BbackPid%5D=198&cHash=83c660d4789ce5f1f9aecf1d85939665


Thread geschlossen Dieser Thread wurde geschlossen, es sind keine weiteren Antworten möglich.

Nächstes Thema: Ziegelwand nachträglich schalldämmen