|
|
||
meines wissens brauchst du den bei uns (oö) nur wenn du förderung für eine kwl beantragst.
wobei er als werkzeug um die qualität der ausführung zu beurteilen und eventuellen problemen rechtzeitig draufzukommen sehr empfehlenswert ist...wir würden ihn bei unserer sanierung auch ohne kwl durchführen |
||
|
||
hmmmwir haben eine kwl...aber uns hat noch kein mensch aufmerksam gemacht..und mittlerweile haben wir den Innenputz schon drinnen, und jetz wärs ja grundsätzlich zeit dafür...also meine Frage ist, ob es an uns als Bauherren liegt, einen blower door test zu machen, und was die konsequenzen sind, wenn wir ihn nicht machen!?
Vielen lieben Dank! |
||
|
||
@matty - Wenn du Förderung in Anspruch nimmst, mußt du auch nachweisen, dass du so gebaut hast, wie du eingereicht hast.
d.h. du solltest zumindest die Werte, die im Energieausweis vermerkt sind, erreichen. Abgesehen von den ganzen Förderungssachen würde ich dir aber ohnehin empfehlen, einen zu machen, um die Qualität des Hauses festzustellen. Ich hab 2008 ohne Förderung gebaut und nachträglich einen BDT gemacht, um mein Gewissen zu beruhigen (hier im Forum liest man oft von der angeblich so schlechten Qualität von ELK Häusern...naja, 0,38 nach 2 Jahren drin wohnen bestätigen das nicht ) Wennst ein bisl früher gefragt hättest, hättest den BDT gleich mitreinverhandeln können...und auch gleich eine Richtmarke für die Hausfirma (zb. mindestens unter 0.5) ...ist durchaus üblich. Jetzt im nachhinein wirst die Kosten selber tragen müssen, kostet ca. 300 €. Laß ihn einfach machen (nachm Innenputz ist eh die ideale Zeit) und dann hast die Gewißheit/Garantie, dass auch ordentlich gearbeitet wurde. Aja, lass dich nicht abschasseln von der Baufirma, falls er nicht paßt (lt. Definition ist bei PH >0.6 und NEH >1 oder 1.5)...du solltest auf alle Fälle unter 0.5 kommen. Jetzt hast noch ein Druckmittel ggü. der Firma, dass sie nachbessern können, da du hoffentlich noch nicht alles bezahlt hast |
||
|
||
|
||
stimme gdfde zu.
dem kwl-förderantrag muß in oö eine bd-bestätigung beigelegt werden. |
||
|
||
KWL Förderung - Hallo,
gibt es eine gesonderte Förderung für KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung] in OÖ oder sprechen wir hier vom Landgeld? Hab letzten Herbst den Rohbau aufgestellt mit 50er Ziegel. Heuer folgt der Innenausbau mit Luftwärmepumpe und KWL KWL [Kontrollierte Wohnraumlüftung]. Mir wurde nach Einreichung der Unterlagen für das Landgeld ,eine Info zugeschickt, dass ich einen Blower Door Test durchführen muss. Erforderlicher Wert weniger als 0,8. Kann jemand Empfehlungen für eine Firma bekannt geben, die Tests durchführt - Region Innviertel? Gruß Jochen |
||
|
||
ja, in der sanierung extra als investitionsförderung, bei der wohnbauförderung integriert (höherer satz)... der herr nussbaum (bauherrenhilfe) ist österreichweit tätig... |
||
|
||
Wie ist das eigentlich, wenn man alles einzeln vergibt? Wie kann man dann der Baufirma vorschreiben, welches Ergebnis beim Blower Door Test erreicht werden muss wenn dann die Fenstermonteure beispielsweise Schuld haben daran, dass der Wert nicht erreicht wird? |
||
|
||
Beim beauftragen der Fenster gleich mit reinschreiben das der BDT mit Wert <xxx erreicht werden muss...falls was an den Fenster nicht passt könnens nochmal komme und das richten |
||
|
||
ich find das ganze ein bißl übertrieben , mit der dichtheit bzw. BDT ! (da machst dich ja selber verrückt !) |
||
|
||
thx@Cannonball: wir haben das landgeld schon bekommen, aber kein schreiben von einem bdt...und ich brauch den nicht! Bin ich als Bauherr in der Bringschuld, oder muss mich das Land da aufmerksam machen?
|
||
|
||
nein brauchst nicht machen , spar dir das geld lieber für was anderes ! |
||
|
||
Hallo Matty,
kann ich dir leider nicht sagen. Nach der Einreichung der Unterlagen beim Land, kam vom Land ein Anruf direkt bei der Baufirma, denn es war beim Energieausweis irgend einen kleine Unklarheit. Diese wurde von der Baufirma bereinigt und ein neuer Energieausweis wurde ans Land gesendet. Damit ich auch über diese Änderung bescheid weiß, musste ich ein Formular unterschreiben, wo ich die durchgeführte Änderung bestätigte. Zusammen mit diesem Formular, hab ich dann einen Zettel bekommen, wo ich eben darauf aufmerksam gemacht wurde, das ich einen BDT durchführen muss und dem erforderlichen Wert. Es gab aber dazu weder eine Info, in welchem Bauzustand das zu geschehen hat, ob ich das Einreichen muss, oder ob das nur auf Verlangen vorzulegen ist... Mit der Auszahlung des Landgeldes hatte das aber nichts zu tun, dass hab ich auch bereits bekommen. Gruß Jochen |
||
|
||
@hotz68 - Ich würd mir das geld gern sparen solange ich dann nicht auf das landgeld verzichten muss, oder später den bdt nachholen muss, wann ich dann nix mehr ausbessern kann!
1.BDT soll ja nach Inneputz gemacht werden, damit etwaige Fehler bis zum 2. BDT (gültig) ausgebessert werden können... Ich frag mich, wo ich das rausfinden kann!?schau ma mal, was die hp vom land oö so hergibt |
||
|
||
Grabe den Fred nochmals aus da ich gerade auf der Homepage der Landesförderung folgendes gefunden habe:
Wichtige Hinweise: ....Die folgenden Ökologischen Mindestkriterien sind einzuhalten. Es können jederzeit stichprobenartig Kontrollen bezüglich der Einhaltung der Anforderungen durchgeführt werden: .... - luftdichte Gebäudehülle mit n50-Wert kleiner oder gleich 1,5 h-1 bei Niedrigstenergiehäusern und kleiner oder gleich 0,6 h-1 bei Passivhäusern .... http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/ooe/hs.xsl/34819_DEU_HTML.htm Das heißt für mich der BDT ist zu machen und wird stichprobenartig kontrolliert. |